Abbestellung eines Geschäftsführers

Sehr Geehrte Herren,

Ich bin in einer unglaubliche und betrügerische Geschichte eines Unternehmens geraten.
Sehr wahrscheinlich ist mein Problem zu lange her. Trotzdem möchte ich gerne fragen, ob der Umgang mit einem Geschäftsführer rechtlich richtig ist.
Ich wurde seit 1993 bis 1999 bei der SAE Elektronik angestellt.
Danach wieder seit 2008 erhielt ich ein Gehalt in der Höhe von Euro 2.000,00 monatlich. Es gibt kein Arbeitsvertrag.
Im 2010 wurde ich als Geschäftsführerin bestellt und erhielt monatlich ein Betrag von Euro 2.500,00. Das Unternehmen wurde im 2013 veräußert. Bis heute habe habe ich keine Kündigung und keine Information über Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten. Der Steuerberater bestätigt keine Buchungen über ein Gehalt gebucht zu haben.
Ist die Problematik schon verjährt und hatte ich vor ein Paar Jahren eine Chance rechtlich etwas dagegen unternehmen?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Dana Malobicky

Geringfügige Beschäftigung (Minijob)

Ob die Zeit der Arbeitssuche zwischen Studium und regulärer Berufstätigkeit, zwischen Schule und Studium oder Ausbildung oder Semester- und Schulferien… Zeiten, in denen “nichts zu tun” ist und die irgendwie überbrückt werden müssen, gibt es durchaus einige. Auch Mütter oder Väter in der Elternzeit wünschen sich mitunter neben der Betreuung ihres Kindes noch eine berufliche Aufgabe. Hier erfreut sich der sogenannte Minijob (eine geringfügige Beschäftigung) durchaus großer Beliebtheit.

Insolvenz

Hallo und schon mal Danke für eine Antwort.
Mein Unternehmen T.s. ist in Insolvenz.
Ich möchte schnell bei einem anderen Unternehmen arbeiten.
Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten? Oder kann ich fristlos kündigen um sofort bei einem anderen Unternehmen anzufangen ?
Gruß Nina W.

Alkohol am Arbeitsplatz

“Jetzt brauche ich erst einmal einen Schnaps. Möchten Sie auch einen?” – “Nein Danke, wir sind im Dienst” – wer kennt diese so oft gesprochenen Sätze aus dem Fernsehen (hauptsächlich aus Krimis) nicht. Irgendwie gehören sie schon zum Repertoire, wenn die Polizisten oder Kommissare vor der Tür stehen und eine Schreckensnachricht überbringen und der Empfänger auf den Schrecken erst einmal “einen zu sich nehmen muss”. Und so selbstverständlich es in Krimis bzw. im Fernsehen ist, mit der Begründung “Wir sind im Dienst” den Konsum von Alkohol bei der Arbeit abzulehnen, so selbstverständlich ist es für viele Arbeitnehmer auch im realen Leben, während der Arbeitszeit keinen Alkohol zu konsumieren.

Kurzarbeit

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, ein regelmäßiges Einkommen und ein wirtschaftlich gut aufgestellter und verlässlicher Arbeitgeber – kurzum: ein sicherer Job bzw. Arbeitsplatz mit einem Gehalt, von dem man seinen Lebensunterhalt ohne Sorgen bestreiten kann – so sollte es ein. Doch ein solches Idealbild wandelt sich nicht selten in einen “worst case”: etwa dann, wenn das Unternehmen wirtschaftliche Probleme bekommt und schlimmstenfalls in seiner Existenz bedroht ist. Häufig denkt man dabei an eine betriebsbedingte Kündigung als Folge wirtschaftlicher Nöte, wenn das Unternehmen Kosten einsparen muss. Doch nicht immer müssen betriebliche existenzielle Schwierigkeiten eine Kündigung eines Arbeitnehmers oder mehrerer Arbeitnehmer zur Folge haben.

Firmenwagen (Dienstwagen)

Wenn ein Unternehmen seine Mitarbeiter für ihre Tätigkeit vergütet, geht es hier zunächst einmal um deren Gehalt bzw. deren Lohn. Es gibt allerdings auch sogenannte “geldwerte Leistungen”, durch die ein Arbeitgeber seine Angestellten nicht nur bezahlt, sondern ihnen gegenüber auch seine Wertschätzung zum Ausdruck bringt. Dazu gehört neben dem Diensttelefon (“Dienst-Handy”) an vorderster Stelle der Dienstwagen bzw. Firmenwagen – gerade dann nämlich, wenn dieser auch privat genutzt werden darf.

Direktionsrecht (Weisungsrecht) des Arbeitgebers

Einfach die Dinge so tun, wie man will – das wünscht sich mitunter auch mancher Arbeitnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit; sprich: seine gewohnten Aufgaben am gewohnten Ort zur gewohnten Zeit ohne “großes Drumherum” zu erledigen und so wie gewöhnlich wie vertraglich vereinbart seine Arbeitsleistung erbringen – wäre schön. Doch welcher Arbeitnehmer kennt das nicht, wenn – am besten noch kurz vor Feierabend – der Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte ins Büro kommt und “Spezialaufträge” im Gepäck hat. Je nach Arbeitstätigkeit, beispielsweise wenn bei hoher Auftragslage die Dringlichkeit entsprechend hoch ist, weiß man mitunter nicht mehr, wo einem der Kopf steht und wo man mit der Arbeit anfangen soll.

Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht

Das (Zusammen)Leben wird immer bunter und vielfältiger: unterschiedliche Kulturen, unterschiedliche Lebensweisen und -einstellungen und unterschiedliche Charaktere mit unterschiedlichen Wesenszügen “bevölkern” den Alltag. Wo so viele – in vielerlei Hinsicht – unterschiedliche Menschen zusammentreffen, erfordert der Umgang miteinander Respekt und Rücksichtnahme, um ein friedliches Miteinander zu gewährleisten. Von zentraler Bedeutung hierbei ist, alle Menschen gleichermaßen zu respektieren, gleich zu behandeln und niemanden zu diskriminieren oder zu benachteiligen.

Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)

Welcher Arbeitnehmer kennt sie nicht – die Freude und Erleichterung, wenn man nach mehr oder weniger langer Arbeitssuche endlich einen unterschriebenen Arbeitsvertrag in den Händen hält und eine berufliche Tätigkeit antritt. Doch neben der erwähnten Freude und Erleichterung tauchen gerade bei Berufseinsteigern auch einige Fragen auf; denn mit Eintritt in das Arbeitsleben beginnt auch eine gewisse Selbständigkeit, die es mit sich bringt, sich mit Fragen bzw. Angelegenheiten auseinanderzusetzen, mit denen man sich vorher in der Regel in dem Umfang nicht beschäftigen musste. Von Bedeutung sind hier unter anderem insbesondere versicherungstechnische Fragen bzw. Angelegenheiten.

Handyverbot während der Arbeit

Telefonieren, Sprachnachrichten verschicken, E-Mails schreiben, im Internet surfen, ja sogar Bankgeschäfte tätigen, Online-Einkäufe erledigen oder von unterwegs aus zu Hause schon einmal die Heizung anstellen – die Funktions- und Nutzungsmöglichkeiten eines Handys bzw. Mobiltelefons sind in der heutigen Zeit – nicht zuletzt durch technische Möglichkeiten und Raffinessen wie etwa die Vernetzung mit verschiedenen elektronischen Geräten – nahezu grenzenlos. Verständlich, dass es da mitunter schwer fällt, das Handy bzw. Smartphone aus der Hand zu legen – das gilt nicht nur für das eigene Zuhause, wo es nicht der Rede wert ist, wie lange und wie oft man vor dem Smartphone “hängt”. Vielmehr wirkt die Versuchung, das Handy zu nutzen, auch auf der Arbeit.