Insolvenzantrag selber stellen?
Vor allem bei der Regelinsolvenz empfehlen wir Ihnen, unter keinen Umständen einen Insolvenzantrag in Eigenregie zu stellen. Durch unsere anwaltlichen Zusatzleistungen vermeiden Sie unnötige Fehler, welche insbesondere im Regelinsolvenzverfahren regelmäßig die Restschuldbefreiung gefährden (§ 290 InsO). Gläubiger nutzen die kleinsten formalen Fehler Ihres Antrags aus. Zudem unterstützen wir sie bei der Ermittlung von Gläubigern, die Sie vergessen haben.
Selbstständigkeit fortführen und sicher schuldenfrei werden – BUNDESWEIT vom Fachanwalt
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Wir beraten Sie umfassend bei einer kostenfreien telefonischen Erstberatung oder im Rahmen eines Termins in unseren Räumlichkeiten.
2. Anschreiben aller Gläubiger zur Vermeidung von Vollstreckungen
Um weitere Vollstreckungen zu verhindern oder diesen zuvor zu kommen, werden Ihre gesamten Gläubiger werden von uns kontaktiert und über den aktuellen Sachstand informiert. Auf diese Weise erfahren die Gläubiger von Ihrer aktuellen Lage, was meist dazu führt, dass sie daraufhin von weiteren Kontaktaufnahmen, gerichtlichen Verfahren oder Zwangsvollstreckungen absehen. Weil vielen Gläubigern bekannt ist, dass wir als auf Insolvenzfälle spezialisierte Anwaltskanzlei bereits viele Verfahren eingeleitet haben, unterlassen sie weitere Maßnahmen. Denn sie wissen, dass Zwangsvollstreckungen ohne Erfolgsaussicht verlaufen werden.
3. Feststellung Ihrer Schulden durch Abfragen aller Gläubiger
Um eine Versagung der Restschuldbefreiung zu vermeiden, führen wir Schuldenstandsabfragen bei allen Gläubigern durch. Die Gläubiger teilen uns aufgrund unserer Anfragen alle aktuellen Forderungsstände sowie auch Abtretungen, eventuelle Verzichtsbereitschaften, Vertreterwechsel oder Gläubigerwechsel mit.
Dadurch kommen Sie so dem häufig auftretenden Problem zuvor, dass Gläubiger auf Anfragen der Schuldner selbst nicht reagieren.
4. Ermittlung unbekannter Gläubiger durch Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Schufa und ICD
Gleichzeitig führen wir Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Schufa und ICD nach § 34 BDSG durch. So können ggf. auch Gläubiger ermittelt werden, die Ihnen nicht bekannt waren. Zudem wird von uns auch eine Abfrage beim Schuldnerverzeichnis an Ihrem Wohnort durchgeführt.
5. Erstellung Ihres Antrages auf Regelinsolvenz
Auf Grundlage aller von uns zugegangener Daten erstellen wir Ihren Regelinsolvenzantrag.
6. Abschlussberatung und weitere Begleitung im Insolvenzverfahren
Nach Erstellung des Regelinsolvenzantrags führen wir eine Abschlussberatung durch, bei der wir Ihnen das weitere Vorgehen erläutern und Ihre übrigen Fragen beantworten. Wenn Sie es wünschen, begleiten wir Sie anschließend bei entsprechendem Mandat als Verfahrensbevollmächtigte im Insolvenzverfahren.