ich bin seit 02/2019 in Privatinsolvenz mit einem Forderungsbeginn in Höhe von 13.648€. Mittlerweile habe ich Stand 02/2021 einen Betrag von 18.940€ abgeführt. Um die Verkürzung der Insolvenz auf 3 Jahre beantragen zu können, benötige ich allerdings die Zuarbeit meiner Insolvenzverwalter. Deshalb habe ich ihn bereits im Dez.2020 angeschrieben, dass er mir die Höhe seiner Kosten und die Gerichtskosten mitteilt. Auch eine Erinnerung im Januar und mehrere versuchte Telefonate haben nichts gebracht. Was kann ich noch tun, damit ich von dem Insolvenzverwalter die benötigten Daten zu bekommen? Wäre es sinnvoll, wenn ich mich an mein zuständiges Amtsgericht wende? Ich danke Ihnen schon einmal für die Antwort
Dr. V. Ghendler says:
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, wenn der Verwalter sich so unkooperativ zeigt, sollte man sich an das zuständige Amtsgericht wenden. Dies ist für die Aufsicht über den Insolvenzverwalter zuständig. Der Rechtspfleger wird in der Regel Unterstützung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Andre Kraus says:
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich bleibt es auch jetzt dabei. Eine diskutierte Speicherfristverkürzung wurde im Gesetzgebungsprozess in letzter Minute verworfen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 02/2019 in Privatinsolvenz mit einem Forderungsbeginn in Höhe von 13.648€. Mittlerweile habe ich Stand 02/2021 einen Betrag von 18.940€ abgeführt. Um die Verkürzung der Insolvenz auf 3 Jahre beantragen zu können, benötige ich allerdings die Zuarbeit meiner Insolvenzverwalter. Deshalb habe ich ihn bereits im Dez.2020 angeschrieben, dass er mir die Höhe seiner Kosten und die Gerichtskosten mitteilt. Auch eine Erinnerung im Januar und mehrere versuchte Telefonate haben nichts gebracht. Was kann ich noch tun, damit ich von dem Insolvenzverwalter die benötigten Daten zu bekommen? Wäre es sinnvoll, wenn ich mich an mein zuständiges Amtsgericht wende? Ich danke Ihnen schon einmal für die Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, wenn der Verwalter sich so unkooperativ zeigt, sollte man sich an das zuständige Amtsgericht wenden. Dies ist für die Aufsicht über den Insolvenzverwalter zuständig. Der Rechtspfleger wird in der Regel Unterstützung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich bleibt es auch jetzt dabei. Eine diskutierte Speicherfristverkürzung wurde im Gesetzgebungsprozess in letzter Minute verworfen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht