Seitenabstand
Bereits in der Fahrschule lernen Führerscheinanwärter, gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) den vorgegebenen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten. Denn der Fahrer muss jederzeit gefahrlos anhalten können, auch wenn der Vordermann plötzlich abbremst. Doch nicht nur nach vorne muss zwischen den Fahrzeugen eine ausreichende Entfernung bestehen. Auch zur Seite ist ein angemessener Abstand einzuhalten, um beispielsweise bei einem Überholvorgang Radfahrer nicht zu gefährden.