Die Insolvenz einer UG – Was ist zu beachten?
Bei der Insolvenz einer Unternehmergesellschaft (UG) sind für Gründer oder Geschäftsführer zahlreiche Gefahren zu beachten.
Da Sie als Geschäftsführer fremdes Vermögen verwalten (die UG ist eine eigene “Rechtspersönlichkeit”, §§ 5a, 13 I GmbHG), haben Sie dafür eine besondere Sorgfaltspflicht. Diese zeigt sich besonders dann, wenn die UG in Zahlungsschwierigkeiten ist:
Für Verletzungen der Sorgfaltspflicht, etwa weil die Insolvenz zu spät angemeldet wird, kann im schlimmsten Fall das private Vermögen des Geschäftsführers herangezogen werden. Das bedeutet für den Geschäftsführer mitunter nicht selten den direkten Weg in die Privatinsolvenz und kann auch strafrechtliche Konsequenzen (vgl. § 15a InsO) nach sich ziehen.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen die Gefahren bei der Abwicklung einer insolventen UG auf und geben nützliche Tipps, wie diese am sichersten verlaufen kann.
Gerne helfen wir Ihnen auch im Rahmen eines kostenlosen telefonischen Erstberatungsgesprächs weiter. Wir helfen Ihnen als Fachanwaltskanzlei für Insolvenzrecht dabei, die Risiken der UG-Insolvenz frühzeitig zu erkennen und rechtlich geschickt zu agieren.
AUS AKTUELLEM ANLASS (COVID-19):Das Bundesministerium für Justiz sieht künftig eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen bis zum 30.09.2020 vor. Diese liegt im Normalfall bei 3 Wochen nach Eintritt des Insolvenzgrundes (Überschuldung oder (bevorstehende) Zahlungsunfähigkeit). Dies bedeutet jedoch nicht, dass jeder Insolvenzfall automatisch darauf anzuwenden ist. Viel mehr muss der Geschäftsführer darlegen können, dass „der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht und dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafte Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen“. Es handelt sich mithin nicht um einen „Freibrief“. Sind Sie in Ihrem Fall nicht sicher, wie weiter zu verfahren ist, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. |
Inhalt dieser Seite:
- Ziele der UG Insolvenz
- Voraussetzungen
- Ablauf
- Kosten
- Der richtige Zeitpunkt
- Risiko der Geschäftsführerhaftung und Strafverfolgung
- Alternative: Löschung aufgrund Vermögenslosigkeit
- Alternative: Abweisung mangels Masse
- Betriebskosten einer inaktiven UG vermeiden
- So gehen wir für Sie vor
- Tipps für Geschäftsführer
- Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Ihre Fragen unsere Antowrten