A-Verstoß in der Probezeit
Seit dem 1. November 1986 gilt für Führerscheinneulinge die zweijährige Probezeit. Hintergrund dieser Regelung ist die Reduzierung des Unfallrisikos und der Gefährdung des Straßenverkehrs. Fahranfänger haben aufgrund mangelnder Erfahrung noch nicht das Gespür für das Verkehrsgeschehen wie langjährige Führerscheinbesitzer. So verhalten sie sich oft fahrlässig und schätzen ihre Kompetenzen beim Autofahren falsch ein. In der Probezeit sollen Fahranfänger lernen, das Fahrzeug alleine zu beherrschen und sich dem Straßenverkehr angemessen zu verhalten. Aus diesem Grund werden verkehrsrechtliche Vergehen strenger geahndet als bei langjährigen Führerscheinbesitzern.