Fahreignung und Fahrtauglichkeit
Um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, muss der Fahrer eines Kraftfahrzeuges körperlich, geistig und charakterlich in der Lage sein, ein Kfz sicher zu beherrschen und zu führen. Eine eingeschränkte oder mangelnde Fahreignung oder Fahrtauglichkeit können eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen und im schlimmsten Fall zu schweren Verkehrsunfällen führen. Deswegen muss sowohl bei der Neuerteilung als auch bei der Verlängerung oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis die Fahreignung bzw. Fahrtauglichkeit nachgewiesen werden.