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    Unser Vorgehen für Ihre Regelinsolvenz

    Für Unternehmer und Freiberufler führen wir die vollständige Vorbereitung eines Regelinsolvenzverfahrens durch. Von der Kontaktaufnahme mit den Gläubigern bis hin zur Erstellung des Regelinsolvenzantrages samt aller erforderlichen Nebenanträge stehen wir mit der Kompetenz zweier Fachanwälte für Insolvenzrecht an Ihrer Seite. Dies erfolgt ausschließlich zu einem einmaligen Pauschalpreis, unabhängig von der Höhe Ihrer Schulden.

    Insolvenzantrag selber stellen?

    Vor allem bei der Regelinsolvenz empfehlen wir Ihnen, den Insolvenzantrag unter keinen Umständen in Eigenregie zu stellen. Durch unsere anwaltlichen Zusatzleistungen vermeiden Sie unnötige Fehler, welche insbesondere im Regelinsolvenzverfahren regelmäßig die Versagung der Restschuldbefreiung (§ 290 InsO) zur Folge haben. Gläubiger nutzen die kleinsten formalen Fehler Ihres Antrags aus. Zudem unterstützen wir sie bei der Ermittlung von Gläubigern, die Sie vergessen haben.

    Schuldenanalyse vom Fachanwalt

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    geprüfte Fälle

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    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    1. Kostenfreie Erstberatung

    Wir beraten Sie umfassend bei einer kostenfreien telefonischen Erstberatung oder im Rahmen eines Termins in unseren Räumlichkeiten.

    2. Anschreiben aller Gläubiger zur Vermeidung von Vollstreckungen

    Um weitere Vollstreckungen zu verhindern oder diesen zuvor zu kommen, werden Ihre gesamten Gläubiger werden von uns kontaktiert und über den aktuellen Sachstand informiert. Auf diese Weise erfahren die Gläubiger von Ihrer aktuellen Lage, was meist dazu führt, dass sie daraufhin von weiteren Kontaktaufnahmen, gerichtlichen Verfahren oder Zwangsvollstreckungen absehen. Weil vielen Gläubigern bekannt ist, dass wir als auf Insolvenzfälle spezialisierte Anwaltskanzlei bereits viele Verfahren eingeleitet haben, unterlassen sie weitere Maßnahmen. Denn sie wissen, dass Zwangsvollstreckungen ohne Erfolgsaussicht verlaufen werden.

    3. Feststellung Ihrer Schulden durch Abfragen aller Gläubiger

    Um eine Versagung der Restschuldbefreiung zu vermeiden, führen wir Schuldenstandsabfragen bei allen Gläubigern durch. Die Gläubiger teilen uns aufgrund unserer Anfragen alle aktuellen Forderungsstände sowie auch Abtretungen, eventuelle Verzichtsbereitschaften, Vertreterwechsel oder Gläubigerwechsel mit.

    Dadurch kommen Sie so dem häufig auftretenden Problem zuvor, dass Gläubiger auf Anfragen der Schuldner selbst nicht reagieren.

    4. Ermittlung unbekannter Gläubiger durch Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Schufa und ICD

    Gleichzeitig führen wir Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Schufa und ICD nach § 34 BDSG durch. So können ggf. auch Gläubiger ermittelt werden, die Ihnen nicht bekannt waren. Zudem wird von uns auch eine Abfrage beim Schuldnerverzeichnis an Ihrem Wohnort durchgeführt.

    5. Erstellung Ihres Antrages auf Regelinsolvenz

    Auf Grundlage aller von uns zugegangener Daten erstellen wir Ihren Regelinsolvenzantrag.

    6. Abschlussberatung und weitere Begleitung im Insolvenzverfahren

    Nach Erstellung des Regelinsolvenzantrags führen wir eine Abschlussberatung durch, bei der wir Ihnen das weitere Vorgehen erläutern und Ihre übrigen Fragen beantworten. Wenn Sie es wünschen, begleiten wir Sie anschließend bei entsprechendem Mandat als Verfahrensbevollmächtigte im Insolvenzverfahren.

    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Regelinsolvenz: Unsere Vorgehensweise”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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    2 Kommentare
    1. Karl K.
      says:

      Sg.Damen und Herren!
      Was kan ich machen wen vermudlich eine KONTOPFÄNDUNG bevorsteht.
      ich bin Pensionist und kann natürlich ncht viel zahlen aber ich habe eine Rechtschutzversicherung,
      für die Kosten.
      Es währe schon sehr driglich,die Schulden sind vorwegs durch Beerdigungskosten entstaden.
      Bitte um Ihe HIELFE möglichst rasch
      Liebe Grüsse
      Karl K.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr K.,

        um einen Basisschutz zu haben, sollten Sie Ihr derzeitiges Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Es reicht, wenn Sie hierfür bei der Bank anrufen und um eine umgehende Umwandlung bitten. Um die Schulden dauerhaft zu beseitigen, müsste man sich die Höhe der Schuld anschauen und auch den Gläubiger kennen. Das P-Konto bietet einen monatlichen Schutzbetrag in Höhe von derzeit 1.259,99 Euro. Darüber hinaus gehendes, auf dem Konto befindliches Vermögen würde gepfändet werden. Dies gilt für jeden Monat, in dem das Konto gepfändet ist. Wir bieten die Durchführung von außergerichtlichen Schuldenvergleichen an. Dabei tun wir alles, damit Sie das beste Verhandlungsergebnis erzielen. Gerne können Sie uns hierzu unverbindlich im Rahmen unser kostenlosen Erstberatung unter 0221 6777 00 55 kontaktieren. Alternativ können Sie uns eine E-Mail an info@anwalt-kg.de schicken oder unser Online-Formular nutzen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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