Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, eine freie Straße, besondere Eile. Für das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr gibt es viele Gründe. Doch ein plötzlicher, greller Blitz lässt das Fahrvergnügen schnell enden.
Täglich fahren tausende Menschen in ihren Kraftfahrzeugen über Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Die mehrspurigen Fernstraßen werden immer voller. Dabei ist seitens der Fahrer bei einer empfohlenen Richtgeschwindigkeit von 130 km/h – sofern durch Verkehrsschilder keine Geschwindigkeitsbegrenzung ausgewiesen ist – hohe Aufmerksamkeit notwendig. Autobahnen (Fernverkehrsstraßen) und Kraftfahrstraßen (umgangssprachlich als Schnellstraßen bezeichnet) sind für Kraftfahrzeuge des Schnellverkehrs sowie des Güterfernverkehrs geeignet.
Sogenannte Verkehrsrowdys hat sicher schon jeder Verkehrsteilnehmer erlebt. Raser und Drängler, wütende Lichthupe, rücksichtsloses Autofahren, riskante Überholmanöver… Aggression im Straßenverkehr ist keine Seltenheit. Damit verbunden ist häufig auch eine Nötigung, Verkehrsteilnehmer fühlen sich unter Druck gesetzt. Oft haben die berüchtigten Verkehrsrowdys die Absicht, so schnell wie möglich am Ziel zu sein. Wer sich vor ihre “Nase” setzt und ihrem Empfinden nach zu langsam fährt, wird aggressiv angegangen. Ignorieren des Sicherheitsabstandes, Stoßstange an Stoßstange auffahren, Beleidigungen und Hupen (Licht-, aber auch akustische Hupe) sind die Folgen.
Schnell ist es geschehen, dass man über eine rote Ampel fährt. Ob mit Absicht, versehentlich oder ob man es billigend in Kauf genommen hat, man begeht eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot geahndet. Nicht nur Kraftfahrzeugführer müssen bei einem Rotlichtverstoß mit Konsequenzen rechnen, Radfahrer und Fußgänger werden ebenfalls bestraft.
Ein Unfall im Straßenverkehr kann schnell passieren, sei es durch die eigene Unachtsamkeit oder durch Fremdverschulden. Doch anstatt die Unfallstelle abzusichern, die Rettungskräfte zu informieren und erste Hilfe zu leisten, oder bei einem sogenannten “Parkrempler” zu warten und die Polizei zu rufen, fahren viele Fahrzeugführer einfach weiter. Doch damit begehen sie Fahrerflucht. Fahrerflucht ist gleichbedeutend mit Unfallflucht oder unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und wird als Straftat geahndet.
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