Fahreignung und Fahrtauglichkeit

Um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, muss der Fahrer eines Kraftfahrzeuges körperlich, geistig und charakterlich in der Lage sein, ein Kfz sicher zu beherrschen und zu führen. Eine eingeschränkte oder mangelnde Fahreignung oder Fahrtauglichkeit können eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen und im schlimmsten Fall zu schweren Verkehrsunfällen führen. Deswegen muss sowohl bei der Neuerteilung als auch bei der Verlängerung oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis die Fahreignung bzw. Fahrtauglichkeit nachgewiesen werden.

Beleidigung im Straßenverkehr

Autofahren macht Spaß, kostet aber auch häufig Nerven. Dabei kennen viele Autofahrer das Phänomen: Gerade dann, wenn man es eilig hat, etwa wegen eines dringenden Termins, hängt man im dichten Großstadtverkehr oder im Stau auf der Autobahn fest. Die Ungeduld steigt und die Frustrationsgrenze sinkt. Wenn im Eifer des Gefechts schließlich die Emotionen hochkochen, rutscht eine Beleidigung mitunter schnell heraus.

Gefahrenbremsung

Unerwartete Gefahrensituationen im Straßenverkehr treten häufiger auf als einem lieb ist. Schnell ist es passiert, dass beispielsweise ein Ball auf die Straße rollt und ein Kind hinterher läuft, das vorausfahrende Kfz plötzlich abbremst oder sich hinter einer Kurve auf der Autobahn ein Stauende befindet. Um in derartigen Situationen einen Unfall zu verhindern, muss der Fahrer “in die Eisen steigen” und sein Fahrzeug schnellstmöglich zum Stehen bringen, das heißt eine Gefahrenbremsung durchführen.

Bremsweg und Reaktionsweg

Auf den Besuch der Fahrschule freuen sich fast alle zukünftigen Kfz- oder Motorradfahrer. Besonders auf die praktischen Fahrstunden fiebern die Führerscheinbewerber hin. Doch bis man sich hinter das Steuer setzen darf, muss “graue Theorie” gebüffelt werden. Dabei führt auch kein Weg an Mathematik vorbei: wenn die Themen “Anhalteweg”, “Bremsweg” und “Reaktionsweg” auf dem Stundenplan stehen, müssen unter anderem mathematische Formeln gepaukt werden.

Schulterblick

“Innenspiegel, Außenspiegel, Blinker setzen, Schulterblick, Außenspiegel, Schulterblick”… Fast jeder Autofahrer hat die Stimme des Fahrlehrers wohl noch im Ohr, hat man diesen Ablauf beim Abbiegen oder beim Spurwechsel in der Fahrschule doch regelmäßig und unermüdlich geübt. Doch obwohl der Ablauf wesentlich für die Verkehrssicherheit ist, ist er vielen Fahrzeugführern mit der Zeit nicht mehr bewusst. Gerade der Schulterblick ist jedoch unerlässlich, wenn der Fahrer abbiegen oder die Spur wechseln möchte, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

Stau

Endlich Urlaub, Ferien, Sonne, Strand und Meer… Die gepackten Koffer sind im Auto verstaut und die Fahrt kann losgehen. Die Vorfreude auf den Urlaub steigt mit jeder Minute und mit jedem gefahrenen Kilometer. Doch spätestens auf der Autobahn folgt zunächst einmal Ernüchterung: Warnblinkanlagen der vorausfahrenden Fahrzeuge blinken, rote Bremslichter leuchten auf – es herrscht Stau. Lange Fahrzeugkolonnen schlängeln sich kilometerlang über die Fahrbahnen.

Ausbremsen im Straßenverkehr

Es ist ein typisches Bild auf der Autobahn: Eine PS-starke Limousine, ein Sportwagen oder ein SUV nähert sich mit extrem hoher Geschwindigkeit einem langsamer fahrenden Kfz auf der linken Spur der Autobahn. Häufig fahren diese leistungsstarken Autos dann so dicht auf, dass sie beim Vordermann “im Kofferraum hängen”. Häufig kommt auch noch die Lichthupe zum Einsatz – keine sehr angenehme Situation für den Vorausfahrenden. Der ein oder andere Autofahrer gerät dabei in Versuchung, dem Verkehrsrowdy eine Lektion zu erteilen, indem er extra die Geschwindigkeit drosselt und das hinter ihm fahrende Kfz ausbremst.

Parken auf dem Gehweg

Einen geeigneten und auch ordnungsgemäßen Parkplatz zu finden, ist heutzutagein den Stadtzentren und Ballungsgebieten oft eine zeitraubende Angelegenheit. Um die Suche abzukürzen, stellen viele Kfz-Fahrer ihr Fahrzeug widerrechtlich ab, beispielsweise auf dem Gehweg. Gerade in Wohngebieten kann das Parken auf dem Gehweg allerdings zu Behinderungen von Fußgängern und – damit verbunden – zu Ärger führen.

Parken vor Grundstückseinfahrt

Parkplätze in Städten werden immer knapper. Umso angenehmer ist es, als Grundstücksbesitzer oder Mieter eines Hauses eine eigene Einfahrt mit Garage oder Parkplatz auf dem Grundstück zu haben, wo man problemlos sein Kfz parken kann. Die lästige Suche nach einem Parkplatz ist hinfällig. Doch Ärger ist schnell vorprogrammiert, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer – bedingt durch die Parkplatznot – mit seinem Fahrzeug vor der Grundstückseinfahrt parkt und diese blockiert.

Parken auf Behindertenparkplatz

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert von jedem Verkehrsteilnehmer Rücksicht, Sorgfalt und Aufmerksamkeit. Dabei ist Menschen, die mobilitätseingeschränkt sind, besondere Rücksichtnahme entgegenzubringen, um ihnen die Teilnahme am Straßenverkehr möglichst einfach zu machen. Eine Maßnahme ist die Einrichtung von Behindertenparkplätzen. Diese finden sich hauptsächlich auf öffentlichen Parkflächen oder vor Einrichtungen wie Supermärkten, Krankenhäusern oder Arztpraxen.