Kontoberechtigung

Hallo,
ich befinde mich in der Privatinsolvenz/ Wohlverhaltensphase. Ich bin Rentner und in einem Verein aktiv tätig.
In unserm Verein existiert ein sogenanntes Vereinskonto, derzeit sind zwei verfügungsberechtigte Vereinsmitglieder bei der Bank eingetragen.
Es ist beabsichtigt , dass ich ebenfalls als Verfügungsberechtigter über das Konto eingetragen werden soll. Kontoinhaber ist der Verein.
Ergeben sich dadurch für den Verein und sein Konto, hinsichtlich irgendwelcher evtl. Pfändungsmöglichkeiten und meiner Person, hinsichtlich meiner Insolvenz, Probleme?

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    es handelt sich hierbei um eine Frage, die in diesem Rahmen nicht abschließend beantwortete werden kann. Daher ist grundsätzlich eher davon abzuraten, sich in der Insolvenz Verfügungsmacht über Konten einräumen zu lassen.
    Solange auf dem Konto keine Gelder eingehen, die Ihnen persönlich zustehen, ist zwar vermutlich keine Pfändung zu befürchten. Bei einem kreditorischen Oder-Konto kann nur der Anteil eingezogen werden, der dem jeweiligen Verfügungsberechtigten zusteht. Probleme würde es also nur geben, wenn das Konto für verdeckte Zahlungen an Sie genutzt würde.

    Beachten Sie, dass der Insolvenzverwalter Einsicht in dieses Konto nehmen kann, um zu prüfen, ob dort pfändbare Beträge eingehen. Unter Umständen ist auch § 84 Abs. 1 InsO anwendbar, so dass es zu einer Auseinandersetzung kommen würde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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