Einbehalten von Autos durch Abschleppunternehmen

Allein die Vorstellung ist nahezu alptraumhaft: man hat sein Auto irgendwo geparkt, geht schnell was einkaufen oder kurz bei Freunden vorbei, kommt zum “Parkplatz” zurück – und das Auto ist weg. Spurlos verschwunden. Später stellt sich heraus: der Abschleppdienst war da und hat das Fahrzeug abtransportiert. Nach dem Schreck und dem Ärger sind jetzt auch noch die (nicht gerade billigen) Abschleppgebühren fällig. Am liebsten würde man sich weigern, diese zu bezahlen. Aber was passiert, wenn man sich tatsächlich weigert?

Strafzettel (Knöllchen)

So sehr man auch bemüht ist, vorsichtig zu fahren und aufzupassen – eine (vielleicht unbeabsichtigte) Übertretung irgendeiner der vielen Verkehrsregeln bleibt wohl keinem erspart. Wenn man Glück hat, spricht nur ein freundlicher Polizist eine höfliche Mahnung aus – in der Regel aber blitzt eine Radarkamera oder an der Windschutzscheibe klebt das berüchtigte “Knöllchen” (offiziell: Strafzettel), und die Post von der zuständigen Behörde mit Zahlungsaufforderung lässt nicht lange auf sich warten.

Fahrerlaubnis Entzug wegen anderer Straftat

Hallo,
darf jemand der Führerschein entzogen werden oder eine neu Beantragung verwehrt werden wegen einem „Mord“? Aber es im Prozess oder in der Straftat nie um ein Verkehrsdelikt ging? Also auch wenn ein kfz keine Rolle gespielt hat.

Streckenverbote

Der berühmt-berüchtigte Schilderwald auf deutschen Straßen lässt fast keine Autobahn oder Kraftfahrstraße “ungeschoren davonkommen”. Während einige Beschränkungen auf bestimmten Straßen grundsätzlich gelten (zum Beispiel Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen, Verbot des Rückwärtsfahrens auf Autobahnen), sind andere Vorschriften auf gewisse Straßenabschnitte beschränkt – hier spricht man von sogenannten Streckenverboten. Doch was hat es damit auf sich?

Autofahren mit Sonnenbrille

Die Sonne scheint, der Himmel ist wolkenlos, die Temperaturen steigen, die Natur wird wieder grün und farbenfroh – kurzum: der Frühling kommt. Wer ein Cabrio besitzt, kann sich glücklich schätzen, denn es herrscht “Cabrio-Wetter”. Also Verdeck auf, hinter das Steuer gesetzt und los geht die Fahrt ins Grüne. Unverzichtbares Accessoire: die Sonnenbrille. Sieht gut aus und die grellen Sonnenstrahlen blenden nicht. Dabei ist die Sonnenbrille für viele Autofahrer auch in anderen Situationen unentbehrlich, beispielsweise weil die tiefstehende Sonne beim Fahren blendet.

Fahrfehler

Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Vorfahrtsmissachtungen – kennt jeder und sollte nicht sein, kommt aber trotzdem vor. Dabei passieren solche Fahrfehler nicht nur unerfahrenen Fahranfängern. Auch erprobte, langjährige Autofahrer begehen mitunter Fehler beim Fahren, etwa weil die in der Fahrschule erlernten Verkehrsregeln im Laufe der Jahre in Vergessenheit geraten. Besonders tückisch ist, dass sich Fahrfehler häufig als Gewohnheit einschleichen und quasi “in Fleisch und Blut” übergehen.

Offroad-Fahren mit Geländewagen

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung hier, ein Überholverbot da, ein Stoppschild dort – auch wenn Regeln und Vorschriften für die Verkehrssicherheit und ein funktionierendes Verkehrssystem unerlässlich sind, sehnt sich doch mancher Autofahrer danach, Vorschriften und Ordnung einfach mal Vorschriften und Ordnung sein lassen zu können und “frei von der Leber weg” durchs Gelände fahren zu können – für den Adrenalinkick am besten durch möglichst unebenes Gelände. Möglich ist dies beim sogenannten Offroad-Fahren mit dem Geländewagen.

Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

Im Unterschied zum Fahrzeugschein, der zum Beispiel jedes Mal beim TÜV vorgelegt werden muss, nimmt man den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) erheblich seltener in die Hand und die Bedeutung ist einem im Allgemeinen auch weniger klar. Was ist ein Fahrzeugbrief? Welche Angaben enthält er? Muss er wie der Fahrzeugschein immer mitgeführt werden?

Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

Insbesondere die etwas älteren Semester unter den Autofahrern sind noch mit Bezeichnungen wie „Fahrzeugschein“, „Fahrzeugbrief“ oder „Fahrzeugpapiere“ aufgewachsen. Die offiziellen Begriffe hierfür sind 2005 allerdings geändert bzw. neu festgelegt worden: aus dem Fahrzeugschein wurde die Zulassungsbescheinigung Teil I, aus dem Fahrzeugbrief die Zulassungsbescheinigung Teil II. Alte (das heißt vor 2005 ausgestellte) Dokumente sind allerdings weiterhin gültig und müssen nicht ausgetauscht werden.

Totalschaden

Das eigene Auto kann manchmal ein wahrer Luxus sein; doch viele sind ganz einfach nur darauf angewiesen, um beispielsweise auf die Arbeit zu kommen oder einzukaufen. Umso gravierender können die Auswirkungen sein, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt und das Fahrzeug massiv beschädigt wird. Insbesondere ein Totalschaden kommt einen Autobesitzer regelmäßig teuer zu stehen. Das liegt nicht allein an der Reparatur des Kfz nach einem Unfall (die ist schon teuer genug), sondern im schlimmsten Fall lohnt es sich nicht mehr, das Auto zu reparieren.