Schuldnerberatung – Was erwartet mich?
Sie haben Schulden angesammelt und merken seit einiger Zeit, dass Sie diese nicht mehr aus eigener Kraft zurückzahlen können? Dann ist es Zeit für eine Schuldnerberatung! Häufig meiden Schuldner das Aufsuchen professioneller Berater und verdrängen jahrelang die Thematik.
Dazu gibt es jedoch kaum einen Grund, denn oftmals, wie auch in unserer Kanzlei, ist die erste Schuldnerberatung kostenlos. Der Mandant bekommt also von unseren Experten ohne Kostenrisiko den besten Weg aus den Schulden aufgezeigt und kann selbst in Ruhe entscheiden, ob und wann er die anwaltliche Schuldnerberatung in Anspruch nehmen möchte. Erst wenn man seine Möglichkeiten kennt, ist eine schuldenfreie Zukunft greifbar.
In erster Linie verfolgt eine Schuldnerberatung folgende drei Ziele:
- Professionelle Beratung insbesondere zur Findung des richtigen Entschuldungsweges (Außergerichtlicher Vergleich, Regel- oder Privatinsolvenz, Insolvenzplan)
- Pfändungsschutz (vgl. auch §§ 88, 89 InsO) zur Entlastung der persönlichen Situation des Mandanten
- Durchführung der Entschuldungsmaßnahme und fortlaufende Beratung des Mandanten
Ergebnis: Befreiung von allen Schulden
Hier erhalten Sie alle nötigen Informationen rund um unsere anwaltliche Schuldnerberatung, deren Ziele und Abläufe und wie Sie letzten Endes von Ihren Schulden befreit werden können.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Inhalt dieser Seite:
- Überblick
- Ziele der Schuldnerberatung
- Ablauf und Dauer der Entschuldung
- Außergerichtlicher Vergleich
- Privatinsolvenz
- Regelinsolvenz
- Insolvenzplan
- Exkurs: Kontoüberziehung
- Wer sind meine Gläubiger?
- Kann ich eine Schuldnerberatung beanspruchen?
- Der richtige Zeitpunkt für eine Schuldnerberatung
- Unser Team für Ihre Schuldnerberatung
- Merkmale einer unseriösen Schuldnerberatung
- Vorteile einer anwaltlichen Schuldnerberatung
- Ihr Weg aus den Schulden
- Downloads
- Kosten
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe eine Frage was ist wenn jemand eine Privatinsolvenz beantragt hat dem Anwalt 600 Euro gezahlt hat und nach einem Jahr ist immer noch nichts passiert ?? Der Anwalt sagt wenn er wieder tätig werden muss dann muss er das in Rechnung stellen und ein Insolvenzberater hat sich bis heute ein Jahr später weder gemeldet noch sonst irgendwas. Alle gläubiger haben natürlich sowohl Lohn als auch Konto gepfändet. Alle Unterlagen sind jetzt keine ahnung wo oder besser gesagt wir haben keine ahnung wer diese momentan hat. Kann man einen anderen Anwalt suchen und alles nochmal beantragen?
Sehr geehrte Fragestellerin,
es ist sehr bedauerlich, dass sie eine derart schlechte Erfahrung mit einem Anwalt machen mussten. Ein Insolvenzantrag kann in weniger als zwei Monaten vorbereitet und gestellt werden.
Grundsätzlich ist es in jeder Phase des Mandats möglich, das Mandat wieder zu entziehen. Ob eine Rückerstattung des bereits gezahlten Honorars möglich ist, hängt vom Einzelfall ab.
Auch ist es möglich, fehlende Unterlagen neu zu beantragen.
Gerne biete ich Ihnen ein kostenloses Erstberatungsgespräch an. Nutzen Sie hierzu einfach unser Terminvereinbarungs-Formular oder rufen Sie uns unter 0221 – 6777 0055 an.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht