Halten und Parken
Das Verkehrsrecht sieht einen Unterschied zwischen Halten und Parken vor. Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) definiert Halten als
[…] eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlaßt ist. [zu § 12 Abs. 1 StVO]
Das bedeutet, dass ein Fahrzeug hält, wenn der Fahrer es freiwillig und absichtlich zum Stehen bringt. Im Gegensatz dazu steht das gezwungene Anhalten beispielsweise an einer roten Ampel oder in einem Stau.



