Gehweg (Bürgersteig)
Besonders in Ballungszentren in Großstädten ist es ein immer wiederkehrendes Bild: zu wenig Parkplätze für zu viele Fahrzeuge, sodass Kfz-Fahrer aufgrund der Parkplatznot ihr Auto einfach widerrechtlich abstellen, beispielsweise auf dem Gehweg. Nicht selten ist der Bürgersteig zum Ärger der Fußgänger dann so blockiert, dass ein “Durchkommen” nur schwer oder gar nicht möglich ist und der Gehweg als solcher nicht mehr benutzt werden kann. Daher machen einige Städte mittlerweile vermehrt “Jagd” auf “Bürgersteigfalschparker” und lassen widerrechtlich abgestellte Kfz abschleppen. Ein Gehweg dient nämlich ausschließlich der Fortbewegung für Fußgänger, sodass das Parken auf dem Bürgersteig nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist.