Lohnkürzung nach längere Krankheit von Minijobber

ich war vom
19.11.18 bis 23.11.2018
arbeitsunfähig geschrieben. Grund: starker Durchfall
Während dieser Krankschreibung kam am 21.11.18 eine Nierenkolik dazu, das führte dazu das ich vom
26.11.18 bis 07.12.18
weiter Arbeitsunfähig war: Nierenkolik, Harnleiterentzündung
vom 08.12.18 bis 16.12.2018 war ich nicht krank geschrieben, also arbeitsfähig
vom 17.12.18 bis 04.01.2019 war ich wieder arbeitsunfähig, da wurden dann Nierensteine entfernt.
Ich bin Fahrer und arbeite im Rhytmus 1 woche fahren und dann eine woche frei, ich wurde in der Woche vom vom 10.12. 18 bis 14.10.2018 nicht zum fahren eingeteilt, obwohl ich arbeitsfähig war und zur Verfügung stand.
Mir wurde die Häflte meines Minilohns abgezogen.
Ist das Rechtens, kann ich evtl. den nicht bezahlten Lohn noch einfordern?

1 Antwort
  1. Jan Glitsch
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    anhand Ihrer Angaben waren Sie weniger als sechs Wochen wegen der gleichen Erkrankung arbeitsunfähig. Auch als Minijobber haben Sie in diesem Fall grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung.
    Zur Beantwortung Ihrer Frage wäre jedoch auch eine Prüfung des Arbeitsvertrags erforderlich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jan Glitsch
    Rechtsanwalt

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