Welche Umstände sprechen bei der Interessenabwägung für den Arbeitnehmer?

  • Der Arbeitgeber hat längere Ausfälle hinzunehmen, wenn die Krankheit des Arbeitnehmers durch betriebliche Gründe verursacht wurde (z.B. eine Atemwegerkrankung wegen Staubluft in der Werkstatt).
  • Die Fehlzeiten liegen unter dem Durchschnitt vergleichbarer Arbeitnehmer.
  • Dem Arbeitgeber sind die chronischen Erkrankungen bei der Einstellung bekannt gewesen.
  • Der Arbeitnehmer genießt einen stärkeren Kündigungsschutz, wenn er Unterhaltspflichten hat und/oder wegen seinem Alter oder Qualifikation nur schwer auf dem Arbeitmarkt vermittelbar ist.
  • Längere als die gesetzlichen Entgeltfortzahlungszeiten sind vereinbart (über sechs Wochen)
0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert