Aufrechnung wegen überzahlter Rente u.v.m. auch in der Insolvenz möglich?
Befindet sich der Schuldner im Insolvenzverfahren und wurden zu Unrecht oder zu hohe Sozialleistungen von einem Sozialversicherungsträger (wie z.B. der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- oder Unfallversicherung) an den Schuldner ausgezahlt, stellt sich das Problem, ob diese Überzahlung auch in der Insolvenz vom Schuldner zurückgefordert werden kann. Denn während des Insolvenzverfahrens genießt der Schuldner grundsätzlich einen Schutz vor Einzelvollstreckungen – auch seitens der Behörden – und damit auch vor Pfändungen einzelner Gläubiger.
Der folgende Beitrag erläutert, unter welchen Umständen z.B. die Rentenversicherung oder Krankenversicherung wegen zu viel gezahlter Sozialleistung vom in der Insolvenz befindlichen Schuldner zurückverlangen kann. Da dies aufgrund des SGB I (vgl. §§ 51, 52 SGB I) im Wege der Aufrechnung oder Verrechnung seitens eines Sozialversicherungsträgers erfolgt, erklärt der Artikel zunächst, was Aufrechnung und Verrechnung rechtstechnisch bedeuten.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Sind aufgelaufenen Schulden von Jobcenter mit in der Privatinsolvenz?
Da das Einkommen immer schwankte sind mal mehr mal weniger Bewilligte Leistungen ausgezahlt.
Stand heute 1955 Euro aus 6 Jahren gesamt.
Es waren KEINE falschen erschlichen Angaben.
Sehr geehrter Herr J.,
auch Schulden gegenüber Behörden fallen grundsätzlich unter die Restschuldbefreiung am Ende des Insolvenzverfahrens. Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55), per E-Mail (info@anwalt-kg.de) oder können unser Online-Formular nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo ich habe eine Frage die Bank überweist Unfändbare Geld an den Insolvenzverwalter.
Ich habe einen Antrag auf Freigabe der Beträge gestellt wärend dessen überweist die Bank ein Teil davon an den Insolvenzverwalter.
Zählt jetzt der Antrag beim Gericht nur für die Freigabe der Beträge bei der Bank oder muss der Insolvenzverwalter auch den Teil zurücküberwiesen da es Beträge sind die sicher Unpfändbar sind wen wir davon ausgehen .
Sehr geehrter Herr A.,
zu Unrecht dem Insolvenzverwalter zugeflossenes Geld bekommen Sie grundsätzlich zurück. Informieren Sie auch Ihren Insolvenzverwalter darüber, welche überwiesenen Beträge unpfändbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht