Der Arbeitgeber hat längere Ausfälle hinzunehmen, wenn die Krankheit des Arbeitnehmers durch betriebliche Gründe verursacht wurde (z.B. eine Atemwegerkrankung wegen Staubluft in der Werkstatt).
Die Fehlzeiten liegen unter dem Durchschnitt vergleichbarer Arbeitnehmer.
Dem Arbeitgeber sind die chronischen Erkrankungen bei der Einstellung bekannt gewesen.
Der Arbeitnehmer genießt einen stärkeren Kündigungsschutz, wenn er Unterhaltspflichten hat und/oder wegen seinem Alter oder Qualifikation nur schwer auf dem Arbeitmarkt vermittelbar ist.
Längere als die gesetzlichen Entgeltfortzahlungszeiten sind vereinbart (über sechs Wochen)
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Ilja Ruvinskijhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngIlja Ruvinskij2015-01-19 04:25:072015-01-19 04:25:07Welche Umstände sprechen bei der Interessenabwägung für den Arbeitnehmer?
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