Wichtige Fragen und Antworten zum außergerichtlichen Vergleich
Regelmäßig beraten wir Mandanten zu den Vor- und Nachteilen des außergerichtlichen Vergleichs. Lesen Sie hier unsere aus unserer alltäglichen Praxis stammenden Antworten zu vielen wichtigen Fragen.
Ich bin ab 1 Nov 2020 arbeitslos und bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Nun heisst es man soll jede zumutbare Arbeit abnehmen und darf diese nicht ablehnen. Soll ich einfach irgendeine Arbeit annehmen damit ich eine Arbeit habe, oder soll ich schon schauen das ich eine Arbeit finde wo möglichst viel gepfändet werden kann ? (Aktuell werden ca 260 Euro mtl gepfändet ) ich könnte ja auch irgendwo arbeiten für den Mindestlohn, dann wird nix gepfändet. Was ist nun zumutbar ?
Wer kann nur da helfen ?
Sehr geehrte Herr A.,
es kommt drauf an, ob Sie sich in einer Privatinsolvenz befinden, oder ob bloß außerhalb einer Insolvenz vollstreckt wird. Im Rahmen einer Privatinsolvenz gebietet es die Erwerbsobliegenheit grundsätzlich, die zumutbare Tätigkeit anzunehmen, die den höchsten Arbeitslohn erzielt. Außerhalb einer Privatinsolvenz, also wenn aufgrund einzelner Vollstreckungen Pfändungen gegen Sie vorgenommen werden, so ist es mit Blick auf die Pfändungen Ihre Entscheidung, welche Tätigkeit Sie annehmen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag,
Ich habe 2 Fragen. Ich habe dem Treuhänder immer nachweislich per Mail informiert, wenn ich einen neuen Arbeitgeber hatte. Bin ich auch dafür verantwortlich auch den Arbeitgeber zu informieren oder macht das der Treuhänder?
Wie oft wird in der Regel die Restschuld versagt? Habe mir soweit ich weiss nie was zu Schulden kommen lassen.
Hätte ich einen Fehler gemacht, hätte mich der Treuhänder darauf hinweisen müssen? Wie streng ist das Gericht bei der Entscheidung der Restschuldversicherung?
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
Sehr geehrter Herr Hänke,
der Treuhänder ist dafür zuständig, sich den pfändbaren Betrag vom Arbeitgeber zu holen, allerdings sollten Sie insbesondere beim ersten Gehaltseingang durch den neuen Arbeitgeber auch selbst darauf achten, dass die korrekten Beträge abgeführt werden bzw. ggf. zuviel erhaltenes Geld nicht ausgeben, sondern sich darauf einstellen, dass es vom Treuhänder eingefordert wird.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht