Welche Umstände sprechen bei der Interessenabwägung für den Arbeitnehmer?
- Der Arbeitgeber hat längere Ausfälle hinzunehmen, wenn die Krankheit des Arbeitnehmers durch betriebliche Gründe verursacht wurde (z.B. eine Atemwegerkrankung wegen Staubluft in der Werkstatt).
- Die Fehlzeiten liegen unter dem Durchschnitt vergleichbarer Arbeitnehmer.
- Dem Arbeitgeber sind die chronischen Erkrankungen bei der Einstellung bekannt gewesen.
- Der Arbeitnehmer genießt einen stärkeren Kündigungsschutz, wenn er Unterhaltspflichten hat und/oder wegen seinem Alter oder Qualifikation nur schwer auf dem Arbeitmarkt vermittelbar ist.
- Längere als die gesetzlichen Entgeltfortzahlungszeiten sind vereinbart (über sechs Wochen)
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