Insolvenz

Am 11.03.24 wurde bei unseren Handwerksbetrieb die Insolvenz eröffnet.
Der Insolvenzverwalter hat den Betrieb freigegeben.
Wir haben von unserer Tochter im Dezember einen Betrag von 6000,00 €uro erhalten um ein Fahrzeug zu kaufen alles abgesichert mit Vertrag und Eigentumsvorbehalt. Bis jetzt wurde noch keine Rate bezahlt weil diese erst zum 01.04.24 vereinbart wurde. Gestern kam ein Schreiben von Insolvenzverwalter an die Tochter sie soll ihre Forderungen anmelden. Eine Anmeldung ihrer Forderung bei Gericht ist unwirksam heisst es.Es wird mitgeteilt das bereits am 11.03.24 rein vorsorglich drohende Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 der Insolvenzordnung angezeigt werden musste.
Was bedeutet dies ? Kann meine Tochter das Fahrzeug wieder zurückholen und den Kaufvertrag rückgängig machen. Muss sie einen Aussonderungsantrag stellen und wenn ja wo?

Steuerrückerstattung auch unterhalb der Freigrenze eingezogen?

Hallo und einen guten Tag,
ich bin seit letztem Jahr in der Privatinsolvenz (noch nicht in der Wohlverhaltensphase) und habe eine Steuerrückerstattung bekommen. Ich habe hier auf der Website gelesen, dass Rückerstattungen grundsätzlich in voller Höhe zur Insolvenzmasse zählen, aber auch, dass diese nur dann vom Insolvenzverwalter verteilt werden, wenn sie über dem Pfändungsfreibetrag liegen.

In meinem Fall liege ich mit meinem Einkommen und einem Teil der Rückerstattung etwas über der Pfändungsfreigrenze. Der mir zugewiesene Insolvenzverwalter möchte die komplette Steuerrückerstattung haben, bei einer Rechtsberatung wurde mir aber erklärt, dass die Summe mit meinem Einkommen verrechnet und nur der Betrag über der Pfändungsfreigrenze eingezogen werden darf.

Ich habe mich von meiner Rückerstattung schon verabschiedet und sie abgegeben, wundere mich aber trotzdem, warum ich zu dem Thema zwei unterschiedliche Aussagen von Insolvenzverwalter und Insolvenzrechtsanwalt bekomme? Können Sie da vielleicht etwas Licht ins Dunkel bringen?

Vielen Dank!

Ende der Wohlverhaltensphase

Meine Privatinsolvenz endete laut einem Schreiben der Insolvenzverwalters welchen ich vor 1 1/2 Jahren bekam am 15.02.2024
Bisher habe ich vom Insolvenzgericht oder dem Insolvenzverwalter keine offizielle Nachricht bekommen das die Insolvenz abgeschlossen ist. Auf Insolvenzbekanntmachungen ist auch keine Eintrag vorhanden. Kommen die Gerichte nicht hinterher oder ist das damit einfach durch ?
Vielen Dank für eine kurze Antwort.

kontaktaufname mit einem der Gläubiger

Hallo und guten tag

Angefangen hat mein Problem – mit dem Tod meines Freundes ….
Zu lebzeiten, bat er mich (mündlich) – Geld von seinem Konto zu holen – was ich auch tat …
Dann verstarb er und die Erben (bzw, die Tochter aus 2. Ehe) , die Krankenkasse und die Rentenkasse haben mir eine Insolvenz beschert ……
Daraufhin bin ich zum Schuldnerberater und es wird eine Privatinsolvenz in die Wege geleitet ……
Da ich NUR Bürgengeld bekomme, werde ich wohl nichts an die Gläubiger zahlen können …..

Nun mein Anliegen ……

Kann mich die besagte Tochter im Nachgang noch Anzeigen wegen Diebstahl – weil ich der bitte ihres Vaters nachgegangen bin und Geld von seinem Konto geholt habe
(es beläuft sich auf ca 1900 Euro)??
Ich bin besorgt – da mir diese besagte Tochter auch noch knapp 500 euro schuldet, was ich auch besweisen kann (WhatsApp). Jedoch wird das von ihr bestritten und ich würde dieses Geld trotzdem haben wollen – da ich es eig. auch knapp 2 Jahre Später brauche.
Sie bekommt auch Bürgergeld – aber lebt inoffiziell mit ihrem Mann zusammen….
Was kann ich tun??

Mit freundlichen Grüßen

Privatinsolvenz

Guten Tag,
Meine Privatinsolvenz ist am 7.4.21 eröffnet worden wann endet das Verfahren für mich
Danke

P-Konto

Hallo,
Ich habe eine Frage zu meiner Insolvenz. Ich war auch bei ihnen Mandat und würde natürlich auch für die Information bezahlen.

Meine Insolvenz läuft nun seit Oktober 2023.
Ich habe Krankengeld in Höhe von 2400€. Ab Ende März 2024 bekomme ich wieder Lohn in Höhe von ca. 2500€. Das hängt immer mit meinem Zulagen zusammen da ich im Schichtsystem arbeite.
Nach meinen Recherchen würde ich dann ca. 1600€-1700€ behalten dürfen. Ich habe auch gelesen das zum Beispiel Nachtzuschläge oder Feiertagszuschläge nicht pfändbar sind.
Da ich ein P-Konto habe, komme ich aber monatlich immer nur an die 1410€.
Ich habe keine Kinder und bin nicht verheiratet. Es muß doch möglich sein,den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen,oder?
Ich habe auch im November 2023 Weihnachtsgeld erhalten und durfte 705€ behalten. Ich komme nur an die Beträge nicht dran.
Mein Arbeitgeber habe ich kontaktiert und der kann mir nicht weiterhelfen. Die Schuldnerberatung habe ich kontaktiert und die teilte mir mit,das mir als alleinstehende Person der Betrag von 1410€ zusteht und mehr nicht.
Deshalb wollte ich Sie fragen was ich nun für Möglichkeiten habe.
Es grüßt sie freundlich Ramona Motte

Privatinsolvenz – Niederschrift über das Ergebnis der Prüfung im schriftlichen Verfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anfang November 2023 wurde mein Antrag der Privatinsolvenz vom Amtsgericht angenommen und mir ein Insolvenzverwalter zur Seite gestellt.

Vor wenigen Tagen habe ich ein Schreiben vom Amtsgericht erhalten, mit der Überschrift: Niederschrift über das Ergebnis der Prüfung im schriftlichen Verfahren. Auszugsweise weitere Inhalte des Schreibens:

“… ist am ….. die Prüfung im schriftlichen Verfahren (§§ 5, 176, 304 InsO)
angeordnet worden.
Es wurde festgestellt, dass die Insolvenzverwalterin die Insolvenztabelle nebst den
Unterlagen zur Forderungsanmeldung sowie einen schriftlichen Bericht über die
wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen rechtzeitig zur Einsicht durch die Beteiligten niedergelegt hat.

Geprüft wird/werden folgende Forderung/en:
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 1

Das Ergebnis der Prüfung wird in die Insolvenztabelle eingetragen.

Laut Erklärung der Verwalterin sind keine Forderungen aus einer vorsätzlich
begangenen unerlaubten Handlung, der Verletzung einer gesetzlichen
Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach den §§ 370, 373 oder
§ 374 der Abgabenordnung angemeldet.

Der Insolvenzverwalterin wird aufgegeben, in Abständen von 6 Monaten schriftlich zu den Insolvenzakten über den Sachstand und die Geschäftsführung zu berichten … ”

Ist das der Beginn der Wohlverhaltensphase? Oder wie darf ich das Schreiben sonst interpretieren?

Über eine Antwort würde ich mich freuen, vielen Dank!

Gläubigerantrag, Rechnungen bei unpfändbarem Gehalt

Frage:Würde ein Gläubiger gegenüber einer Privatperson einen Gläubigerantrag stellen, darf dann der Schuldner von seinem gesetztlich unpfändbarem Gehalt auf dem P-Konto noch offene Rechnungen bezahlen? Eigentlich ist das gesetzliche unpfändbare Einkommen ja frei nutzbar oder begeht er dann eine Gläubigerbenachteiligung?

Der Betroffene wird bereits beim Arbeitgeber gepfändet und hat ein P-Konto. Ein anderer Gläubiger hat vergeblich das Konto gepfändet (da ja schon gepfändet) und schickt nun ständig Zahlungsaufforderungen, so dass der betr. Schuldner Angst vor einem Gläubigerantrag hat. Die Angst bezieht sich hauptsächlich auf die Frage der Zugänglichkeit seines unpfändbaren Einkommens und der evtl. angeblichen Gläubigernbenachteiligung.

Gemeint sind Rechnungen für Alltagsbedarf wie Miete, Krankenversicherung, normale Konsumartikel wie Medikamente, Bücher usw. (also keine Wertgegenstände)

Gilt eine etwaige Gläubigerbnachteilung ab Antragstellung des Gläubigers oder ab Einleitung des P-Insolvenzverfahrens und wie sieht das aus, wenn der Schuldner dann selber einen Antrag stellt, weil er das vielleicht nicht abwehren kann.

Ich freue mich über eine Antwort. Das ist bestimmt auch für Andere interessant. Vielen Dank.

Insovenz

Moin
Und zwar läuft meine Insolvenz seit Februar 2020 da gibt es ja eine Verkürzung wenn es die 6 Jahre betrifft, da meine Kosten alle gezahlt sind komme ich nach 5 Jahren raus wäre ja Februar 2025 gibt es da für die 5 Jahre auch ne Verkürzung oder betrifft es nur alle die die 6 Jahre in der Insolvenz noch sind?

Letzte Pfändung Stichtag

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe damals über Ihre Kanzlei meine Privatinsolvenz eingeleitet. Diese endet nun endlich mit dem 09.07.2024. Wird mir dann mein Gehalt für Juli 2024 rückwirkend noch für die ersten 9 Tage gepfändet, dieses bekomme ich ja immer erst am Ende des Monats, oder steht mir mein Juli-Gehalt bereits voll zur Verfügung?