Welche Informationen braucht der Betriebsrat bei einer krankheitsbedingten Kündigung?
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über folgende Dinge informieren:
- welche Fehlzeiten wurden durch die Krankheit in den letzten Jahren verursacht?
- wie rechtfertigt sich die darauf gestützte negative Gesundheitsprognose? Der Arbeitgeber muss darlegen, warum er glaubt, dass es in der Zukunft ebenfalls zu solchen Fehlzeiten kommt, bzw. dass der Arbeitnehmer sich von einer längeren Krankheit nicht erholen wird.
- falls bekannt, Angaben zu Krankheitsursachen und ärztlichen Befunden.
- in welchem Umfang sind die betrieblichen Interessen durch die Krankheit beeinträchtigt? (z.B. Angaben zu den Entgeltfortzahlungskosten oder zu Störungen im Betriebsablauf).
- ob es keine Möglichkeit gibt, den Arbeitnehmer leidensgerecht zu beschäftigen (z.B. durch Zuweisung anderer Aufgaben).
- wie verlief die Interessenabwägung und was ist das Ergebnis? Der Arbeitgeber muss anhand aller Umstände des Einzelfalls darlegen, warum sein Interesse an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortführung überwiegt.
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