Schuldnerberatung in Hamburg

Die Privatinsolvenzen sind 2017 deutschlandweit das siebte Mal in Folge zurückgegangen. Im vergangenen Jahr meldeten 94.079 Privatpersonen eine Insolvenz an – das sind so wenige wie seit 2004 nicht mehr. Damit verringert sich die Zahl im Vergleich zum Jahr 2016 um 6,8 Prozent. 

Der Hauptgrund für den erneuten Rückgang bei den Verbraucherinsolvenzen ist die weiterhin günstige Situation der Privatpersonen.

Kindersitzpflicht

Um das Autofahren möglichst sicher zu machen, gehören verschiedene Objekte zur Grundausstattung. Dazu gehören z. B. der Sicherheitsgurt und der Airbag. Für Kinder soll zudem ein Autositz zur Sicherheit beitragen. Der erste Kindersitz für das Auto wurde im Jahr 1963 auf den Markt gebracht. Zu diesem Zeitpunkt war es allerdings noch nicht verpflichtend, einen Kindersitz auch zu benutzen. Dies änderte sich erst 1993. Seit diesem Jahr gilt in Deutschland die Kindersitzpflicht.

Abschleppen von einem Privatparkplatz

Als Fahrzeugführer darf man sein Kfz nicht beliebig abstellen, um zu halten oder zu parken. Das Verkehrsrecht regelt die genauen Vorgaben dazu. Widerrechtliches Halten und Parken im öffentlichen Raum wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird. Doch nicht nur im öffentlichen Bereich droht Fahrern eine böse Überraschung, wenn sie falsch geparkt haben und das Kfz infolgedessen abgeschleppt wurde. Das Parken auf einem Privatgrundstück kann ebenfalls gesetzeswidrig sein und Eigentümer bzw. Besitzer des Parkplatzes haben in dieser Situation das Recht, das Fahrzeug abschleppen zu lassen.

Schuldnerberatung in Köln

In Deutschland haben fast sieben Millionen Menschen hohe Schulden und sind von einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bedroht – Sie befinden sich nicht alleine in dieser Situation! Und vergessen Sie niemals: Ihre Lage ist keineswegs ausweglos!

Wir helfen Ihnen gerne raus.

Parkplatz freihalten

Viele Autofahrer kennen das Problem: die Parkplatzsuche. Aufgrund der Menge an Fahrzeugen und den – an der Anzahl der Kfz gemessenen – wenigen Parkplätzen ist insbesondere in Großstädten die Parkplatznot groß. Die Suche nach einer freien Parklücke kann zeitaufwendig und nervend sein. Da liegt es nahe, sich einen öffentlichen Parkplatz freihalten zu lassen. Beispielsweise indem sich ein Fahrzeuginsasse in eine freie Parklücke stellt, bis der Fahrer einparkt oder indem ein Freund oder Familienmitglied, der bzw. das sich bereits vor Ort befindet, den Parkplatz blockiert. Auch bei einem Umzug ist es praktisch, einen Parkplatz für den Umzugstransporter freizuhalten, indem Kisten oder Möbel auf die Parkfläche gestellt werden.

Nötigung im Straßenverkehr

Nicht selten kommt es vor, dass Kfz-Fahrer im Straßenverkehr keine Rücksicht auf andere nehmen. Dies macht sich oft durch aggressives Fahrverhalten bemerkbar: Drängeln, dichtes Auffahren, überhöhte Geschwindigkeit und Missachten des Sicherheitsabstandes. Verkehrsteilnehmer sind durch ein derartiges Verhalten in der Regel verunsichert oder verärgert. Sie fühlen sich unter Druck gesetzt und genötigt. Inwiefern tatsächlich eine Nötigung im Straßenverkehr vorliegt und ein Straftatbestand erfüllt ist, ist jedoch immer vom Einzelfall abhängig. Dabei müssen unterschiedliche Aspekte berücksichtigt werden.