5. Schritt: Hauptverfahren
Dauer: 3 Monate
Auf das Eröffnungsverfahren folgt das Hauptverfahren. Der Gläubigerschutz ist aufgehoben und das Unternehmen operiert fortan unter Vollkosten. Gleichzeitig wird das Schutzschirmverfahren öffentlich bekannt gegeben.
Gläubiger können sich daraufhin ihre bestehenden Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.
Das Unternehmen kann von eingeräumten Sonderrecht Gebrauch machen, indem es bestehende Verträge beendet oder an einen wirtschaftlichen Rahmen anpasst. Mietverträge oder auch Arbeitsverträge können gekündigt werden.
Bei Geschäftspartnern, zu denen der Fortbestand einer Geschäftsbeziehung interessant ist, sollte um Vertrauen geworben werden. Im Optimalfall wurden diese schon vor der offiziellen Bekanntmachung informiert.
Der zur Vorbereitung verfasste Sanierungsplan wird umgesetzt, während gleichzeitig ein Insolvenzplan verfasst wird. Letzteres mündet in der Festlegung einer Verteilungsquote.
6. Schritt: Prüftermin und Gläubigerversammlung
Dauer: 2 Monate
Acht Wochen nach Eröffnung des Hauptverfahrens wird beim Insolvenzgericht ein Prüfungstermin und die Gläubigerversammlung einberufen. Der Prüftermin dient der Feststellung der Berechtigung der Forderungen. Zuvor haben Gläubiger einen Insolvenzeröffnungsbeschluss und ein Formular zur Eintragung der Forderungen erhalten.
Stimmen die Gläubiger dem Insolvenzplan zu, kann eine Liquidation noch abgewendet werden
Beim Prüftermin finden sich der Sachwalter und ein Rechtspfleger beim Insolvenzgericht zusammen und prüfen die einzelnen Forderungen.
Im direkten Anschluss an den Prüftermin kommen die Gläubiger zur Versammlung im Gericht zusammen.
Hier wird die Zukunft des Unternehmens entschieden. Gläubiger stimmen jeweils einstimmig über das fortlaufende Prozedere ab. Der Rechtsbeistand des Unternehmens trägt drei mögliche Optionen vor, wird jedoch sachlich den Insolvenzplan als beste Option anpreisen.
Im besten Fall stimmen die Gläubiger für die Fortführung und Eigenverwaltung durch Umsetzung des Insolvenzplans.
7. Schritt: Insolvenzplan
Dauer: 2 Wochen
Nachdem die Gläubiger mit einfacher Mehrheit dem Insolvenzplan zugestimmt haben, wird dieser verfasst. Er umfasst die Ergebnisse der Verhandlung der Gläubigerversammlung. Der Insolvenzrichter bestätigt den Vertrag gerichtlich, denn die Abstimmung findet vor Gericht statt und wird richterlich bezeugt.
Mehr zum Insolvenzplanverfahren erfahren Sie hier.
8. Schritt: Verteilung
Dauer: Wenige Wochen
Nachdem die Gläubiger den Insolvenzplan angenommen und gerichtlich bestätigt haben, wird die Verteilung eingeleitet. Es erfolgt die Ausschüttung der Gelder in Höhe der im Insolvenzplan vereinbarten Summe.
Meistens wird eine feste Summe vereinbart, die an alle Gläubiger ausgeschüttet wird, sowie eine fixe Quote für die einzelnen Gläubiger. Übertrifft die fixe Summe die Ausschüttung an die einzelnen Gläubiger in Höhe der Quote, wird die Restsumme an die Gläubiger verteilt.
Das Schutzschirmverfahren wird beendet und Unternehmen kann weiter schuldenfrei operieren. |
Weitere Ausführungen zu Ablauf und Dauer des Schutzschirmverfahrens finden Sie hier.