Schmerzensgeld
Nach einem Verkehrsunfall können die Unfallbeteiligten gegenüber dem jeweiligen Unfallgegner Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies betrifft einerseits die Unfallschäden am Fahrzeug, andererseits kann auch Schmerzensgeld als Schadensersatz eingefordert werden. Dabei kann der Anspruch auf Schmerzensgeld entweder auf einer psychischen oder einer physischen Beeinträchtigung nach dem Unfall beruhen. Das Schmerzensgeld stellt eine finanzielle Entschädigung für immaterielle Schäden, also Verletzungen und gesundheitliche Schäden, dar. Ob und wie viel Schmerzensgeld dem Geschädigten zusteht, hängt von dem jeweiligen individuellen Sachverhalt ab.



