Blitzeis

Es ist besonders auf der Autobahn ein Alptraum, den wohl die meisten Autofahrer schon erlebt haben: bei hohen Geschwindigkeiten, die einem grundsätzlich schon viel Aufmerksamkeit und Konzentration abverlangen, setzt plötzlich Starkregen ein, man fährt wie durch eine Wand hindurch. Die Sichtverhältnisse verschlechtern sich augenblicklich und das Gefährdungsrisiko steigt. Ein derartiger Alptraum kann allerdings abhängig von der Jahreszeit zum blanken Horror werden. Dann nämlich, wenn der Regen auf dem Boden gefriert und zu sogenanntem Blitzeis wird.

Notwegerecht

Ein eigenes Heim ist bekanntlich für viele ein Traum. Wer sich diesen Traum in Form eines Hausbaus erfüllt, kann sich sein Heim perfekt nach seinen eigenen Wünschen gestalten und einrichten. Dabei darf eines nicht fehlen: eine Grundstückszufahrt mit eigener Garage bzw. eigenem Parkplatz für das Auto. Die mitunter lästige und zeitaufwendige Parkplatzsuche wird so überflüssig, keine Geduldsprobe und keine nervliche Zerreißprobe mehr – ein eigener Kfz-Stellplatz mit eigener Grundstückszufahrt, die man von der öffentlichen Straße aus erreicht, ist Gold wert.

Probefahrt

Der Kauf eines neuen Autos kostet nicht nur Geld, sondern auch Zeit und macht Arbeit. Dennoch ist eine solche Anschaffung häufig mit großer Vorfreude verbunden und man kann es kaum erwarten, sich endlich hinter das Steuer zu setzen und das Fahrzeug “sein Eigen” zu nennen. Doch bis es soweit ist, gibt es einige Hürden zu überwinden: eine davon ist die Probefahrt. Diese dient dazu, das Auto (oder Motorrad) auf “Herz und Nieren” zu prüfen.

Anscheinsbeweis

Jeden Tag “knallt und kracht” es auf den Straßen – und das gleich mehrfach: für das Jahr 2019 etwa zählt die deutsche Unfallstatistik weit über zwei Millionen mal schwere, mal wenige schwere Zusammenstöße. Die Unfallursachen sind vielfältig: Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Nutzung des Mobiltelefons am Steuer, Missachtung des Mindestabstandes oder das Übersehen von Radfahrern oder Fußgängern im toten Winkel beim Abbiegen – der Straßenverkehr ist ein gefährliches Pflaster und die kleinste Unaufmerksamkeit kann gravierende Folgen haben. Dabei steht nach jedem Verkehrsunfall die Schuldfrage im Raum.

Gehweg (Bürgersteig)

Besonders in Ballungszentren in Großstädten ist es ein immer wiederkehrendes Bild: zu wenig Parkplätze für zu viele Fahrzeuge, sodass Kfz-Fahrer aufgrund der Parkplatznot ihr Auto einfach widerrechtlich abstellen, beispielsweise auf dem Gehweg. Nicht selten ist der Bürgersteig zum Ärger der Fußgänger dann so blockiert, dass ein “Durchkommen” nur schwer oder gar nicht möglich ist und der Gehweg als solcher nicht mehr benutzt werden kann. Daher machen einige Städte mittlerweile vermehrt “Jagd” auf “Bürgersteigfalschparker” und lassen widerrechtlich abgestellte Kfz abschleppen. Ein Gehweg dient nämlich ausschließlich der Fortbewegung für Fußgänger, sodass das Parken auf dem Bürgersteig nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist.

Kombinierter Verkehr

Wer auf der Autobahn unterwegs ist, hat manchmal das Gefühl, er kann sich vor lauter Lkw nicht mehr “retten”. Ein Lastkraftwagen reiht sich an den nächsten und in langen Kolonnen schlängeln sich die schweren Fahrzeuge über die Fahrbahn. Dabei bleibt es naturgemäß nicht aus, dass ein Lkw einen langsamer fahrenden “Artgenossen” vor sich hat und zum Überholen ansetzt. Ein derartiges “Elefantenrennen” ist nicht selten ein Ärgernis für Pkw-Fahrer, das Zeit kostet und die Geduld strapaziert.

Linksverkehr

Die “typischen” Urlauber fahren mit dem Auto nach Italien oder nach Frankreich oder fliegen nach Spanien und nehmen sich dort einen Mietwagen, um die Gegend zu erkunden und von A nach B zu kommen. Alles keine “große Sache”: der Straßenverkehr fließt überall gleich – nämlich rechts -, die allgemeingültigen Verkehrsregeln gelten auch in anderen Ländern, beispielsweise das Stehenbleiben an einer roten Ampel, und die Sorgfaltspflicht und Rücksichtnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern sind auch im Ausland selbstverständlich. Doch nicht immer ist die “keine große Sache” tatsächlich “keine große Sache”…

Fahrlehrer

Die meisten Kfz-Fahrer bzw. Führerscheinbesitzer denken sicher gerne an ihre Fahrschulzeit zurück. Zwar waren die Theoriestunden mit viel Lernerei verbunden und in den praktischen Fahrstunden standen Manchem genau wie in der jeweiligen Prüfung die ein oder andere Schweißperle auf der Stirn. Doch die Vorfreude darauf, endlich alleine Autofahren zu dürfen, wiegen jegliche mathematische Formel zur Berechnung des Bremsweges, jegliche “Physikstunden” oder lästige Prüfungsangst auf. Dabei macht der Führerscheinerwerb umso mehr Spaß, je sympathischer der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin ist.

Unfallgegnerin nimmt ihre Stellung zurück

Ich wurde vor 6 Wochen angefahren und die Unfallverursacherin sah ihren Fehler ein und unterschrieb mir dass sie schuld hatte und gab mir dann noch die Kopie ihres Ausweises weil sie keine Versicherungskarte hatte.
Ich nahm mir kurz darauf einen Gutachter der den Schaden auch bestätigte. Nach 6 Wochen meldet sie sich bei ihrer Versicherung und sagt da gab es keinen Schaden !??
Und dass sie aus Verwirrtheit unterschrieben habe.
Ich denke weil die zu zweit im Auto saßen und ich alleine, wollen die es jetzt mal testen wollen.
Meine frage, habe ich eine Chance ?!

Fahren trotz Fahrverbot

Der Deutsche liebt bekanntermaßen sein Auto, fährt gerne schnell und hat Spaß am Fahren. Auf das Auto bzw. das Autofahren verzichten? Für viele Fahrzeugbesitzer undenkbar – und dennoch manchmal erforderlich und unvermeidbar. Beispielsweise bei einem Fahrverbot, als Strafmaßnahme verhängt von der Fahrerlaubnisbehörde oder dem Gericht infolge eines Fehlverhaltens im Straßenverkehr. In diesem Fall muss der Betroffene seinen Führerschein vorübergehend abgeben und darf für den entsprechenden Zeitraum nicht mit einem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen.