Ein besonders wichtiges Prinzip unserer Tätigkeit ist die Preistransparenz: unsere Preise sind Pauschalpreise, die auch bei hohem Arbeitsaufwand bei der Durchführung unserer Dienstleistung gleich bleiben. Auch wenn sich Ihr individueller Fall außerordentlich schwierig entwickelt, begleiten wir Sie, bis Sie Ihr Ziel erreichen – die Durchführung des außergerichtlichen Vergleiches oder die Erstellung Ihres Insolvenzantrages.
Unser Honorar richtet sich nach der Anzahl Ihrer Gläubiger und Immobilien. Es bezieht sich auf einen Leistungszeitraum von 4 Monaten. Innerhalb dieser Zeit kommt es im Normalfall zu einem Abschluss des Schuldenvergleichs. So bleibt das Honorar von Beginn an kalkulierbar. Die Kosten enthalten zudem immer die MwSt. – es gibt keine versteckten Kosten. Und sollten Sie das Honorar nicht am Stück tragen können, räumen wir Ihnen gerne eine Ratenzahlung ein.
Kann man Ihr Honorar auch in Raten bezahlen?
Sehr geehrter Fragesteller,
wir bieten Ihnen diesbezüglich die für Ihre Verhältnisse passende Lösung an. Sie können uns gerne per E-Mail (info@anwalt-kg.de) oder per Telefon (0221 67770055) erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
Werde ich monatlich an Sie zahlen und sie übernehmen die Verteilung der Vereinbarten Rate?
Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrter Herr Wilhelm,
nein, bei unserer Kanzlei läuft es nicht so ab. An uns zahlen Sie nur unser Honorar. Die Rate zahlen Sie anschließend selbst an die Gläubiger. So haben Sie eine deutlich bessere Übersicht darüber, was mit Ihrem Geld passiert und welcher Anteil davon an die Gläubiger geht.
Mit freundlichen Grüßen