• Zwei Bücher des Insolvenzrechts
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    Unser Vorgehen bei einem außergerichtlichen Vergleich

    Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer oder Freiberufler übernehmen wir die vollständige Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenvergleiches– von der ersten Kontaktaufnahme mit Ihren Gläubigern bis hin zu Nachverhandlungen. Dies erfolgt grundsätzlich auf Grundlage eines pauschalen Festpreises, welcher sich an der Anzahl Ihrer Gläubiger orientiert. Dadurch stehen schon zu beginn des Vergleiches die Kosten fest: eine Einbeziehung in die Ratenzahlung nach Vergleichsschluss oder eine hohe Einigungsgebühr nach dem RVG stellen wir nicht in Rechnung!

    Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

    Schuldenanalyse vom Fachanwalt

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    Bei der Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenvergleiches gehen wir für Sie wie folgt vor:

    1. Beratung

    Wir beraten Sie umfassend bei einer kostenfreien telefonischen Erstberatung oder einem Termin in unseren Räumlichkeiten.

    2. Anschreiben aller Gläubiger zur Vermeidung von Vollstreckungen

    Um Vollstreckungen zuvor zu kommen, werden Ihre gesamten Gläubiger von uns kontaktiert und über den aktuellen Sachstand informiert. Auf diese Weise erfahren die Gläubiger von Ihrer aktuellen Bemühung, auf transparente Art und Weise einen Gesamtvergleich zu erzielen, was meist dazu führt, dass sie daraufhin von weiteren Kontaktaufnahmen, gerichtlichen Verfahren oder Zwangsvollstreckungen absehen. Da vielen Gläubigern bekannt ist, dass wir als auf Entschuldungsfälle spezialisierte Anwaltskanzlei bereits viele ernsthafte Schuldenvergleiche durchgeführt haben, unterlassen sie weitere Maßnahmen. Denn sie wissen, dass Zwangsvollstreckungen einen Schuldenvergleich zunichte machen würden.

    3. Feststellung Ihrer Schulden durch Abfragen aller Gläubiger

    Ihre gesamten Gläubiger werden von uns mit einer Abfrage des jeweils aktuellen Forderungsstands angeschrieben. Dies ist insbesondere im außergerichtlichen Schuldenvergleich ein wichtiger Schritt, weil eine Vergleichsannahme der Gläubiger nur dann wahrscheinlich ist, wenn das Angebot an die richtigen Schuldenstände anknüpft und somit die Quoten richtig berechnet sind. 

    Rein theoretisch könnten Sie auch selbstständig Abfragen bei Ihren Gläubigern durchführen. Erfahrungsgemäß lassen sich die meisten Gläubiger auf Verhandlungen mit Schuldnern nicht ein, weil sie davon ausgehen, dass Sie bei weiterem Druckaufbau die Zahlungen wieder aufnehmen werden.

    Wir schaffen es, Ihren Gläubigern zu vermitteln, dass sie bei einer Ablehnung von Ihnen nichts bekommen werden. Die meisten Gläubiger kennen unsere Kanzlei und wissen deshalb, dass unsere Mandanten einen Insolvenzantrag stellen werden, falls ein Vergleich scheitert. Sie wissen dadurch, dass die Entschuldung wirklich angestrebt wird. So erhalten wir in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle klare Rückmeldungen der Gläubiger.

    4. Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Schufa und ICD sowie dem Schuldnerverzeichnis

    Gleichzeitig führen wir Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Schufa und ICD nach § 34 BDSG durch. So können ggf. auch Gläubiger ermittelt werden, die Ihnen nicht bekannt waren. Zudem wird von uns auch eine Abfrage beim Schuldnerverzeichnis an Ihrem Wohnort durchgeführt.

    5. Wiederholte Abfragen bei Ihren Gläubigern

    Die Zuleitung einer Forderungsaufstellung ist ein besonders wichtiger Vorgang, weil vor allem die von den Gläubigern angegebenen Forderungsstände Basis des freiwilligen Verzichtes auf einen Teil ihrer Forderungen sein werden. Aus diesem Grunde schreiben wir diejenigen Gläubiger nochmals an, welche sich bei unserer ersten Abfrage nicht gemeldet haben. Erst daraufhin erstellen wir Ihren Vergleichsentwurf.

    6. Unterbreitung Ihres Vergleichsvorschlages nach Absprache mit Ihnen

    Nachdem uns nach unseren Abfragen der genaue Forderungsstand Ihrer Gläubiger bekannt geworden ist, entwerfen wir Ihren individuellen Vergleichsvorschlag. Wir treten mit Ihnen in Kontakt und senden Ihren Gläubiger den Vorschlag erst nach Absprache mit Ihnen. So geschieht nichts ohne Ihre Zustimmung.

    7. Vergleichsergebnis und Abschlussberatung

    Nach der Nachverhandlung steht das Ergebnis des Schuldenvergleiches fest. Wir führen eine Abschlussberatung durch, bei der Ihnen das weitere Vorgehen erläutert und auf Ihre Fragen eingegangen wird. Hiernach nehmen Sie bei Zustandekommen des Vergleiches die Zahlungen der geminderten Gesamtrate auf – monatlich oder als Einmalzahlung.

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    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Schuldenvergleich – So gehen wir für Sie vor”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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    6 Kommentare
    1. Stefan W. .
      says:

      Hallo meine Frage ist bei 7260 Euro Schulden was kann ich als Vergleich anbieten, habe schon Jahre lang Raten gezahlt.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr W.,

        die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Dies hängt von vielen Faktoren ab, z.B. wie viele Gläubigerforderungen bestehen und wie verhandlungsbereit die Gläubiger sind. Eine bessere Einschätzung können wir Ihnen im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung geben, in der Sie uns dann Ihren Fall schildern können. Wir sind für Sie telefonisch (0221 67770055) oder per E-Mail (info@anwalt-kg.de) erreichbar.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    2. Jayne
      says:

      Guten Tag,

      kann es vermieden werden, dass die Gläubiger in den ersten 3-4 Monaten an den Arbeitgeber herantreten (Lohnabtretung), da die Zahlungen eingestellt wurden?
      Oder ist es reine Willkür ob ein Gläubiger es mit Abtretung versucht bevor Vergleichsverhandlungen beginnen?

      Liebe Grüße

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        es gibt viele Gründe, aus denen Gläubiger die Zwangsvollstreckung im Wege der Lohnpfändung durchführen, obwohl sie wissen, dass der Schuldner einen Vergleich durchführen möchte. Vor allem kommt es vor, wenn der Gläubiger der Ansicht ist, dass er durch die Pfändung bessere Aussichten auf Befriedigung seiner Forderung hat, als durch die Vergleichsverhandlungen.
        Daher treten wir als Kanzlei an die Gläubiger heran, teilen ihnen unsere Beauftragung mit und weisen sie darauf hin, dass bei Scheitern des Vergleichs eine Privatinsolvenz mit geringerer Zahlungsquote folgen wird. Daraufhin erklären sich die meisten Gläubiger zu Verhandlungen bereit.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    3. Witzsche S.
      says:

      Guten Morgen,
      Nach erfolgreichen Zustandekommen des Vergleichs wird dann somit nur noch eine gesamte Rate gezahlt, und sie übernehmen dann die Verteilung an die Gläubiger?

      Liebe Grüße
      Sabrina Witzsche

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        die Formulierung mit der Gesamtrate ist tatsächlich etwas unglücklich. Tatsächlich zahlt man jedem Gläubiger eine separate Rate. Hierfür ist es sinnvoll, Daueraufträge einzurichten, damit man keine Rate vergisst.
        Bei der Verhandlung über den Vergleich behält man dagegen stets die Gesamtrate im Auge, damit diese der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht und damit jeder Gläubiger weiß, dass er nicht schlechter behandelt wird, als andere Gläubiger.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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