Auffanggesellschaft gründen: Bundesweit vom Anwalt
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Eine Auffanggesellschaft gründen
Eine Auffanggesellschaft ist entweder eine GmbH oder eine UG, die von einer Vertrauensperson vor der Insolvenz des Schuldners gegründet wird. Der Schuldner wird von der Auffanggesellschaft als Arbeitnehmer eingestellt. Als solcher stellt er dann den Antrag auf Privatinsolvenz.
Aufgrund unserer Erfahrung von mehreren Tausend begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen Ihre Auffanggesellschaft schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Ihr individueller Gesellschaftsvertrag kommt dabei direkt vom spezialisierten Anwalt.
Wir gründen Ihre Auffanggesellschaft – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Inhaltsverzeichnis
Ablauf, Infos & Pakete
Online Gründung Auffanggesellschaft
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

Online Auffanggesellschaft Gründung oder Terminvereinbarung
Sie können Ihre Auffanggesellschaft direkt online gründen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer Auffanggesellschaft. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer Auffanggesellschaft
Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags, über die Organisation eines Notartermins und Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.
Ziele der Gründung einer Auffanggesellschaft
1. Ziel
Selbständigkeit trotz Insolvenz
Durch die rechtssicher gestaltete Gründung einer Auffanggesellschaft kann die Selbständigkeit in der Insolvenz fortgeführt und das pfändungsfreie Einkommen vom Gründer gesteuert werden.
2. Ziel
Keine Insolvenzhaftung
Durch die Spezialberatung wird eine Bankrottstrafbarkeit (§§ 283 ff. StGB) des Schuldners, die Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO) und eine Haftungsnachfolge (§ 25 HGB) der Auffanggesellschaft vermieden.
3. Ziel
Keine private Haftung
Das wirtschaftliche Risiko des Gründers wird verringert. Er haftet für Firmenverbindlichkeiten grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen.
4. Ziel
Geringe Gründungskosten
Aufgrund des niedrigen Stammkapitals der Auffang-UG ab 1 Euro ist die Gründung günstig. Sie müssen keine 25.000 Euro Stammeinlage leisten.
5. Ziel
Rechtssicherheit
Ihre Gründung erfolgt nach ausführlicher anwaltlicher Rechtsberatung. Ihr Gesellschaftsvertrag wird vom Anwalt an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst.
6. Ziel
Kaum Formalitäten
Wir entbinden Sie von den Formalitäten des Gründungsprozesses. So können Sie sich voll auf Ihr Unternehmen konzentrieren.
Auffanggesellschaft gründen: Unser Paket
Vorteile der Gründung einer Auffanggesellschaft
Vorteile der Gründung einer Auffanggesellschaft
Der Schuldner kann seine Tätigkeit fortführen
Wenn ein Schuldner im Falle einer wirtschaftlichen Krise bei laufendem Geschäftsbetrieb Insolvenz anmeldet, kann dies für seinen Betrieb das Aus bedeuten. Nur wenn er einen wohlgesonnenen Insolvenzverwalter hat, wird er den Betrieb weiterführen können. Der Insolvenzverwalter wird zwischen den vorhandenen Optionen den für ihn bequemen Weg auswählen. Es ist möglich, dass er den Betrieb einstellt, indem er dessen gesamte Einrichtung veräußert. Dies kann der Fall sein, wenn er ihn für unwirtschaftlich hält, sodass er sich sowohl gegen eine Insolvenzverwaltung als auch gegen eine Freigabe entscheidet. Für ihn ist dies der bequeme Weg. Ist der Schuldner bei Ihnen als Angestellter beschäftigt, entfällt diese Option. Der Insolvenzverwalter kann auf die Auffanggesellschaft nicht zugreifen, weil ihre Anteile im Eigentum des Gründers stehen. Der Schuldner kann seine Tätigkeit weiter ausüben. Sie als Gründer entscheiden also alleine über das Wohl und Wehe der Auffanggesellschaft.
Das Einkommen des Schuldners bleibt kalkulierbar
Eine weitere Option des Insolvenzverwalters ist es, dem Schuldner im Insolvenzverfahren die Freigabe zu erteilen. Dies ist möglich, wenn der Insolvenzverwalter eine strenge Kontrolle der Unternehmensführung für zu aufwändig hält (§ 35 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 InsO). Der Schuldner ist dann verpflichtet, an den Insolvenzverwalter monatlich einen festen Betrag abzuführen – unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmung eines Schuldners. Dieser kann sehr hoch ausfallen, wenn sein sogenanntes „fiktives Einkommen“ hoch ausfallen müsste – weil der Schuldner beispielsweise eine gute Ausbildung hat und auf dem Arbeitsmarkt voraussichtlich viel verdienen würde. Dadurch können neue Verbindlichkeiten entstehen, die nicht von der Restschuldbefreiung umfasst werden. Fehlt es an einem entsprechend hohen Einkommen durch die Selbstständigkeit, kann es zu einer Neuverschuldung kommen. Durch eine Auffanggesellschaft bezieht der Schuldner als Ihr Angestellter ein festes Einkommen. Der an die Insolvenzmasse abzuführende Betrag richtet sich alleine nach der Pfändungstabelle.
Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung
Ihre Haftung als Gründer einer Auffanggesellschaft ist bei einer GmbH / UG auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt (§§ 13, 5a GmbhG). Sollte das Unternehmen also nicht erfolgreich sein und sich Verbindlichkeiten anhäufen, betreffen diese alleine das Unternehmen.
Eigene Rechtspersönlichkeit der Auffanggesellschaft
Die GmbH / UG-Auffanggesellschaft tritt im Rechtsverkehr selbständig auf. Geschäfte werden nicht in Ihrem Namen oder im Namen des Schuldners, sondern im Namen der Gesellschaft abgeschlossen.
1 Euro Stammkapital der UG / Prestige der GmbH
Der größte Vorteil einer UG ist ganz klar das niedrige Mindeststammkapital von einem Euro. Sie lässt sich auch in einer wirtschaftlichen Krisensituation gründen. Bei der Gründung einer GmbH kommt Ihnen als Gründer der Auffanggesellschaft der gute Ruf der GmbH zugute.
Nächster Schritt Ihrer UG: GmbH
Ihre UG („Mini-GmbH“) wird mit der Zeit zu einer „richtigen“ GmbH werden. Sie sind verpflichtet, einen Viertel ihres Jahresgewinns zurückzulegen. Haben Sie 12.500 € angespart, so besteht die Möglichkeit die UG in eine GmbH umzuwandeln (§ 5a Abs. 3 GmbHG).
Steuerersparnisse
Die GmbH oder UG unterliegt der Körperschaftssteuer, die im Moment lediglich 15% beträgt.
Bildung stiller Reseveren
Durch die GmbH oder UG können Sie als Gründer Steuern sparen, indem Sie stille Reserven bilden. Darunter versteht man Reserven, die nicht aus der Bilanz ersichtlich sind, etwa weil der Buchwert einer von Ihnen eingebrachten Immobilie geringer ist, als ihr Zeitwert.
Unkomplizierte Veräußerung
Wollen Sie die Auffanggesellschafts-GmbH/UG zur gegebenen Zeit übertragen, reicht es aus, wenn Sie Ihre Anteile an den Erwerber abtreten.
Ein-Mann-UG oder GmbH möglich
Bei einer GmbH / UG brauchen Sie keine weiteren Gesellschafter und kommen dennoch in den Genuss einer Gesellschaftsform, die Ihr privates Vermögen grundsätzlich schützt.
Auffanggesellschaft Gründung vom Rechtsanwalt
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Auffanggesellschaft gründen in 8 Schritten – Ablauf Gründung Schritt für Schritt
Überblick Ablauf Gründung Auffanggesellschaft
Die Gründung einer Auffanggesellschaft läuft wie folgt ab:
- Spezialberatung: Auffanggesellschaft
- Gründungsberatung
- Überprüfung des Firmennamens
- Individuelle Erstellung der Gründungsunterlagen – insbesondere Gesellschaftsvertrag
- Notarielle Beurkundung
- Eröffnung Geschäftskonto und Einzahlung Stammkapital
- Eintragung der GmbH ins Handelsregister
- Abschlussberatung

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Ablauf der Gründung einer Auffanggesellschaft
Schritt 1 - Spezialberatung: Auffanggesellschaft
Zunächst geht es darum, die grundsätzliche Weichenstellung der Gründung zu treffen. Es gilt sicherzustellen, dass die Gründung im Rahmen des rechtlich Zulässigen erfolgt. Dabei gilt es, eine Bankrottstrafbarkeit des Gründers zu verhindern, Insolvenzanfechtungen nicht aufkommen zu lassen und eine Verschuldung der Auffanggesellschaft durch die Nachfolgehaftung auszuschließen. Diese Fragen betreffen meistens auch die Restschuldbefreiung des Schuldners. Die wichtigsten Beratungsfelder der Spezialberatung zur Auffanggesellschaft sind:
- Nachhaftung nach § 25 HGB
- Bankrottstraftaten (§§ 283 ff. StGB)
- Insolvenzanfechtung (§ 129 ff. InsO)
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Kann eine Auffanggesellschaft gegründet werden, kommt es zu einer umfassenden Gründungsberatung durch Ihren Rechtsanwalt, der Sie während der gesamten Gründung begleitet und auch Ihre Gründungsunterlagen erstellt. Zunächst wird Ihr individueller Gründungsplan ausgearbeitet und die wichtigsten rechtlichen Fragen zur Gründung beantwortet. Dadurch sollen Ihnen als Gründer viel Frust und finanzielle Einbußen durch eine unbedarfte Gründung erspart werden. Bei einer Gesellschaftsgründung kommen erfahrungsgemäß folgende Rechtsfragen zur Sprache:
- Rechtsformwahl
- Gesellschaftsvertrag/Satzung
- Gründungsunterlagen
- Ihr Firmenname
- Persönliche Haftung
- Angabe des Geschäftsfeldes
- Stammeinlage
- Gesellschafter
- Nachfolge
- Gewinnverteilung
- Verfügung über Geschäftsanteile
- Geschäftsführung
Die umfassende Gründungsberatung und anwaltliche Begleitung während des gesamten Gründungsprozesses ist der größte Unterschied zu gewerblichen Gründungsanbietern („Gründungsbaukasten“). Diesen ist es aufgrund ihrer mangelnden anwaltlichen Zulassung nicht erlaubt, Sie rechtlich zu beraten (§ 1 ff. RDG). Sie erhalten ausschließlich Gründungsunterlagen, ohne die Möglichkeit, rechtliche Fragen zu den einzelnen Punkten zu stellen oder diese im Vorfeld zu besprechen.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Überprüfung des Firmennamens
Danach sollten Sie sich entscheiden, welchen Firmennamen Sie Ihrer Auffanggesellschaft geben möchten. Denken Sie an Ihre Zielgruppe. Sie sollten sich auch fragen, welchen Markt Sie bedienen wollen. Schließlich sollten Weiterhin ist zu beachten, dass der Name nicht bereits durch eine andere Firma verwendet wird (§ 30 Abs. 1 HGB), nicht irreführend ist und genug Unterscheidungskraft besitzt (§ 18 Abs. 1 HGB). Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin).
Lesen Sie hier mehr zu den Schritten der GmbH Gründung, insbesondere zur Gründungsberatung und der Wahl des richtigen Namens.
Schritt 4 - Erstellung des Gesellschaftsvertrags
Um eine Auffanggesellschaft zu gründen, benötigen Sie einen Gesellschaftsvertrag. Als Anwaltskanzlei erstellen wir Ihren Gesellschaftsvertrag sowie alle weiteren zur Gründung erforderlichen Unterlagen. Dabei passen wir Ihren Gesellschaftsvertrag individuell an Ihre Bedürfnisse an.
Die wichtigsten Regelungen in Gesellschaftsverträgen sind:
- Gesellschafterbestand
- Gesellschafterwechsel
- Unter welchen Umständen scheiden Gesellschafter aus
- Wie gestaltet sich die Nachfolge
- Pflichten der Gesellschafter untereinander
- Gewinnverwendung und -verteilung
- Verfügungen über Geschäftsanteile
- Geschäftsführung
- Gesellschafterbeschlüsse
- Einziehung Geschäftsanteile
- Abfindungsansprüche
- Stammeinlagen
Lesen Sie mehr zu den Schritten der UG Gründung, insbesondere zur Gründungsberatung, der Wahl des richtigen Namens und der Erstellung eines Gesellschaftsvertrages oder Musterprotokoll.
Schritt 4 - Erstellung des Gesellschaftsvertrags
Schritt 5 - Notarieller Beurkundungstermin
Nach der ausführlichen Gründungsberatung vereinbaren wir bei Ihnen vor Ort einen Beurkundungstermin beim Notar. Wir erstellen alle erforderlichen Unterlagen und leiten diese dem Notar für die notarielle Beurkundung zu. Außerdem stellen wir sicher, dass alle Unterlagen vollständig und rechtlich einwandfrei sind. So entstehen Ihnen beim Notar keine Mehrkosten wegen unvorhergesehener Änderungen Ihrer Unterlagen.
Schritt 6 - Eröffnung des Geschäftskontos, Einzahlung der Stammeinlage
Nach dem Notartermin eröffnen Sie für die Auffanggesellschaft ein Konto bei einer Bank Ihrer Wahl. Wir bereiten Sie auf den Banktermin vor (Checkliste, Vollmacht). Zahlen Sie die Stammeinlage sowie ggf. weiteres Geld zur Aufstockung des Stammkapitals ein.
Schritt 6 - Eröffnung des Geschäftskontos, Einzahlung der Stammeinlage
Schritt 7 - Eintragung ins Handelsregister
Ihre Auffanggesellschafts-GmbH oder UG wird danach ins Handelsregister eingetragen.
Schritt 8 - Abschlussberatung
In den meisten Fällen kommen nach der Gründung der Gesellschaft viele rechtliche Fragen auf – beispielsweise:
- Welche steuerlichen Pflichten bestehen?
- Wie meldet man ein Gewerbe an?
- Wie wird eine UG zur GmbH?
- Wie ist mein Verhältnis zu den anderen Gesellschaftern?
- Wie müssen meine Geschäftsbriefe ausgestaltet sein?
- Wie mache ich rechtssicher Werbung?
- Verstoße ich gegen das Urheberrecht?
- Wie muss ein Impressum aussehen?
- Muss ich diese Rechnung zahlen oder ist dies ein Start-Up-Betrüger?
- Sollte ich eine Marke anmelden?
- Brauche ich als Geschäftsführer eine D&O Versicherung?
Es ist wichtig, Sie zum Abschluss Ihrer Gründung auf Ihre nun beginnende Selbstständigkeit vorzubereiten und Ihre offen gebliebenen Fragen zu beantworten.
Neben einer Beratung benötigen Gründer zahlreiche Verträge. Wir überlassen Ihnen die folgenden Musterverträge für Ihre Gründung:
- Geschäftsführervertrag
- Arbeitsverträge (Minijob, Vollzeit usw.)
- Dienstleistungsverträge
- Mietvertrag
- Darlehensvertrag
- Treuhandvertrag
Bei der Abschlussberatung haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu ihren Klauseln zu stellen, um die Musterverträge an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen.
Sollten unmittelbar nach der Gründung keine Fragen vorliegen, können Sie die Abschlussberatung selbstverständlich zu jedem späteren Zeitpunkt nutzen.
Lesen Sie hier mehr zu den Schritten der GmbH Gründung, insbesondere zur Wahl des richtigen Namens, der Erstellung eines Gesellschaftsvertrages oder Musterprotokolls, dem Notartermin, dem Geschäftskonto, der Eintragung ins Handelsregister und der Nachgangsberatung. Zudem haben wir für Sie einige Checklisten zusammengestellt.
Schritt 8 - Abschlussberatung
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Dauer der Gründung einer Auffanggesellschaft

Die minimale Gründungsdauer einer Auffanggesellschaft beträgt vom ersten Telefonat bis zur Eintragung in das Handelsregister 8 Tage. Durchschnittlich nimmt die Gründung einer Auffanggesellschaft 21 Tage in Anspruch – von der Gründungsberatung bis hin zur Eintragung in das Handelsregister.
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Kosten der Gründung einer Auffanggesellschaft
Gründung einer GmbH oder UG zum Festpreis
Unser anwaltliches Honorar ist sowohl bei der GmbH- als auch bei der UG Gründung ein einmaliger Festpreis: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
- keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)
zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).
Gründungskosten steuerlich absetzbar
Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – eine anwaltlich begleitete und rechtssichere Gründung hilft Ihnen, Aufwand und später viel Zeit und Geld zu sparen. Beachten Sie allerdings, dass die Gründungskosten als berechtigte Betriebsausgabe bei der Verwendung eines Individuellen Gesellschaftsvertrages in voller Höhe steuerlich absetzbar sind. Da die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags selbstverständlich Teil unserer Gründungsdienstleistung ist, werden Sie im Ergebnis mindestens 25% (Mindeststeuersatz) Ihrer Gründungskosten wieder einsparen.
Rabatt für Gesellschafts Seriengründer oder Holdings
Oftmals werden mehrere Gesellschaften gegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.

Ihr Gründungsteam

Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin

Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin

Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin

und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten
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Mandate
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Kostenfreie anwaltliche Erstberatung
Kostenfreie anwaltliche Erstberatung in Ihrer Angelegenheit und Ersteinschätzung Ihres Falls – BUNDESWEIT.
Schnell & einfach
Wir kümmern uns um Ihren Vertrag – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. Eine Wartezeit oder lange Bearbeitungsdauer sehen wir nicht vor.
Rechtssicherheit
Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.
Preistransparenz
Wir begleiten Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.
Spezialisierung
Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.
Langfristigkeit
Die Beratung zu Ihrer GmbH-Gründung ist unsere Investition in eine langfristige Zusammenarbeit auf den Gebieten des Unternehmens– und Verbraucherrechts.
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Gründung einer Auffanggesellschaft
03 Aug 2020/1 Kommentar/in Auffanggesellschaft GründungSehr geehrte Damen und Herren, ich bin durch Zufall auf diese Seite gekommen aber doch ein vielleicht für mich passender Zeitpunkt. Meine Name ist Frank Verch und besitze eine Dachdeckerei (Einzelunternehmen) mit 3 Festangestellten (Gesellen) sowie ein paar Nachunternehmer (die ich seit Jahren gut kenne). Die Firma läuft eigentlich nicht schlecht, ich hatte nur das […]
Holding für eine bestehende AG?
15 Okt 2019/1 Kommentar/in Auffanggesellschaft GründungHallo, Es soll schwierig sein für eine bestehende Kapitalgesellschaft eine Holding zu gründen. Stimmt es? LG Andy
Auszahlung in einer Auffanggesellschaft
29 Jan 2018/1 Kommentar/in Auffanggesellschaft GründungHallo Servus aus München, Meine Frage ist die folgende: Wie kann ich mich bei einer Auffanggesellschaft auszahlen lassen wenn ich nicht als Geschäftsführer auftreten darf sondern in einer anderen Tätigkeit angestellt bin. Auch wenn ich meine Frau als Geschäftsführer einbestelle wie rechne ich ab damit ich dennoch vom Einkommen profitiere. ? Die zweite Frage: Wenn […]
Gesellschafter einer Auffanggesellschaft
04 Mrz 2016/1 Kommentar/in Auffanggesellschaft GründungHallo, Wir möchten evtl. eine Auffanggesellschaft in Form einer UG gründen. Wer kann als Gesellschafter aus der Familie eingesetzt werden ? Oder sollte es eine komplett fremde Person sein ? Wir dachten evtl. an meine Frau ,wäre dies machbar? Besten Dank
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