A-Verstoß in der Probezeit

Seit dem 1. November 1986 gilt für Führerscheinneulinge die zweijährige Probezeit. Hintergrund dieser Regelung ist die Reduzierung des Unfallrisikos und der Gefährdung des Straßenverkehrs. Fahranfänger haben aufgrund mangelnder Erfahrung noch nicht das Gespür für das Verkehrsgeschehen wie langjährige Führerscheinbesitzer. So verhalten sie sich oft fahrlässig und schätzen ihre Kompetenzen beim Autofahren falsch ein. In der Probezeit sollen Fahranfänger lernen, das Fahrzeug alleine zu beherrschen und sich dem Straßenverkehr angemessen zu verhalten. Aus diesem Grund werden verkehrsrechtliche Vergehen strenger geahndet als bei langjährigen Führerscheinbesitzern.

Nebelscheinwerfer

Um Unfälle zu vermeiden und somit die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten, können einige Vorkehrungen getroffen werden. Dazu gehört neben einer aufmerksamen und konzentrierten Fahrweise des Kfz-Führers auch die Austattung eines Kraftfahrzeuges. Speziell die Beleuchtungseinrichtungen sind von großer Wichtigkeit. Während Beleuchtungen wie Fernlicht, Abblendlicht, Standlicht oder Nebelschlussleuchten gesetzlich vorgeschrieben sind, sind Nebelscheinwerfer als Ausstattung nicht verpflichtend. Dennoch ist der Einbau von Nebelscheinwerfern sinnvoll.

Nebelschlussleuchte

Extreme Wetterverhältnisse wie Starkregen oder Nebel beeinträchtigen die Sicht vieler Fahrzeugführer. Die Sichtweite ist oftmals erheblich eingeschränkt und das vorausfahrende Kfz schwer oder sogar überhaupt nicht erkennbar. Auch man selber bzw. das Fahrzeug wird vom Hintermann kaum gesehen. Um der daraus resultierenden Unfallgefahr vorzubeugen, kann die Nebelschlussleuchte als Warnzeichen eingeschaltet werden. Für den Fall, dass die Nebelschlussleuchte betätigt ist, wird dies im Fahrzeug durch eine gelbe oder orangefarbene Kontrollleuchte angezeigt.

Gerichtsprozesse beim eröffneten Insolvenzverfahren

Nicht selten werden zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch Gerichtsprozesse anhängig sein, die vom oder gegen den Schuldner als Prozesspartei geführt werden. Wie es um diese Verfahren bestellt ist und wie es weitergeht, soll in dem folgenden Beitrag aufgezeigt werden.

Rechts überholen

“Darf ich auf der rechten Spur überholen?” oder “Wann darf ich rechts überholen?” sind Fragen, die sich die meisten Kfz-Fahrer irgendwann einmal stellen. Überholen bedeutet grundsätzlich, dass ein schnelleres Fahrzeug ein langsameres Kfz einholt und an diesem vorbeifährt. Demnach findet ein Überholmanöver nicht nur statt, wenn sich ein Fahrer mit seinem Kfz auf der Autobahn auf der linken Spur einordnet, um ein Fahrzeug auf der rechten Spur zu überholen. Auch wenn der Fahrer das Rechtsfahrgebot einhält, jedoch an langsameren Autos, die sich auf der linken Fahrbahn befinden, vorbeifährt, bedeutet dies Überholen.

Raser und Drängler

Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit ist insbesondere auf den Autobahnen in Deutschland zur Normalität geworden. Obwohl die Gefahr eines Verkehrsunfalls enorm steigt, hält es viele Autofahrer nicht davon ab, über die Fahrbahnen zu rasen, um schneller am Ziel anzukommen. Da nicht jeder Verkehrsteilnehmer das Gaspedal “bis zum Anschlag durchdrückt”, bleibt es nicht aus, dass Raser langsamer fahrende Kfz vor sich haben und so am schnellen Fahren gehindert werden. Stellt sich ein langsames Fahrzeug dem Raser “in den Weg”, reagiert dieser häufig ungehalten.

Schuldenfalle: Abos

Viele Leute erhalten regelmäßig automatisch diverse Zeitungen, Magazine oder andere Produkte, die einmal durch einen Dauerauftrag bestellt wurden. Das Meiste davon sind eigentlich Dinge, die man gar nicht braucht. Aber was noch schlimmer ist: Diese Daueraufträge gehen oft richtig ins Geld und verursachen unerwünschte Schulden, ohne dass man es überhaupt merkt.

Markenrechte in der Insolvenz

Kommt es zur Insolvenz eines Unternehmens, wird dieses – wenn es sich nicht sanieren lässt – liquidiert. Dabei werden alle Vermögensgegenstände des Unternehmens verwertet und der Erlös zur Befriedigung der Gläubiger eingesetzt. Zur Insolvenzmasse gehören dabei nicht nur materielle Vermögensgegenstände wie Immobilien, Maschinen oder der Fuhrpark, sondern auch sog. Immaterialgüterrechte wie Patente und Marken.

Schuldnerberatung in Berlin

In Deutschland sind rund sieben Millionen Menschen hoch verschuldet. Viele Betroffene glauben, dass sie sich in einer aussichtslosen Lage befinden. Dieser Annahme möchten wir eine Absage erteilen! Es besteht immer ein Weg aus der Schuldenfalle! Dabei möchten wir Ihnen helfen!
Nach der Erstberatung nehmen wir Kontakt zu Ihren Gläubigern auf und verschaffen uns einen Gesamtüberblick über Ihre Finanzen.

Schuldnerberatung in Frankfurt

Viele Frankfurter sind hoch verschuldet. Im Jahr 2016 lag die Pro-Kopf Verschuldung in Frankfurt bei 7.315 Euro und war damit deutlich höher als der bundesweite Durchschnitt, der bei 3.509 Euro lag. Insgesamt schneidet das Bundesland Hessen im deutschlandweiten Vergleich eher schlecht ab. Darmstadt führt mit 14.989 Euro Schulden je Einwohner die Liste der am höchsten verschuldeten Städte Deutschlands an.