Schuldnerberatung in Berlin

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    Haben Sie auch Erfahrung mit folgenden Punkten gemacht?

    • Sie fürchten sich sich vor neuen Mahnungen, Klagen und Vollstreckungsbescheiden 
    • Aufgrund Ihrer Schulden sind Sie in ständiger Unruhe 
    • Die Bank genehmigt ihnen keine neuen Kredite 
    • Sie hatten vielleicht schon Besuch vom Gerichtsvollzieher 
    • Ihre Einnahmen sind deutlich niedriger als Ihre Ausgaben
    • Sie wissen nicht genau, wie Sie die Schuldenlast loswerden

    Dann wenden Sie sich jetzt an die Schuldnerberatung in Berlin – kontaktieren Sie uns noch heute! Im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung erfahren Sie, wie Sie auf dem schnellsten Weg schuldenfrei werden.

    Mit der Schuldnerberatung Berlin raus aus der Schuldenfalle   

    In Deutschland sind rund sieben Millionen Menschen hoch verschuldet. Viele Betroffene glauben, dass sie sich in einer aussichtslosen Lage befinden. Dieser Annahme möchten wir eine Absage erteilen! Es besteht immer ein Weg aus der Schuldenfalle! Dabei möchten wir Ihnen helfen!

    Nach der Erstberatung nehmen wir Kontakt zu Ihren Gläubigern auf und verschaffen uns einen Gesamtüberblick über Ihre Finanzen. Anschließend erstellen wir mit Ihnen einen  Plan, mit dessen Hilfe Sie auf dem schnellstmöglichen Weg schuldenfrei werden. Egal ob außergerichtlicher Vergleich oder Insolvenzverfahren wir begleiten Sie!

    Schuldenanalyse vom Fachanwalt

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    geprüfte Fälle

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    Zahl der überschuldeten Privatpersonen in Berlin 2017 leicht gestiegen 

    Nicht nur die Stadt Berlin ist verschuldet, auch viele Bewohner der Hauptstadt tragen eine Schuldenlast auf ihren Schultern. Insgesamt 4.385 Insolvenzverfahren von „Übrigen Schuldnern“ (Gesellschafter, ehemals selbständig Tätige, Verbraucher sowie Nachlässe und Gesamtgut) wurden 2017 in Berlin registriert. Das waren acht überschuldete Privatvermögen mehr als 2016. Die offenen Forderungen lagen mit 365,4 Millionen EUR um 7,5 Prozent über dem Vorjahreswert. Eröffnet wurden 4.085 Verfahren. In 182 Fällen wurden die Anträge abgewiesen. Auf einen Schuldenbereinigungsplan unter richterlicher Aufsicht konnten sich Gläubiger und Schuldner in 118 Fällen einigen.

    Der außergerichtliche Vergleich

    Wir möchten, dass Sie schuldenfrei werden! Dafür versuchen wir zunächst einen außergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern zu erzielen. Dabei übernehmen wir nahezu den gesamten Schriftverkehr. Nach einer Einigung mit den Gläubigern zahlen Sie einen vereinbarten Betrag in monatlichen Raten. Wir achten natürlich darauf, dass Sie durch diese Zahlungen nicht in weitere finanzielle Schwierigkeiten geraten.

    Das Insolvenzverfahren

    Manchmal ist eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite nicht möglich. Dann beantragen wir für Sie die Insolvenz und begleiten Sie bis zum Ende des Verfahrens. 

    Durch die Privatinsolvenz – auch Verbraucherinsolvenz genannt – werden Sie in drei, fünf oder maximal sechs Jahren schuldenfrei. Dafür müssen Sie über den besagten Zeitraum einen Teil Ihrer Einkünfte abgeben. 

    Im Rahmen der Privatinsolvenz 

    • verlieren Sie die gesamte Schuldenlast
    • verfügen Sie über einen sofortigen Pfändungsschutz

    Vorteile eine Privatinsolvenz

    Viele Schuldner können ihren Gläubigern keine weiteren Zahlungen anbieten, weil das Einkommen auch bei bei niedrigeren Ratenzahlung nach einem Vergleich nicht ausreicht. Dann ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren aufgrund der Restschuldbefreiung ein möglicher Weg aus den Schulden. Sie verlieren Ihre Schulden, völlig losgelöst von der Rückzahlung an die Gläubiger oder die Höhe der Schulden. 

    Durch die Privatinsolvenz kann von Vornherein geplant werden, ab wann Sie schuldenfrei sind. Die Restschuldbefreiung tritt spätestens nach sechs Jahren ein. Bei einer freiwilligen Rückzahlung eines Teils der Schulden tritt die Restschuldbefreiung schon nach drei oder fünf Jahren ein.Im Anschuss an die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens haben die Gläubiger kein Recht mehr gegen Sie zu vollstrecken – es tritt der sogenannte Pfändungsschutz ein, und es besteht  keinerlei Rückzahlungszwang.

    Durch die gesetzlichen Pfändungsschutzbeträge führt das Insolvenzverfahren in vielen Fällen zu einem höheren zur Verfügung stehendem Einkommen. Der Insolvenzverwalter schützt Sie  vor jeglichen Vollstreckungen oder Pfändungen durch Gläubiger. Das Existenzminimum wird durch die Pfändungsfreigrenzen geschützt.

    Gläubiger lassen Sie meist nach unserem ersten Anschreiben und spätestens nach der Eröffnung der Privatinsolvenzverfahrens in Ruhe. Es fällt für Sie kein Schriftverkehr mit der Gegenseite an – wir kontaktieren alle Gläubiger und bestellen uns als Anwaltskanzlei zum Verfahrensbevollmächtigten. Sie verfügen ab sofort frei  über den unpfändbaren Teil Ihres Einkommens und müssen niemandem Rechenschaft ablegen, wenn Sie umziehen, eine neue Arbeit annehmen, kündigen oder heiraten wollen. 

    Nach Ablauf des dritten Jahres nach der Restschuldbefreiung der Privatinsolvenz werden alle bis zur Eröffnung bestehenden Schufa Einträge gelöscht. Durch die Restschuldbefreiung einer Privatinsolvenz entledigen Sie sich aller Schulden – egal woher sie stammen, wie hoch sie sind oder wie viele Gläubiger Sie haben. 

    Es werden auch Schulden von Gläubigern erlassen, die Sie vergessen haben oder die nicht auffindbar sind. Meldet sich ein vergessener Gläubiger im Insolvenzverfahren oder nach dessen Abschluss, werden Sie auch von diesen Forderungen befreit. Dies trifft auch bei nicht endgültig feststehenden Forderungen zu. Dabei kann es sich z. B. um eine Immobilienfinanzierung bei einem noch nicht versteigerten Haus oder einen noch nicht fälligen Studienkredit handeln.

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    Die Regelinsolvenz: Das Insolvenzverfahren für Unternehmer

    Das Insolvenzverfahren für Unternehmer ist die Regelinsolvenz. Sie ermöglicht es Selbstständigen (Unternehmer und Freiberufler) schuldenfrei zu werden. Sie können ihre selbstständige Tätigkeit fortführen und entledigen sich innerhalb von drei, fünf oder maximal sechs Jahren von ihren Schulden.

    Die drei Ziele des Regelinsolvenzverfahrens sind:

    • Sicheres Erreichen der Restschuldbefreiung
    • Schutz vor Zwangsvollstreckung und Pfändungen
    • die Fortführung des Betriebs

    Der Insolvenzplan: Schuldenfrei nach maximal einem Jahr

    Der Insolvenzplan (Planinsolvenz genannt) befreit in vier bis maximal zwölf Monaten von allen Schulden. Durch eine einmalige Zahlung eines Geldgebers auch bei hohen Schulden und vielen Gläubigern können Sie auf diese Weise Ihre wirtschaftliche Handlungsfreiheit wieder schnell erlangen. Oftmals wird der Insolvenzplan von ehemaligen Unternehmern oder sonst wirtschaftlich Tätigen in Anspruch genommen. Die Schulden sind in solchen Fällen meist relativ hoch oder verteilen sich auf viele Gläubiger. 

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