Eine Auffanggesellschaft gründen
Eine Auffanggesellschaft ist entweder eine GmbH oder eine UG, die von einer Vertrauensperson vor der Insolvenz des Schuldners gegründet wird. Der Schuldner wird von der Auffanggesellschaft als Arbeitnehmer eingestellt. Als solcher stellt er dann den Antrag auf Privatinsolvenz.
Aufgrund unserer umfassenden Erfahrung in der Betreuung von Gründungen kennen wir den Ablauf im Detail. Mit uns gründen Sie Ihre Auffanggesellschaft sicher und zu transparenten Kosten. Ihre individuelle Satzung erstellt ein versierter Rechtsanwalt.
Wir gründen Ihre Auffanggesellschaft – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Inhaltsverzeichnis
Ablauf, Infos & Pakete
Online Gründung Auffanggesellschaft
Online Auffanggesellschaft Gründung oder Terminvereinbarung
Sie können Ihre Auffanggesellschaft direkt online gründen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.
Kostenfreie Erstberatung
Sie bekommen bei uns eine eingehende Erstberatung zur Gründung Ihrer Auffanggesellschaft gratis. Hier können Fragen gestellt und zentrale Grundthemen erörtert werden.
Gründung Ihrer Auffanggesellschaft
Wir führen Sie sicher durch den gesamten Prozess. Sie erhalten eine Gründungsberatung, wir erstellen Ihre Satzung, helfen bei der Handelsregisteranmeldung und Steuer- und Gewerbeanmeldung.
Auffanggesellschaft Gründung mit Rechtsanwalt
✔ GÜNSTIG ✔ SCHNELL ✔ RECHTSSICHER
Über
geprüfte Fälle im
Unternehmensrecht.
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Ziele der Gründung einer Auffanggesellschaft
1. Ziel
Selbständigkeit trotz Insolvenz
Durch die rechtssicher gestaltete Gründung einer Auffanggesellschaft kann die Selbständigkeit in der Insolvenz fortgeführt und das pfändungsfreie Einkommen vom Gründer gesteuert werden.
2. Ziel
Keine Insolvenzhaftung
Durch die Spezialberatung wird eine Bankrottstrafbarkeit (§§ 283 ff. StGB) des Schuldners, die Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO) und eine Haftungsnachfolge (§ 25 HGB) der Auffanggesellschaft vermieden.
3. Ziel
Keine private Haftung
Das wirtschaftliche Risiko des Gründers wird verringert. Er haftet für Firmenverbindlichkeiten grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen.
4. Ziel
Geringe Gründungskosten
Aufgrund des niedrigen Stammkapitals der Auffang-UG ab 1 Euro ist die Gründung günstig. Sie müssen keine 25.000 Euro Stammeinlage leisten.
5. Ziel
Rechtssicherheit
Ihre Gründung erfolgt nach ausführlicher anwaltlicher Rechtsberatung. Ihr Gesellschaftsvertrag wird vom Anwalt an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst.
6. Ziel
Kaum Formalitäten
Wir entbinden Sie von den Formalitäten des Gründungsprozesses. So können Sie sich voll auf Ihr Unternehmen konzentrieren.
Auffanggesellschaft gründen: Unser Paket
Vorteile der Gründung einer Auffanggesellschaft
Vorteile der Gründung einer Auffanggesellschaft
Der Schuldner kann seine Tätigkeit fortführen
Wenn ein Schuldner im Falle einer wirtschaftlichen Krise bei laufendem Geschäftsbetrieb Insolvenz anmeldet, kann dies für seinen Betrieb das Aus bedeuten. Nur wenn er einen wohlgesonnenen Insolvenzverwalter hat, wird er den Betrieb weiterführen können. Der Insolvenzverwalter wird zwischen den vorhandenen Optionen den für ihn bequemen Weg auswählen. Es ist möglich, dass er den Betrieb einstellt, indem er dessen gesamte Einrichtung veräußert. Dies kann der Fall sein, wenn er ihn für unwirtschaftlich hält, sodass er sich sowohl gegen eine Insolvenzverwaltung als auch gegen eine Freigabe entscheidet. Für ihn ist dies der bequeme Weg. Ist der Schuldner bei Ihnen als Angestellter beschäftigt, entfällt diese Option. Der Insolvenzverwalter kann auf die Auffanggesellschaft nicht zugreifen, weil ihre Anteile im Eigentum des Gründers stehen. Der Schuldner kann seine Tätigkeit weiter ausüben. Sie als Gründer entscheiden also alleine über das Wohl und Wehe der Auffanggesellschaft.
Das Einkommen des Schuldners bleibt kalkulierbar
Eine weitere Option des Insolvenzverwalters ist es, dem Schuldner im Insolvenzverfahren die Freigabe zu erteilen. Dies ist möglich, wenn der Insolvenzverwalter eine strenge Kontrolle der Unternehmensführung für zu aufwändig hält (§ 35 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 InsO). Der Schuldner ist dann verpflichtet, an den Insolvenzverwalter monatlich einen festen Betrag abzuführen – unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmung eines Schuldners. Dieser kann sehr hoch ausfallen, wenn sein sogenanntes „fiktives Einkommen“ hoch ausfallen müsste – weil der Schuldner beispielsweise eine gute Ausbildung hat und auf dem Arbeitsmarkt voraussichtlich viel verdienen würde. Dadurch können neue Verbindlichkeiten entstehen, die nicht von der Restschuldbefreiung umfasst werden. Fehlt es an einem entsprechend hohen Einkommen durch die Selbstständigkeit, kann es zu einer Neuverschuldung kommen. Durch eine Auffanggesellschaft bezieht der Schuldner als Ihr Angestellter ein festes Einkommen. Der an die Insolvenzmasse abzuführende Betrag richtet sich alleine nach der Pfändungstabelle.
Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung
Ihre Haftung als Gründer einer Auffanggesellschaft ist bei einer GmbH / UG auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt (§§ 13, 5a GmbhG). Sollte das Unternehmen also nicht erfolgreich sein und sich Verbindlichkeiten anhäufen, betreffen diese alleine das Unternehmen.
Eigene Rechtspersönlichkeit der Auffanggesellschaft
Die GmbH / UG-Auffanggesellschaft tritt im Rechtsverkehr selbständig auf. Geschäfte werden nicht in Ihrem Namen oder im Namen des Schuldners, sondern im Namen der Gesellschaft abgeschlossen.
1 Euro Stammkapital der UG / Prestige der GmbH
Der größte Vorteil einer UG ist ganz klar das niedrige Mindeststammkapital von einem Euro. Sie lässt sich auch in einer wirtschaftlichen Krisensituation gründen. Bei der Gründung einer GmbH kommt Ihnen als Gründer der Auffanggesellschaft der gute Ruf der GmbH zugute.
UG kann GmbH werden
Haben Sie eine UG, so kann diese durchaus zur GmbH werden. Bei der UG haben Sie stets ein Viertel ihres Jahresgewinns zurückzulegen. Haben Sie später 12.500 € angespart, so besteht die Möglichkeit, die UG in eine GmbH umzuwandeln (§ 5a Abs. 3 GmbHG).
Steuerersparnisse
Die GmbH oder UG unterliegt der Körperschaftssteuer. Diese ist vergleichsweise niedrig und liegt bei 15% .
Bildung stiller Reseveren
Durch die GmbH oder UG können Sie als Gründer Steuern sparen, indem Sie stille Reserven bilden. Darunter versteht man Reserven, die nicht aus der Bilanz ersichtlich sind, etwa weil der Buchwert einer von Ihnen eingebrachten Immobilie geringer ist, als ihr Zeitwert.
Unkomplizierte Veräußerung
Wollen Sie die Auffanggesellschafts-GmbH/UG zur gegebenen Zeit übertragen, reicht es aus, wenn Sie Ihre Anteile an den Erwerber abtreten.
Ein-Mann-UG oder GmbH möglich
Bei einer GmbH / UG brauchen Sie keine weiteren Gesellschafter. Sie können so auch ganz allein von einer Gesellschaftsform profitieren, die Ihr privates Vermögen gut schützt.
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Auffanggesellschaft gründen in 11 Schritten – Ablauf Gründung Schritt für Schritt
Überblick Ablauf Gründung Auffanggesellschaft
Die Gründung einer Auffanggesellschaft läuft wie folgt ab:
- Spezialberatung: Auffanggesellschaft
- Gründungsberatung
- Überprüfung des Firmennamens
- Individuelle Erstellung der Gründungsunterlagen – insbesondere Gesellschaftsvertrag
- Notarielle Beurkundung
- Eröffnung Geschäftskonto und Einzahlung Stammkapital
- Eintragung ins Handelsregister
- Abschlussberatung
- Erstellung der Eröffnungsbilanz
- Steuerliche und Gewerbeanmeldung
-
Transparenzregistereintrag
Dauer der Gründung einer Auffanggesellschaft
Die minimale Gründungsdauer einer Auffanggesellschaft beträgt vom ersten Telefonat bis zur Eintragung in das Handelsregister 8 Tage. Durchschnittlich nimmt die Gründung einer Auffanggesellschaft 21 Tage in Anspruch – von der Gründungsberatung bis hin zur Eintragung in das Handelsregister.
Kosten der Gründung einer Auffanggesellschaft
Gründung einer GmbH oder UG zum Festpreis
Unser anwaltliches Honorar ist sowohl bei der GmbH- als auch bei der UG Gründung ein einmaliger Festpreis: weitere Kosten für die Gründungsberatung, Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages oder die Organisation Ihrer Gründung fallen für Sie nicht an. Das Honorar steht unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles fest (Preistransparenz).
Die Gründungskosten sind als berechtigte Betriebsausgabe bei der Verwendung eines Individuellen Gesellschaftsvertrages in voller Höhe steuerlich absetzbar.
Seriengründern bieten wir ab der zweiten Gesellschaft (z.B. Holdingstruktur) einen Rabatt von 20 Prozent auf unseren jeweils gültigen Festpreis.
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Ihr Unternehmensrechtsteam
Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin
Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin
Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin
und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten
Prinzipien
KOSTENFREIE ERSTBERATUNG & PRÜFUNG
Kostenfreie Erstberatung oder Überprüfung Ihrer Angelegenheit und Ersteinschätzung Ihres Falls – BUNDESWEIT.
SCHNELL & EINFACH
Wir kümmern uns um Ihren Unternehmensrechtsfall – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. Eine Wartezeit oder lange Bearbeitungsdauer sehen wir nicht vor.
RECHTSSICHERHEIT
Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.
PREISTRANSPARENZ
Im Falle eines Pauschalhonorars begleiten wir Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.
SPEZIALISIERUNG
Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.
LANGFRISTIGKEIT
Die Betreuung Ihres Falls ist unsere Investition in eine langfristige Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Unternehmensrechts.
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Auflösung UG
06 Dez 2024/0 Kommentare/in GesellschaftsrechtSehr geehrte Damen und Herren, ich habe 2017 mit 2 Freunden zusammen eine UG gegründet mit dem Ziel einen Handel für seniorengerechte Badewannen aufzubauen. Dazu ist es leider nie wirklich gekommen – wir haben den Betrieb nie aufgenommen und sind nicht über das Stadium der Vorbereitungen hinaus gekommen (wir haben auch der IHK immer bestätigt, […]
GmbH Liquidation
05 Dez 2024/0 Kommentare/in GesellschaftsrechtSehr geehrte Damen und Herren, die Frage betrifft ein Unternehmen, das seit 28 Jahren besteht, aber seit 2017 auf Eis liegt. Es gibt keine Schulden oder Verpflichtungen, kein Personal. Ich bin ein ehemaliger Geschftsführer, der derzeitige Gründer und Geschftsführer ist in Lettland, ich handle in seinem Namen. Das Unternehmen muss unter Androhung einer Geldbuße liquidiert […]
Umwandlung
25 Nov 2024/0 Kommentare/in HoldingSehr geehrte Damen und Herren, kann ich im Rahmen der Umwandlung bei meinem bisherigen Steuerberater bleiben? Dieser betreut leider keine Umwandlungen. Mfg
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