Insolvenz
Hallo und schon mal Danke für eine Antwort.
Mein Unternehmen T.s. ist in Insolvenz.
Ich möchte schnell bei einem anderen Unternehmen arbeiten.
Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten? Oder kann ich fristlos kündigen um sofort bei einem anderen Unternehmen anzufangen ?
Gruß Nina W.
Sehr geehrte Frau W.,
für Sie gelten grundsätzlich die regulären Kündigungsfristen. Der Verwalter hat ein Kündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Wenn Sie sofort ein neues Beschäftigungsverhältnis antreten wollen, dann bitten Sie den Verwalter um eine Freistellung von der Beschäftigung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht