Carsharing

Das sogenannte Carsharing erfreut sich immer größerer Beliebtheit. In vielen Städten und Gemeinden Deutschlands gibt es inzwischen Carsharing-Anbieter. An verschiedenen Stationen stellen sie Autos zur Verfügung, mit denen die Nutzer fahren können. Voraussetzung dafür ist eine Registrierung bei einem der Anbieter. Die Fahrzeuge können telefonisch, online oder per App gemietet werden und lassen sich durch eine Karte oder einen Code öffnen.

Augenblicksversagen

Das Augenblicksversagen ist ein Rechtsbegriff. Im Jahr 2004 entschied das Oberlandesgericht Hamm:
“Unter einem Augenblicksversagen kann nur ein sehr kurzfristiges Fehlverhalten bzw. Außerachtlassen der unter den gegebenen Umständen gebotenen Sorgfalt verstanden werden.”
Dies bedeutet, dass Verkehrsteilnehmer, denen ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln vorgeworfen wird, sich unter Umständen auf ein „Augenblicksversagen“ berufen können. Dies gilt aber nur dann, wenn durch ihr generelles Verkehrsverhalten keine oder keine häufige Verletzung der Straßenverkehrsordnung (StVO) erfolgt.

Bagatellschaden

Einen sogenannten Bagatellschaden trifft wohl fast jedes Kraftfahrzeug. Fast nicht sichtbare und deswegen manchmal unbemerkte Kratzer und Dellen “zieren” den Lack bzw. das Blech der Fahrzeuge. Es ist oftmals schwierig, festzustellen, ob es sich dabei um einen Bagatellschaden handelt oder ob hinter den Kratzer und Dellen ein doch schwerwiegender Schaden steckt.