Nach dre Restschuldbefreiung
Mein Mann und ich haben Im Dezember Restschuldbefreiung erhalten. Kosten für Insolvenzverwalter wurde aus der Masse bedient. Mit welchen Kosten muss ich noch rechnen? Da mein Mann gerade gestorben ist muss ich seine Kosten auch zahlen.Hatten nur einen Gläubiger wegen Schrottimobilie.
Antwort wäre toll.
Danke
Danke für die Antwort.Habe auf Ihrer Seite gelesen wenn man Monatlich Raten gezahlt hat werden zuerst Insolvenzverwalter und Verfahrenskosten beglichen. Ich hatte eine monatliche Lohnpfändung von ca 250 Euro und Weihnachtsgeld und auch die Immobilie wurde versteigert. Mein Mann hatte Rente wo nichts gepfändet werden konnte und hat seit der Wohlverhaltensphase 20Euro monatlich gezahlt. Kommen dann trotzdem noch Kosten? Mein Mann ist Ende November verstorben
Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich würde ich bei diesen Rückzahlungen davon ausgehen, dass die Verfahrens- und Gerichtskosten bezahlt sind. Genau kann ich dies nicht beurteilen, aber Ihnen dürften keine hohen Kosten mehr bevorstehen. Der Insolvenzverwalter kann Ihnen hierzu Näheres sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Fragestellerin,
neben der Vergütung des Insolvenzverwalters fallen noch die Verfahrenskosten an. In der Regel werden diese zu Beginn des Verfahrens gestundet. Die Stundung kann aufrechterhalten werden, wenn auch nach dem Verfahren nur ein geringes Einkommen vorhanden ist. Schließlich werden die Kosten dann ganz erlassen. Andernfalls müssen die Verfahrenskosten in geringen Raten getragen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht