• Auffanggesellschaft gründen: Bundesweit vom Anwalt

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Eine Auffanggesellschaft gründen

Eine Auffanggesellschaft ist entweder eine GmbH oder eine UG, die von einer Vertrauensperson vor der Insolvenz des Schuldners gegründet wird. Der Schuldner wird von der Auffanggesellschaft als Arbeitnehmer eingestellt. Als solcher stellt er dann den Antrag auf Privatinsolvenz.

Aufgrund unserer umfassenden Erfahrung in der Betreuung von  Gründungen kennen wir den Ablauf im Detail. Mit uns gründen Sie   Ihre Auffanggesellschaft sicher und zu transparenten Kosten. Ihre individuelle Satzung erstellt ein versierter Rechtsanwalt.

Wir gründen Ihre Auffanggesellschaft – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.