Berufsunfähigkeit

Jeder Erwerbstätige kennt diese Tage, an denen die Arbeit nur schwer von der Hand geht und sich endlos hinzieht… Tage, an denen ein so großer Berg an Arbeit ansteht, dass man nicht weiß, wo man anfangen soll… Kurzum: Tage, an denen man einfach nur im Bett bleiben möchte. Doch auch wenn es immer mal solche Tage gibt, macht die Arbeit in der Regel trotzdem Spaß, besonders wenn man seinen “Traumberuf” gefunden hat, sich mit den Kollegen gut versteht und sich im Unternehmen bzw. auf der Arbeit wohl fühlt. Da ist es für viele Beschäftigte alles andere als eine schöne Vorstellung und ein harter Einschnitt, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf aufgeben muss, weil man nicht mehr in der Lage ist, seine berufliche Tätigkeit auszuüben und berufsunfähig ist.

Freistellung von der Arbeit

Wer den Begriff “Freistellung von der Arbeit” hört, denkt dabei häufig zuerst mal an etwas Negatives: nämlich eine Suspendierung, eine Strafmaßnahme infolge eines Fehlverhaltens. Tatsächlich kann eine Freistellung von der Arbeit auch eine Suspendierung bedeuten. In diesem Fall stellt der Arbeitgeber auf sein Bestreben hin den Beschäftigten von seiner Arbeit frei. Allerdings bedeutet der Begriff “Freistellung von der Arbeit” nicht bloß “Suspendierung”.

Dienstreise (Geschäftsreise)

Gewohnheitsrecht, Widerrufsvorbehalt, Berufskrankheiten oder Änderungskündigung – die Liste lässt sich gefühlt endlos fortsetzen… es gibt unzählige Begriffe im Arbeitsrecht, die bei vielen Laien bzw. Arbeitnehmern erst einmal “Fragezeichen” hinterlassen. Obwohl man täglich zur Arbeit geht und eine berufliche Tätigkeit ausübt, ist einem der damit verbundene rechtliche Bereich größtenteils fremd. Durchaus verständlich, denn das Arbeitsrecht ist – wie Rechtsgebiete fast immer – äußerst komplex und weitläufig. All die (Rechts-)Begriffe, Bedeutungen, Regelungen und Vorschriften in ihrem ganzen Umfang zu überblicken ist unmöglich – und in der Regel auch nicht erforderlich, da man mit vielen Begrifflichkeiten und Sachverhalten selbst in einem jahrzehntelangen Berufsleben nicht in Berührung kommt.

Störung des Betriebsfriedens

Damit die Arbeit richtig Spaß macht und man gerne ins Büro bzw. zur Arbeit geht, ist eines unerlässlich: ein gutes Betriebsklima. Nette Kollegen und ein sympathischer Chef, mit denen man sich gut versteht, lustige Witzchen hier, nette Unterhaltungen zwischendurch da und gemeinsame Feierabendbierchen dort – für Arbeitnehmer, aber auch für Arbeitgeber wie ein 6er im Lotto und maßgeblich für den Erfolg eines Unternehmens. Kleine Reibereien, Meinungsverschiedenheiten und Konflikte? Auch bei dem positivsten Betriebsklima völlig normal, die man im Idealfall aber leicht klären kann und die so nicht weiter ins Gewicht fallen.

Unfall auf dem Arbeitsweg (Wegeunfall)

Wer kennt das nicht: am frühen Morgen nach dem Aufstehen ein bisschen zu sehr die Zeit vertrödelt und nun ist man spät dran, um noch pünktlich auf der Arbeit zu erscheinen. In entsprechender Eile fällt die Haustür hinter einem schwungvoll ins Schloss und sitzt man endlich im Auto, erwischt man zu allem Überfluss noch die berüchtigte “rote Welle”. Als wäre der Morgen damit eigentlich nicht schon längst gelaufen, kommt es noch dicker: plötzlich kracht es und man ist auf dem Weg zur Arbeit in einen Unfall verwickelt, bei dem man sich auch noch verletzt.

Mutterschutz

Für die meisten Menschen ist es ein Lebenstraum, der ihr Glück perfekt macht: eine eigene Familie. Schwangerschaft, Geburt, das Großziehen und Aufwachsen des Kindes – zweifelsfrei eine schöne, aufregende und besondere Zeit. Doch so wunderbar, spannend und ereignisreich diese Zeit auch ist, so kommen häufig auch Unsicherheit und Vorsicht auf und es stellen sich in vielen Lebensbereichen unzählige Fragen. Für berufstätige Schwangere zählt dazu unter anderem auch das Arbeitsrecht in Bezug auf ihre berufliche Tätigkeit. Ganz zentral hierbei: der Mutterschutz.

Rauchen am Arbeitsplatz

Es ist ein leidiges Thema, das nicht selten für Zündstoff sorgt: das Rauchen. Während das Qualmen einer Zigarette für die einen ein dringendes Bedürfnis ist, um entweder den Kopf “freizupusten” oder einfach eine “Sucht” zu befriedigen, fühlen sich die anderen durch den Zigarettenrauch und die austretenden gesundheitsschädlichen Tabakstoffe gestört, mitunter belästigt. Kann man sich ausreichend aus dem Weg gehen, beispielsweise im freien Gelände, ist in der Regel alles halb so schlimm. In geschlossenen Räumen hingegen sind Zigarettenrauch und -geruch für Nichtraucher häufig ein “Graus”. Aufgrund der Gesundheitsgefahren durch Zigaretten bzw. Tabak sieht der Gesetzgeber daher Vorschriften zum sogenannten Nichtraucherschutz vor.

Betriebsvereinbarung

Wie so vieles im Leben erfordert auch die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. Betriebsrat in einem Unternehmen eine oder mehrere vertragliche Regelungen. Während verschiedene amtliche Gesetze einem Betrieb sozusagen “von außen” Vorschriften und Regelungen vorschreiben, existieren auch entsprechende Regelwerke, die durch Arbeitnehmer und Betriebsrat selbst bestimmt werden, also gleichsam “von innen” kommen. Hierzu gehört eine sogenannte “Betriebsvereinbarung”.

Altersteilzeit

Welcher Arbeitnehmer kennt sie nicht: diese Momente, in denen man sich trotz Freude an der Arbeit und ausreichenden regelmäßigen Einkommens einfach nur nach mehr Zeit sehnt – Zeit für sich selbst, Zeit für Familie, Freunde und Hobbys. Denn viele Arbeitnehmer kennen das Phänomen: nach erledigter Arbeit im Büro, steht die nächste Arbeit – nämlich der Haushalt – an und ansonsten “kommt man zu Nichts”. Um diesem Trott im Berufs- bzw. Alltagsleben entgegenzuwirken und fernab der Arbeit mehr Zeit zu haben, gibt es verschiedene Arbeitsmodelle. Der “Klassiker” ist wohl die Teilzeitbeschäftigung, bei der Arbeitnehmer nicht in Vollzeit (40 Stunden die Woche), sondern in reduzierter Stundenzahl arbeiten.

Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Für Arbeitnehmer ist der Verlust der Arbeitsstelle und eine darauffolgende Arbeitslosigkeit verständlicherweise ein Alptraum; insbesondere dann, wenn man Familie hat, die man ernähren muss. Die finanziellen Konsequenzen bzw. Einbußen aufgrund des wegfallenden Einkommens sind mitunter erheblich. Die staatlichen Geldleistungen im Falle einer Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II) sind hierbei nur ein schwacher Trost, da sie in der Regel deutlich geringer ausfallen als das zuvor bezogene Gehalt. Die finanziellen Auswirkungen sind jedoch nur ein Aspekt. Ein weiterer Gesichtspunkt ist der gesellschaftliche “Abstieg” bzw. die Sorge um das Ansehen in der Gesellschaft.