Autofahren mit Sonnenbrille

Die Sonne scheint, der Himmel ist wolkenlos, die Temperaturen steigen, die Natur wird wieder grün und farbenfroh – kurzum: der Frühling kommt. Wer ein Cabrio besitzt, kann sich glücklich schätzen, denn es herrscht “Cabrio-Wetter”. Also Verdeck auf, hinter das Steuer gesetzt und los geht die Fahrt ins Grüne. Unverzichtbares Accessoire: die Sonnenbrille. Sieht gut aus und die grellen Sonnenstrahlen blenden nicht. Dabei ist die Sonnenbrille für viele Autofahrer auch in anderen Situationen unentbehrlich, beispielsweise weil die tiefstehende Sonne beim Fahren blendet.

Fahrfehler

Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Vorfahrtsmissachtungen – kennt jeder und sollte nicht sein, kommt aber trotzdem vor. Dabei passieren solche Fahrfehler nicht nur unerfahrenen Fahranfängern. Auch erprobte, langjährige Autofahrer begehen mitunter Fehler beim Fahren, etwa weil die in der Fahrschule erlernten Verkehrsregeln im Laufe der Jahre in Vergessenheit geraten. Besonders tückisch ist, dass sich Fahrfehler häufig als Gewohnheit einschleichen und quasi “in Fleisch und Blut” übergehen.

Offroad-Fahren mit Geländewagen

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung hier, ein Überholverbot da, ein Stoppschild dort – auch wenn Regeln und Vorschriften für die Verkehrssicherheit und ein funktionierendes Verkehrssystem unerlässlich sind, sehnt sich doch mancher Autofahrer danach, Vorschriften und Ordnung einfach mal Vorschriften und Ordnung sein lassen zu können und “frei von der Leber weg” durchs Gelände fahren zu können – für den Adrenalinkick am besten durch möglichst unebenes Gelände. Möglich ist dies beim sogenannten Offroad-Fahren mit dem Geländewagen.

Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

Im Unterschied zum Fahrzeugschein, der zum Beispiel jedes Mal beim TÜV vorgelegt werden muss, nimmt man den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) erheblich seltener in die Hand und die Bedeutung ist einem im Allgemeinen auch weniger klar. Was ist ein Fahrzeugbrief? Welche Angaben enthält er? Muss er wie der Fahrzeugschein immer mitgeführt werden?

Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

Insbesondere die etwas älteren Semester unter den Autofahrern sind noch mit Bezeichnungen wie „Fahrzeugschein“, „Fahrzeugbrief“ oder „Fahrzeugpapiere“ aufgewachsen. Die offiziellen Begriffe hierfür sind 2005 allerdings geändert bzw. neu festgelegt worden: aus dem Fahrzeugschein wurde die Zulassungsbescheinigung Teil I, aus dem Fahrzeugbrief die Zulassungsbescheinigung Teil II. Alte (das heißt vor 2005 ausgestellte) Dokumente sind allerdings weiterhin gültig und müssen nicht ausgetauscht werden.

Totalschaden

Das eigene Auto kann manchmal ein wahrer Luxus sein; doch viele sind ganz einfach nur darauf angewiesen, um beispielsweise auf die Arbeit zu kommen oder einzukaufen. Umso gravierender können die Auswirkungen sein, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt und das Fahrzeug massiv beschädigt wird. Insbesondere ein Totalschaden kommt einen Autobesitzer regelmäßig teuer zu stehen. Das liegt nicht allein an der Reparatur des Kfz nach einem Unfall (die ist schon teuer genug), sondern im schlimmsten Fall lohnt es sich nicht mehr, das Auto zu reparieren.

Zentrales Fahrzeugregister (ZFZR)

Deutsche Behörden sind nicht gerade für ihren Mangel an Regelungen, Genehmigungsverfahren, Registern oder dergleichen bekannt – das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg macht da keine Ausnahme. Es führt mehrere zentrale Register, unter anderem das Fahreignungsregister, das Zentrale Fahrerlaubnisregister sowie eben auch das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR). Dieses wurde eingerichtet, um die Daten von Fahrzeugen und Fahrzeughaltern an einem zentralen Ort zu sammeln und zur Verfügung zu haben.

Frontalzusammenstoß

Einsatzkräfte, die zu einem Unfall gerufen werden, sind sicher einiges gewohnt. Der Anblick, der sich ihnen nach einem Frontalzusammenstoß bietet, ist allerdings auch für hartgesottene Profis nicht immer leicht zu verkraften. Es liegen häufig nicht nur Fahrzeugteile weit verstreut herum, sondern es sind unter Umständen auch Personen aus den Fahrzeugen geschleudert worden, vielleicht eingeklemmt und schwer verletzt.

Bremsflüssigkeit

Ein Rostfleck an der Karosserie? Es gibt Schlimmeres. Die Scheibenwischer sind defekt? Geht zur Not auch mal ohne, es regnet ja sowieso nicht. Das Gebläse an der Windschutzscheibe ist kaputt? Man kann ja nicht gleich alles reparieren lassen. Aber: die Bremsen funktionieren nicht? Da schrillen selbst bei dem sorglosesten Autofahrer sämtliche Alarmglocken. Nicht ohne Grund: in einer Gefahrensituation plötzlich bremsen zu müssen, aber nicht richtig bremsen zu können, ist ein absoluter Alptraum.

Rettungskosten

Bei einem Verkehrsunfall ist jeder Beteiligte grundsätzlich zu eventuellen notwendigen Hilfeleistungen verpflichtet, um – je nach Lage der Dinge – Unfallopfern zu helfen (Erste Hilfe; Herbeirufen der Rettungskräfte) bzw. weiteren Schaden abzuwenden (Absichern der Unfallstelle). Besonders durch das Alarmieren von Polizei und Rettungsdienst, gegebenenfalls auch von Feuerwehr und Abschleppdiensten entstehen sogenannte Rettungskosten.