Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Mancher Autofahrer kennt das Szenario nur zu gut: man verbringt einen schönen Tag mit Freunden in der Stadt, unternimmt einen kleinen Shoppingbummel, geht ins Kino und anschließend noch etwas Essen, um den gemeinsamen Tag ausklingen zu lassen – am Auto wartet dann aber eine böse Überraschung und ein “Stimmungskiller”: das berüchtigte “Knöllchen” wegen Falschparken; etwa weil man die Parkzeit überzogen hat, auf einem Gehweg geparkt hat oder sein Fahrzeug anderweitig rechtswidrig abgestellt hat. Abhängig vom Vergehen kann Falschparken den Verkehrssünder teuer zu stehen kommen, sodass gegebenenfalls nicht “nur” eine Verwarnung in Form eines Strafzettels, sondern ein Bußgeldbescheid droht.



