Bagatellverletzung
Es ist für jeden Verkehrsteilnehmer eine Horrorvorstellung: Statt wie geplant am Ziel anzukommen, wird man unterwegs in einen Unfall verwickelt, der im günstigsten Fall nur den Zeitplan durcheinander bringt. Doch was ist, wenn am Fahrzeug – oder viel schlimmer – an Personen Schäden entstehen? Grundsätzlich können diese schwerwiegend oder eher harmlos sein. So unterscheidet man bei Sachschäden am Kfz zwischen den Extremen “Bagatellschaden” und “Totalschaden”, bei der Schädigung von Personen spricht man von Bagatellverletzung, leichter oder schwerer Verletzung bis hin zum tödlichen Unfall.