Schuldnerberatung in Frankfurt

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    Kennen Sie das?

    • Sie fürchten sich vor neuen Mahnungen, Klagen und Vollstreckungsbescheiden 
    • Der Gerichtsvollzieher ist fast schon ein alter Bekannter
    • Sie bekommen bei Ihrer Bank keine neuen Kredite
    • Sie sind in ständiger Unruhe, weil Sie immerzu an Ihre Finanzen denken müssen
    • Sie sind auf der Suche nach einem schnellen und bestreitbaren Weg aus den Schulden

    Dann melden Sie sich bei uns, und tun Sie dies noch heute! Unsere Schuldnerberatung in Frankfurt hat eine jahrelange Erfahrung im Bereich der Insolvenz- und Schuldnerberatung. In einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung erhalten Sie wichtige und wertvolle Tipps. 

    Schuldenstand in Frankfurt liegt weit über dem Bundesdurchschnitt

    Viele Frankfurter sind hoch verschuldet. Im Jahr 2016 lag die Pro-Kopf Verschuldung in Frankfurt bei 7.315 Euro und war damit deutlich höher als der bundesweite Durchschnitt, der bei 3.509 Euro lag. Insgesamt schneidet das Bundesland Hessen im deutschlandweiten Vergleich eher schlecht ab. Darmstadt führt mit 14.989 Euro Schulden je Einwohner die Liste der am höchsten verschuldeten Städte Deutschlands an. Im Landesvergleich folgt darauf Offenbach mit einer Verschuldung von 9.266 Euro pro Kopf. Auf Platz drei kommt bereits Frankfurt. Die niedrigsten Schulden gab es in den Kommunen in Bayern, Schleswig-Holstein und Sachsen.

    Schuldenanalyse vom Fachanwalt

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    geprüfte Fälle

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    Ihr Weg aus der Schuldenfalle  

    Nicht nur in Frankfurt sind Schulden weit verbreitet. In ganz Deutschland gibt es Menschen in finanziellen Schwierigkeiten. 

    Hierzulande sind an die sieben Millionen Menschen hoch verschuldet und sind von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bedroht Sie sind keineswegs die einzige Person, der es so geht. Viele waren in der Vergangenheit davon bereits betroffen und haben einen Weg raus aus den Schulden gefunden. 

    Nach der kostenlosen Erstberatung begutachten wir Ihre finanzielle Situation und kontaktieren Ihre Gläubiger. Anschließend teilen wir Ihnen mit, wie Sie am besten aus der Schuldenfalle kommen. Dabei spielt es keine Rolle ob es am Ende auf einen außergerichtlichen Vergleich oder ein Insolvenzverfahren hinausläuft bei uns sind Sie gut aufgehoben!

    Der außergerichtliche Vergleich

    Unser Ziel ist Ihre Schuldenfreiheit! Dafür versuchen wir einen außergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern zu erzielen. Wir übernehmen dabei nahezu die vollständige Korrespondenz mit der Gegenseite. Nachdem wir uns mit den Gläubigern geeinigt haben, zahlen Sie den vereinbarten Geldbetrag in monatlichen Raten ab. Dabei ist es uns wichtig, dass Sie durch diese Zahlungen nicht in eine weitere finanzielle Schieflage geraten.

    Das Insolvenzverfahren

    Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, reichen wir für Sie einen Insolvenzantrag ein und begleiten Sie bis sie die Schulden los sind. 

    Im Rahmen einer Privatinsolvenz (auch Verbraucherinsolvenz genannt)  werden Sie in drei, fünf oder maximal sechs Jahren schuldenfrei. Dabei geben Sie über den jeweiligen Zeitraum einen bestimmten Teil Ihres Einkommens ab. 

    Bei der Privatinsolvenz 

    • verlieren Sie alle Schulden
    • haben Sie einen sofortigen Pfändungsschutz

    Die Vorteile der Privatinsolvenz

    In vielen Fällen können Schuldner keine weiteren Zahlungen an ihre Gläubiger tätigen, da ihr monatliches Einkommen auch bei niedrigeren Ratenzahlungen, auf die man sich bei einem Vergleich geeinigt hat, nicht zum Leben reicht. Dann ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren eine Option, um die Schuldenlast abzulegen. Die Höhe der Schulden ist dabei unerheblich. Durch die Privatinsolvenz wird genau festgelegt, ab wann Sie wieder schuldenfrei sind. Nach maximal sechs Jahren tritt die Restschuldbefreiung ein. Zahlen Sie einen Teil der Schulden im Rahmen einer freiwilligen Rückzahlung ab, dann tritt die Restschuldbefreiung schon nach drei oder fünf Jahren ein. Nach Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens dürfen die Gläubiger nicht mehr gegen Sie vollstrecken – es besteht ein Pfändungsschutz, zudem haben Sie keinen Rückzahlungszwang.

    Durch die gesetzlichen Pfändungsschutzbeträge verfügen Sie in der Regel über ein höheres Einkommen. Zudem schützt der Insolvenzverwalter Sie vor Vollstreckungen oder Pfändungen durch Ihre Gläubiger und das Existenzminimum wird durch die Pfändungsfreigrenzen gesichert.

    Gläubiger belästigen Sie meist schon nach dem ersten anwaltlichen Anschreiben und spätestens nach Eröffnung der Privatinsolvenzverfahrens nicht mehr. Sie müssen so gut wie keinen Schriftverkehr mehr tätigen  – wir nehmen Kontakt zu Ihren Gläubigern auf und bestellen uns zum Verfahrensbevollmächtigten. Ab diesem Zeitpunkt verfügen Sie frei über den unpfändbaren Teil Ihres Einkommens und müssen keine Rechenschaft ablegen, wenn Sie umziehen, eine neue Arbeit annehmen, kündigen oder sich entscheiden zu heiraten. 

    Nach drei Jahren werden alle bis zur Insolvenzeröffnung bestehenden Schufa-Einträge gelöscht. Durch die Restschuldbefreiung werden Sie schuldenfrei. Dabei werden auch Schulden von Gläubigern erlassen, die Sie schlicht vergessen haben oder die nicht auffindbar waren. Dies ist auch bei nicht endgültig feststehenden Forderungen der Fall, beispielsweise bei einem noch nicht fälligen Studienkredit oder bei einer Immobilienfinanzierung bei einem noch nicht versteigerten Haus. Die Privatinsolvenz wird deshalb auch als “Schuldenschnitt” bezeichnet, da Sie von der höchstmöglichen Anzahl von Schuldenarten befreit werden. 

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    Die Regelinsolvenz: Schuldenfreiheit für Unternehmer

    Das passende Insolvenzverfahren für Unternehmer nennt sich Regelinsolvenz. Selbstständige werden auf diesem Wege innerhalb von drei, fünf, maximal sechs Jahren schuldenfrei und können ihre selbstständige Tätigkeit fortführen. 

    Dies sind die drei Ziele des Regelinsolvenzverfahrens:

    • die Fortführung des Betriebs
    • ein sicheres Erreichen der Restschuldbefreiung
    • Schutz vor Zwangsvollstreckung und Pfändungen

    Der Insolvenzplan: Schuldenfreiheit nach maximal einem Jahr

    Mithilfe des Insolvenzplans – auch Planinsolvenz genannt – werden Sie in vier bis höchstens zwölf Monaten komplett schuldenfrei. Durch eine einmalige Zahlung eines Geldgebers auch bei hohen Schulden und vielen Gläubigern kann man die wirtschaftliche Handlungsfreiheit schnell zurück erlangen und ohne Einschränkungen am Wirtschaftsleben teilnehmen. Der Insolvenzplan kommt in der Regel für ehemalige Unternehmer und anders wirtschaftlich Tätige in Frage. In solchen Fällen sind die Verbindlichkeiten meist sehr hoch bzw. verteilen sich auf viele Gläubiger.

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