Gibt es einen Zeugnisanspruch, wenn der Arbeitnehmer schon in der Probezeit ausscheidet?
Für den Zeugnisanspruch gibt es keine Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses. Selbst wenn man nach nur einem Monat den Betrieb verlässt, ist der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers verpflichtet, diesem ein Arbeitszeugnis auszustellen.
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