Roller-Tuning

Ein Urlaub in “Bella Italia” hat seinen ganz eigenen Charme: berühmte Bauwerke, schöne Altstädte und idyllische Landschaften einerseits; Strände und Meer, aber auch Wanderwege andererseits – für jeden ist etwas dabei. Besonders wenn man in den Städten Italiens unterwegs ist, muss man sich als Autofahrer im Straßenverkehr allerdings auf einiges einstellen: Italiener pflegen nämlich ihren “eigenen” Fahrstil – und der ist manchmal nicht nur flott, sondern durchaus rasant. Und als müsste man aufgrund des ungewohnten Fahrstils im Urlaubsland nicht schon aufmerksam und konzentriert genug sein, verlangen die vorbeiflitzenden Motorroller, die in Italien besonders viel unterwegs sind, zusätzlich höchste Aufmerksamkeit ab.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Mancher Autofahrer kennt das Szenario nur zu gut: man verbringt einen schönen Tag mit Freunden in der Stadt, unternimmt einen kleinen Shoppingbummel, geht ins Kino und anschließend noch etwas Essen, um den gemeinsamen Tag ausklingen zu lassen – am Auto wartet dann aber eine böse Überraschung und ein “Stimmungskiller”: das berüchtigte “Knöllchen” wegen Falschparken; etwa weil man die Parkzeit überzogen hat, auf einem Gehweg geparkt hat oder sein Fahrzeug anderweitig rechtswidrig abgestellt hat. Abhängig vom Vergehen kann Falschparken den Verkehrssünder teuer zu stehen kommen, sodass gegebenenfalls nicht “nur” eine Verwarnung in Form eines Strafzettels, sondern ein Bußgeldbescheid droht.

Fahruntüchtigkeit

“Einfach mal eben so” und “nach Belieben” Autofahren wäre schön – ist aber nicht möglich. Neben unzähligen Verkehrsregeln und gesetzlichen Vorschriften, die der Sicherheit von Straßenverkehr und Verkehrsteilnehmern dienen, gibt es noch andere grundlegende Voraussetzungen, um sich hinter das Steuer setzen zu dürfen. Dazu gehört zum einen der Besitz des Führerscheins bzw. einer gültigen Fahrerlaubnis. Zum anderen – und das wird häufig unterschätzt – muss man auch aktuell in der Verfassung sein, ein Kfz zu führen, das heißt, man muss geistig, körperlich und charakterlich dazu in der Lage sein.

Blutuntersuchung

Spaß, Fröhlichkeit und Ausgelassenheit sind groß, wenn man zusammen Geburtstage feiert, an einer Gartenparty teilnimmt oder gute Freunde nach Monaten mal wiedersieht. Zur guten Stimmung gehört für viele ein Glas Wein, Bier oder Sekt wie selbstverständlich dazu. Doch so groß Freude und Frohsinn sind, so groß können unter Alkoholeinfluss auch Leichtsinn und Übermut werden und der Partystimmung ein jähes Ende setzen – nämlich dann, wenn man sich alkoholisiert hinter das Steuer setzt und in eine Verkehrskontrolle gerät. In einer solchen Situation kommt man um einen Alkoholtest häufig nicht herum.

Drogenschnelltest

Dass man sich jeweils körperlich und geistig ausreichend fit fühlen muss, um ein Fahrzeug zu führen, sollte jedem klar sein. Und dass große Müdigkeit, starke Erschöpfung oder extreme innere Anspannung eine Gefahr darstellen können, leuchtet auch ein. Ein besonderes (und leider überaus häufiges) Beispiel für die Einschränkung der Fahrtüchtigkeit ist jedoch der Einfluss von sogenannten Rauschmitteln (Alkohol, Drogen, bestimmte Medikamente) auf den Fahrer.

Ortsdurchfahrt und Ortsdurchfahrtenrichtlinie

Der langersehnte Urlaub steht endlich an, die Reise geht los und die (Vor)Freude ist entsprechend groß – und während die einen die schnellste Fahrtroute wählen und am liebsten die Autobahn nutzen, fahren andere gerne über Land- oder Bundesstraßen und durch Dörfer bzw. Ortschaften, um etwas von der Landschaft zu sehen. Häufig führt die Land- bzw. Bundesstraße dabei – mehr oder weniger geradeaus – mitten durch einen Ort bzw. mehrere Orte hindurch und an Ortseingangs- und Ortsausgangsschildern vorbei; es handelt sich also um eine Ortsdurchfahrt – oder doch nicht?

Nachweis der lenkfreien Zeit für Lkw-Fahrer

Es ist eine Horrorvorstellung auf der Autobahn: ein Lkw-Fahrer übersieht ein Stauende, rast nahezu ungebremst in die vor ihm stehenden Autos und schiebt diese vor sich her – am Ende noch unter einen anderen Lkw. Immer wieder kommt es zu solchen schweren Unfällen, bei denen insbesondere unschuldig beteiligte Autofahrer in der Regel keine Chance haben und tödlich verletzt werden. Die Hauptursache sind dabei nicht primär eine überhöhte Geschwindigkeit, sondern mangelnde Aufmerksamkeit und Konzentration des Lkw-Fahrers, häufig bedingt durch eine zu lange ununterbrochene Fahrt ohne erforderliche Ruhepausen.

Schwarzfahren (Erschleichen von Beförderungsleistungen)

Der immer dichter werdende Verkehr kostet gerade zu Berufsverkehrszeiten Zeit, Geduld und Nerven. Um diesem Chaos zu entgehen, bietet es sich an, das Auto stehen zu lassen und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln von A nach B zu fahren. Doch kaum steht man am Ticketautomaten und will sich eine Fahrkarte ziehen, kommt ebenfalls Missstimmung auf: entweder sorgen die gefühlt jede Woche steigenden Ticketpreise für Ärger oder der Automat ist kaputt und man steht ohne Fahrschein da oder man hat die Zeit unterschätzt und verpasst den Bus oder die Straßenbahn, weil man es nicht mehr schafft, rechtzeitig ein Ticket zu ziehen. Nicht zuletzt aus Frust kann dann im ersten Moment die Versuchung groß sein, das Geld einfach stecken zu lassen und ohne gültigen Fahrschein in den Bus oder die Bahn einzusteigen, um schwarzzufahren. Menschlich durchaus verständlich, allerdings keine gute Idee.

Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr

Die Arbeit ist erledigt, das Wochenende steht vor der Tür, der Himmel ist strahlend blau, die Sonne scheint und die Temperaturen sind frühlingshaft Temperaturen – perfekte Voraussetzungen für ein Wochenendausflug ins Grüne oder in die Berge. In Vorfreude auf ein schönes Picknick in der Natur mit der Familie oder einem Wandertag mit traumhafter Aussicht mit Freunden herrscht bereits auf der Autofahrt auf der Landstraße fröhliche und ausgelassene Stimmung – doch plötzlich knallt es und die gute Laune ist jäh verflogen. Besonders auf Landstraßen kommt es vermehrt zu Unfällen und man selber ist auf einmal “mittendrin”. Im besten Falle gibt es lediglich einen Blechschaden ohne schlimme Folgen.

Widerrechtliches Abstellen eines abgemeldeten Kfz auf Privatgrundstück

Ich bin Eigentümer eines Mehrfamilienhauses. Im dazugehörigen Hinterhof darf ein Teil meiner Mieter parken. Die Zufahrt ist tagsüber durchgehend gewährleistet. Ab 20:00 Uhr wird das Tor über Nacht geschlossen. Auf meinem privaten Hofgelände steht seit gestern ein Fahrzeug ohne Nummernschilder. Einen Bezug zu meinen Mietern kann ich nach Abklärung ausschließen. Mir ist bekannt, dass ich nun das Recht habe, ein Abschleppdienst zu beauftragen, und die dafür anfallenden Kosten vorläufig selbst zutragen habe.
Doch wer ermittelt den Besitzer(Fahrgestellnummer?), wie ist die weitere Vorgehensweise, dass ich meine Kosten zurückfordern kann?
Welche Versicherung wäre zuständig? Meine Grundstück-und Gebäudeversicherung?
Mit freundlichen Grüßen und herzlichen Dank
“Laila”