Überweisung an Gläubiger durch die Bank in Wohlverhaltensphase,Hilfe erbeten

Meine Bank hat da ich einen kleinen Gewinn aus Glückspiel hatte einfach einen Betrag von 142 Euro an einen Altgläubiger aus 2009 rausgeschickt direkt am Monatsanfang.Ich befinde mich seit 2 Jahren in der Wohlverhaltensphase.Was soll ich tun um Rechtsfolgen zu vermeiden.Ich habe die Bank aufgefordert das ganze Rückgängig zu machen,denn Auszahlungen an Gläubiger sind doch nicht zulässig??

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wenn die Bank die Überweisung nicht von selbst zurücknimmt, sollten Sie den Vorfall dem Insolvenzverwalter melden. Dieser kann und wird die Zahlung anfechten, da es sich wie von Ihnen bereits angemerkt um eine Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers handelt, welche in der Privatinsolvenz nicht zulässig ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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