Wettbewerbsverbot

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zum Arbeitsrecht – Bereich Wettbewerbsverbot (zumindest würde ich die Frage in diese Sparte stecken).

Folgende Situation: Ich, fast 2 jahre beim Unternehmen, möchte zur direkten, regionalen Konkurrenz wechseln. Die neue Stelle ist soweit auch unter Dach und Fach, jedoch gibt es in meinem bestehenden Arbeitsvertrag eine Klausel, die besagt, dass ich “die Änderung (m)eines Arbeitsverhältnisses zu einem Wettbewerber unverzüglich bekannt zu geben” hätte. Ein Verstoß gegen diese Klausel zieht gemäß der darauf folgenden Klausel eine hohe Strafzahlung nach sich.
Nun meine Frage: Ist diese Klausel denn überhaupt rechtens? Und wenn ja, welche Möglichkeiten hätte mein momentaner Arbeitgeber zu prüfen, ob ich denn “unverzüglich” gehandelt hätte und es bekannt gemacht habe?

Besten Dank für die Mühe!

MfG Peter Müller

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