nachträgliche Erhöhung der Kündigungsfristen

Unser AG hat uns ein Schriftstück ausgehändigt, dass eine Änderung zu den bestehenden Arbeitsverträgen darstellen soll. Darin steht, dass mit dem neuen Jahr die Kündigungsfristen für die AN ebenfalls denen unter §622 Abs 2 BGB für den AG gelten. D.h. unsere Kündigungsfristen erhöhen sich auch entsprechend der Betriebszugehörigkeit.
Muss das von den AN hingenommen werden?

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