Insolvenz in Eigenverwaltung

Guten Tag,
ich bin im Angestelltenverhältnis und beziehe seit April Krankengeld. Meine Firma führt jetzt die Insolvenz (Restrukturierung)in Eigenverwaltung durch. Die MA auch ich sollen ein Schreiben ,,Verkaufs-und Abtretungserklärung des Arbeitnehmers” unterschreiben. In diesem Schreiben steht auch das der AN zusichert keine Ersatzleistungen (was ja das KG ist) erhält. Dies soll für 3 Monate ab November gelten. Meine Frage: Sollte ich das unterschreiben? Muss ich jetzt mich bei AA melden?
Viele Dank

Mein Sohn hat eine Unterhaltspfändung. Sein AG (Zeitarbeit) hat durch einen Fehler in der Buchhaltung zuerst zu wenig an den Gäubiger (Jugendamt) überwiesen und dann 2 Monate gar nicht. Nun forderte er durch eine Ausschlussklausel die nicht gezahlten Beträge, sowie die Differenz aus dem 3. Monat von meinem Sohn zurück. Der AG hat nun bei der Abrechnung für Juni eine Nachberechnung durchgeführt und den Lohn einbehalten. Ferner wurde ein Übertrag von Euro 948 auf den nächsten Lohn vorgenommen und ihm Euro 660 überwiesen. Mittlerweile wurde meinem Sohn fristgerecht ohne Begründung gekündigt, obwohl er arbeitsunfähig geschrieben war. Seinen Lohn Juli hat er derzeit auch noch nicht erhalten. Is

Lohnfortzahlung/Krankengeld

Guten Tag,
folgender Sachverhalt: in 2021 war ich 4 Wochen an Corona erkrankt, danach wieder genesend und auf Arbeit. In 2022 war ich 2 Wochen und 2 Tage an Corona erkrankt, danach wieder genesend und auf Arbeit. Nun hat mir der AG die 2 Tage Lohn (über 6 Wochen) wieder abgezogen. Auf Anfrage teilte mit die Bezügestelle mit, dass die Corona-Erkrankung aus 2021 mit der aus 2022 aufgrund einer Folgeerkrankung zusammen gezählt wurde. Auf dem Krankenschein von 2022 stand nichts von einer Folgeerkrankung. Ist das nun rechtens und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Vielen Dank für Ihre Unterstützung und freundliche Grüße! kk.

Versetzung von Arbeitnehmern

Auch wenn es im Wandel der Zeit besonders unter jungen Arbeitnehmern zunehmend gang und gäbe wird, sein Berufsleben nicht mehr nur an ein und derselben Stelle zu verbringen, sondern eher einmal woanders zu arbeiten, ist ein Wechsel der Arbeitstätigkeit bzw. des Arbeitsbereiches nicht immer erfreulich und gewollt. Vielmehr ist ein vom Arbeitgeber einseitig angeordneter Wechsel des Arbeitsbereiches – die bestens bekannte Versetzung – häufig negativ behaftet, kann dies doch bedeuten, dass der Arbeitnehmer fortan an einem anderen Standort des Unternehmens (in der Regel in einer anderen Stadt) arbeiten und gegebenenfalls sein bisheriges Leben aufgeben und umstellen muss.

Gehaltskürzung – zulässig oder nicht?

Die Vergütung der Arbeitsleistung des Beschäftigten und die Zahlung des Gehalts bzw. des Lohns ist die Hauptpflicht des Arbeitgebers. Naturgemäß kann der Arbeitnehmer dabei aufgrund steigender Qualifikationen für seine Leistung mehr Lohn erwarten, je länger er im Unternehmen angestellt bzw. allgemein im Beruf tätig ist und entsprechend Berufserfahrung hat. Häufig gewähren Arbeitgeber hier gemäß den Leistungen und erworbenen Qualifikationen des Mitarbeiters eine Gehaltserhöhung, die im Arbeitsvertrag festgehalten wird. Gehaltserhöhungen sind also durchaus gang und gäbe und allgemein geläufig.

Krankes Kind – Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer und Eltern

Viele Arbeitnehmer, die Eltern sind und Kinder haben, kennen die Situation: das Kind wacht morgens auf und ist krank. An Arbeit ist da eigentlich nicht zu denken, denn schließlich muss der Sprössling betreut und versorgt werden, was bedeutet, dass man zu Hause bleiben muss und nicht arbeiten kann. Dabei fühlen sich Arbeitnehmer häufig schon nicht wohl dabei, wenn sie nicht arbeiten können und sich krankmelden müssen, weil sie selber krank sind. Ist das Kind nun krank und man muss dem Arbeitgeber entsprechend mitteilen, dass man deswegen nicht zur Arbeit kommt, ist das vielen noch unangenehmer. Wie reagiert wohl der Arbeitgeber?

Arbeitgeber will keinen lohn für Krankensschein zahlen

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite seit Februar für einen Personaldienstleister dieser hat mir jetzt gekündigt da ich zum Arzt gegangen bin, da es mir absolut nicht gut geht, ich habe Mittwoch früher Feierabend gemacht und habe bescheid gesagt das ich Donnerstag zum Arzt gehe, jetzt hat der Arbeitgeber das so ausgelegt das ich mit ansage zum Arzt gegangen bin und will mir für die Krankheitstage kein Gehalt zahlen, es hätten mehrere Mitarbeiter gesagt das ich vorhatte zum Arzt zu gehen. Was kann ich da machen

Firmenhandy

Ein eigenes Firmenhandy – ein Privileg, das längst nicht mehr nur Führungskräfte und Abteilungsleiter genießen: immer mehr Arbeitgeber stellen ein Diensthandy allen Mitarbeitern zur Verfügung. Zweifelsohne hat die Nutzung bzw. die Bereitstellung eines Firmenhandys einige Vorteile: so haben Arbeitnehmer etwa die Möglichkeit, ihre Tätigkeit hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsort flexibler zu gestalten. Arbeitgeber wiederum können Arbeitnehmern einen gewissen Komfort bieten und sie dadurch unter Umständen mehr an das Unternehmen binden und als Zeichen der Wertschätzung zur Arbeit motivieren.

Treuepflichten des Arbeitnehmers

Viele Regelungen und Vereinbarungen, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinsichtlich des Beschäftigungsverhältnisses treffen, sind im bzw. durch den Arbeitsvertrag festgelegt. Dazu zählen beispielsweise Regelungen und Vereinbarungen zur Arbeitszeit, zur Vergütung sowie zur Anzahl der Urlaubstage. Daneben gibt es allerdings auch Regelungen bzw. Pflichten, die nicht eigens arbeitsvertraglich definiert sind, sondern die sich aus allgemeingültigen gesetzlichen Vorschriften ergeben. Dazu zählt beispielsweise die Treuepflicht eines Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber.