Weihnchtsgeld Pfändung

Ich verdiene Brutto 2.040.- und bin meinem Ehemann Unterhaltspflichtig, bekomme € 1.624 Netto jeden Monat, also genau den Unpändbaren Betrag. Nun habe ich im Dezember Brutto € 750.- Weihnachtsgeld bekommen was Netto ca. € 475.- sind. Bei mir liegt eine Lohnpfändung vor. Nun habe ich insgesamt Brutto 2.790.- im November bekommen was ca. Netto € 2.085.- waren. Wenn ich nun die 1.624 nehme und die mir bekannten (bis Netto € 500.- Weihnchtsgeld) also meine € 475.- dann hätte man doch davon nichts pfänden dürfen…oder?
Aber mir wurden € 78.- gepfändet bzw. steht das so auf meiner Lohnabrechnung. Ich habe Netto nur ca. € 2.005.- bekommen, das ist doch nicht richtig, denn meine 1.624.- sind nicht Pfändbar und bis € 500 Weihnachtsgeld nicht, wo ist der Fehler. Wäre nett wenn man mir das einmal erklären könnte. Vielen Dank

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    bei einer Lohnpfändung obliegt die korrekte Berechnung des pfändbaren Betrags dem Arbeitgeber. Allerdings ist die Berechnung des pfändbaren Nettolohns etwas komplizierter, denn der pfändbare Nettolohn entspricht nicht unbedingt dem Nettolohn auf der Lohnabrechnung.
    Für die Berechnung des pfändbaren Nettolohns existieren eine sogenannte Bruttomethode und eine Nettomethode. Über dieses Thema gibt es ganze Fachbücher, daher ist es etwas zu komplex, um es im Rahmen dieses Kommentars zu erläutern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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