Die Sanierung in der Eigenverwaltung
Besteht für ein in wirtschaftliche Schieflage geratenes Unternehmen die Möglichkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und Sanierbarkeit wiederherzustellen, kann das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung die entsprechende Lösung bieten.
Während des Insolvenzverfahrens behält die Geschäftsführung die Verfügungsgewalt und kann eigenständig handeln. Im Vergleich zum alternativen Regelinsolvenzverfahren wird also kein gerichtlich bestimmter Insolvenzverwalter eingesetzt, der das Unternehmen fortan führt. Es wird lediglich ein Sachwalter bestimmt, der hinsichtlich des Unternehmen während des Verfahrens eine Kontroll- und Aufsichtsfunktion hat. Diesen kann die Geschäftsführung jedoch selbst vorschlagen.
Den detaillierten Ablauf des Eigenverwaltungsverfahrens können Sie hier nachlesen. Zudem haben wir hier Informationen zum “verwandten” Schutzschirmverfahren zusammengestellt.
Im Folgenden geben wir Ihnen nun einen Überblick rund um das Thema “Insolvenz in Eigenverwaltung”: