Beitragsrückerstattung provate Krankenversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich seit September 2023 in der Privatinsolvenz und seit März 2025 in der sogenannten Wohlverhaltensphase. Im September 2026 wird alles beendet sein und ich bekomme hoffentlich meine Restschuldbefreiung.
Ich bin Beamtin und zahle in eine private Krankenversicherung.
Nun habe ich für August 2024 bis August 2025 eine Beitragsrückerstattung in Höhe von 620 Euro erhalten, da ich keine Rechnungen eingereicht habe.
Nun meine Frage:
Darf ich diese Rückerstattung behalten, da ich mich in der Wohlverhaltensphase befinde oder muss ich anteilig etwas abführen oder alles an meinen Treuhänder überweisen?
Bevor in in der Wohlverhaltensphase war ging die Rückerstattung automatisch von meinem Konto an den Insolvenzverwalter. Seit Beginn der Wohlverhaltensphase führt meine Bank nichts mehr an ihn automatisch ab und nun bin ich unschlüssig, was richtig ist.
Ich möchte es richtig machen und meine Restschuldbefreiung nicht gefährden.
Vielen Dank für Ihre Antwort.



