Wichtige Fragen und Antworten zur Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz
Lesen Sie hier unsere aus unserer alltäglichen Praxis stammenden Antworten zu vielen wichtigen Fragen. Vor allem zählen hierzu Fragen zu:
- dem richtigen Umgang mit Ihrer Schuldensituation (Mahnungen, Vollstreckung, Klagen der Gläubiger)
- der Vorbereitung einer Entschuldung
- dem Verfahren der Privatinsolvenz
- der Restschuldbefreiung
- sowie den Kosten und Gebühren einer Verbraucherinsolvenz
Hallo,meine Frage:Am Anfang meiner Inso war ja die öffentliche Ausschreibung.Alle Gläubiger meldeten sich und keiner hatte etwas gegen die Restschuldbefreiung.Nun habe ich nach der Jahren die 35 %Quote erreicht und mein Insoberater sagt,ich habe alles erfüllt.Ich habe also einen erneuten Antrag ans Gericht gestellt zur Restschuldbefreiung nach der Jahren.Werden nun noch einmal alle Gläubiger dazu befragt und kommt es noch einmal zu einem Schlusstermin oder entscheidet das Gericht ohne Gläubiger?Vielen Dank für ihre Antwort.Simone
Sehr geehrte Fragestellerin,
es ist sehr erfreulich, dass Sie Ihr Verfahren auf drei Jahre verkürzen konnten. Den Gläubigern wird vor Erteilung der Restschuldbefreiung erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sollte ein Gläubiger Kenntnis von einer Tatsache erlangt haben, die eine Versagung der Restschuldbefreiung zur Folge hätte, so kann er innerhalb eines Jahres nachdem er davon Kenntnis erlangt hat den Antrag stellen, anschließend nicht mehr.
Für Sie gilt jedoch, dass die Abtretungsfrist nach drei Jahren beendet ist. Alle nach Ablauf der drei Jahre geleisteten Zahlungen können Sie zurückfordern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich selber bin noch in der Insolvenz aber bald ein Familienmitglied. Ich habe Ihm Geld geliehen, wegen eines Unfallschadens , die vereinbarten Raten konnte er mir nicht zurück zahlen. Nun haben wir es so gemacht, dass ich das Auto bekommen habe anstatt der vereinbarten Raten. Die Insolvenz ist noch nicht eröffnet , wie verhält sich dieser ‚kauf‘ mit einer Anfechtung ?
Danke und liebe Grüße
Sehr geehrte Fragestellerin,
wenn die Überschreibung des Autos in den letzten drei Monaten vor Eröffnung der Insolvenz erfolgt ist, könnte eine Anfechtung gemäß § 130 InsO in Betracht kommen.
Weitergehende Auskünfte kann ich nur nach genauerer Betrachtung des Einzelfalls erteilen, ich bitte Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag
Ich bin in der Insolvenz und mir wurde Mitte des Jahres gesagt das ich nach 3 Jahren die im Dezember ist die restschuldbefreiung beantragen kann . Es fehlte nur eine kleine Summe x die mir meine Familie leihen würde. Jetzt wurde mir gesagt das es versagt werden könnte da ich mich nicht um eine Vollzeitstelle oder Aufstockung meiner Stunden gekümmert hätte. Dazu gibt es folgendes zu sagen . In meinem erlernten Beruf gibt es keine Vollzeitverträge. Es war nicht immer möglich auf 160 Stunden zu kommen ,eigentlich so gut wie gar nicht und zwar aus gesundheitlichen Gründen ich war sehr oft krank Durchschnitt 3 Tage im Monat . Jetzt meine Frage kann ich trotzdem die restschuldbefreiung bekommen auf meinen Abrechnungen sieht man das ich oft krank war und was muss ich machen
Vielen Dank in voraus
Britta Kurlemann
Sehr geehrte Frau Kurlemann,
hier ist es am besten, das Gespräch mit dem Treuhänder zu suchen. Meiner Auffassung nach haben Sie plausible Gründe vorzubringen, warum Sie der Erwerbsobliegenheit nicht in vollem Maße nachkommen konnten. Näheres kann ich aber ohne genauere Kenntnis des Einzelfalles nicht beurteilen. Ein anwaltlicher Beistand wäre sicherlich hilfreich, dies kann jedoch nur im Rahmen einer kostenpflichtigen Mandatierung erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag. Ich befinde mich in der privatinsolvenz, vor zwei Jahre hat mein Sohn eine Oma verletzt mit sein Fahrrad… mein Sohn war leider nicht versichert. Und heute kriege ich Brief von Krankenkasse das ich soll über 5000€ zahlen. Meine Frage ist ob ich das in Insolvenz rein machen darf? Oder ich muss das trotzdem Zahlen? Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich haften Eltern nur dann für ihre Kinder, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Es ist einem Elternteil aber nicht zumutbar, das Kind rund um die Uhr zu beaufsichtigen. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an. Unter Umständen haftet das Kind auch selbst für den Unfall.
In dem von Ihnen genannten Fall dürfte es sich um eine Forderung handeln, die bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet war und somit eine Insolvenzforderung ist, wenn der Unfall vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschehen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich befinde mich in der privatinsolvenz. Zum Beginn befand sich mein volljähriger Sohn in der Wehrpflicht, sodass dieser nicht mit berücksichtigt wurde. Jetzt ist er Arbeitssuchend und ohne lehrausbildung. Zu dem bleibt mir im Monat mit Kleinkind nur knapp 1100€ von meinem Gehalt. Was läuft da falsch?
Sehr geehrte Fragestellerin,
wenn Sie ein kleines Kind haben und für dieses sorgen, so muss das beim Pfändungsfreibetrag berücksichtigt werden. Hierzu beantragen Sie die Erhöhung des Pfändungsfreibetrags beim zuständigen Gericht und legen die entsprechenden Nachweise vor.
Bezüglich Ihres volljährigen Sohnes, der in Ihrem Haushalt ohne eigenes Einkommen lebt, könnte ebenfalls eine Berücksichtigung erfolgen. Gerne können Sie auch von unserer Kanzlei eine entsprechende Bescheinigung erhalten. Wenden Sie sich dafür per E-Mail an info@anwalt-kg.de.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
aktuell befinde ich mich in der Wohlverhaltensphase im dritten Jahr. Welche Möglichkeiten gibt es, um die Privatinsolvenz zeitnah zu beenden? Also, wie komme ich da wieder raus?
Mit freundlichen Grüßen
Melanie M.
Sehr geehrte Frau M.,
es gibt durchaus Möglichkeiten, wie etwa einen Vergleich im Insolvenzverfahren, um die Restschuldbefreiung früher zu erhalten.
Gerne wird sich ein Mitarbeiter bei Ihnen melden. Ihre Telefonnummer habe ich aus Datenschutzgründen entfernt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht