Die Insolvenz einer GmbH – Was ist zu beachten?
Tritt bei einer GmbH die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein, ist die Regelinsolvenz oft der einzige Ausweg. Das Hauptziel des Geschäftsführers ist dabei seine persönliche Enthaftung. Die meisten Geschäftsführer unterschätzen bei einer Insolvenz die Gefahr, letzten Endes doch mit dem Privatvermögen haften zu müssen (sog. “Durchgriffshaftung”).
Besonders die Straftat der “Insolvenzverschleppung” (§ 21a IV InsO) spielt dabei eine wichtige Rolle: Allein im Jahre 2016 wurden 6650 Fälle von Insolvenzverschleppung in den Kriminalstatistiken bekannt – damit wurden bei etwa 31 % der Firmeninsolvenzen polizeilich ermittelt. Es ist daher davon auszugehen, dass sich die meisten Geschäftsführer immernoch viel zu spät mit ihren Haftungsrisiken auseinandersetzen.
Worauf Sie bei Ihrer GmbH-Insolvenz achten müssen und wie sie am besten vorgehen, um Haftungsrisiken zu umschiffen und sicher durch die GmbH-Insolvenz zu kommen, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.
AUS AKTUELLEM ANLASS (COVID-19):Das Bundesministerium für Justiz sieht künftig eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen bis zum 30.09.2020 vor. Diese liegt im Normalfall bei 3 Wochen nach Eintritt des Insolvenzgrundes (Überschuldung oder (bevorstehende) Zahlungsunfähigkeit). Dies bedeutet jedoch nicht, dass jeder Insolvenzfall automatisch darauf anzuwenden ist. Viel mehr muss der Geschäftsführer darlegen können, dass „der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht und dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafte Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen“. Es handelt sich mithin nicht um einen „Freibrief“. Sind Sie in Ihrem Fall nicht sicher, wie weiter zu verfahren ist, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. |
Inhalt dieser Seite:
- Ziele der GmbH Insolvenz
- Voraussetzungen
- Ablauf
- Kosten
- Der richtige Zeitpunkt
- Risiko der Geschäftsführerhaftung und Strafverfolgung
- Alternative: Löschung aufgrund Vermögenslosigkeit
- Alternative: Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse
- Betriebskosten eine inaktiven GmbH vermeiden
- So gehen wir für Sie vor
- Tipps für Geschäftsführer
- Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Ihre Fragen unsere Antowrten