Lenk- und Ruhezeiten
Jeden Tag fahren unzählige Lkw durch die Städte und insbesondere über die Autobahnen. Die Lkw-Fahrer dürfen dabei festgelegte Lenkzeiten nicht überschreiten und müssen die vorgeschriebenen Ruhezeiten einhalten. Die entsprechenden Vorschriften sind im Arbeitszeitgesetz, in der EU-Verordnung 561/2006 sowie in der Fahrpersonalverordnung und im Fahrpersonalgesetz verankert. Die Lenk- und Ruhezeiten gelten für Fahrzeugführer, deren Kfz ein Gesamtgewicht über 3,5 t hat.