5. Tipp: Bilden Sie eine Rücklage, um am Anfang der Regelinsolvenz die Betriebs- und Lebenskosten zu tragen
Damit Sie in der Zeit zwischen Antragstellung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens Ihre Existenz und Ihren Lebensunterhalt sichern können, sollten Sie eine finanzielle Rücklage bilden. Das neu eröffnete Konto, das den Gläubigern unbekannt bleiben sollte, ermöglicht es Ihnen, die eingehenden Gelder von Ihren Schulden zu trennen. Damit können Sie dann in der zwei bis drei Monate andauernden Phase vor Eröffnung des Verfahrens Ihren Lebensunterhalt bestreiten.
6. Tipp: Stellen Sie die Zahlungen an die Gläubiger ein
Leisten Sie keine weiteren Zahlungen an Ihre Gläubiger! Der Abbruch jeglicher Zahlungen an alle – sowohl geschäftliche als auch private – Gläubiger ist neben der Eröffnung des neuen Kontos und der Sicherung Ihrer Vermögenswerte ein weiterer wichtiger Schritt.
Dies ist rechtlich unbedenklich und gerichtlich bestätigt (z.B. OLG Oldenburg ZVI 2003, 483). Sie sollten nur noch an die Gläubiger bezahlen, die Ihre Lebensversorgung sicherstellen, wie bspw. Ihr Vermieter, Ihr Stromversorger, Ihr privater Internetprovider oder ähnliche.
Die Pfändungsversuche werden aufhören, sobald das Regelinsolvenzverfahren eröffnet wird. Ab diesem Zeitpunkt tritt der Pfändungsschutz ein und alle Zwangsvollstreckungen werden wirkungslos (§§ 88, 89 InsO).
Bereits vorher – ab Kenntnis von der Vorbereitung des Verfahrens – lassen viele Gläubiger von Pfändungsmaßnahmen ab, da diese unter Umständen rückwirkend unwirksam sind.
Was Sie unbedingt weiter zahlen sollten, sind die Miete für Ihre Wohnung, Telekommunikationsdienstleistungen, den Energieversorger sowie für Sie wichtige Versicherungen; sprich alle Rechnungen, die für Ihren weiteren Lebensbedarf wichtig sind. Zahlen Sie diese nicht weiter, können die Verträge gekündigt werden und Sie können die zum Leben notwendigen Leistungen nicht weiter beziehen.
Mein Tipp: Zahlen Sie nichts mehr an die Gläubiger, wenn Sie sich für eine Insolvenz entschieden haben. Das eingesparte Geld können Sie sicherlich besser verwenden.
Hallo ich bin selbständiger Versicherungsvertreter und habe ein sehr großes Storno bekommen. Denke, dass ich auch ca 60000 Euro schulden kommen werde. Ich bitte um einen Termin für die Erstberatung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kokocinskik
Sehr geehrter Herr Kokocinskik,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an einer kostenlosen Erstberatung.
Am einfachsten vereinbaren Sie den Termin, indem Sie uns unter 0221 – 6777 0055 anrufen oder uns eine E-Mail unter Angabe Ihrer Telefonnummer an info@anwalt-kg.de senden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht