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    Kosten einer Regelinsolvenz

    Grundpreis Regelinsolvenz 840,33 Euro (999,99 Euro inkl. MwSt.)
    Preis pro Gläubiger

    28,56 Euro

    (33,99 Euro inkl. MwSt.)

    Preis pro Immobilie

    104,50 Euro

    (124,36 Euro inkl. MwSt.)

    Ein besonders wichtiges Prinzip unserer Tätigkeit ist die Preistransparenz: unsere Preise sind Pauschalpreise, die auch bei hohem Arbeitsaufwand bei der Durchführung unserer Dienstleistung gleich bleiben. Auch wenn sich Ihr individueller Fall außerordentlich schwierig entwickelt, begleiten wir Sie, bis Sie Ihr Ziel erreichen – die Durchführung des außergerichtlichen Vergleiches oder die Erstellung Ihres Insolvenzantrages.

    Unsere Preise richten sich nach der Anzahl Ihrer Gläubiger und Immobilien. So bleiben sie von Beginn an kalkulierbar. Als Unternehmer zahlen Sie den Preis ohne Mehrwertsteuer. Sollten Sie das Honorar nur schwer tragen können, räumen wir Ihnen gerne eine Ratenzahlung ein. Und mit einem Beratungshilfeschein begleiten wir Ihren Fall kostenfrei.

    Schuldenanalyse vom Fachanwalt

    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

    Über

    20.000

    geprüfte Fälle

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    Bei Beratungshilfe werden wir KOSTENLOS für Sie tätig. Gerne kann unser Honorar auch in RATEN getragen werden.

    Bei der Regelinsolvenz

    • beraten wir Sie noch vor Beauftragung bei einer kostenfreien telefonischen Erstberatung,
    • liefern wir Ihnen eine realistische und genaue Einschätzung Ihrer Möglichkeiten, inklusive ggf. zur Restrukturierung Ihrer Unternehmung oder der Gründung einer Auffanggesellschaft,
    • erarbeiten wir als spezialisierte Kanzlei mit dem Titel Fachanwalt für Insolvenzrecht Ihren individuellen Entschuldungsplan mit allen Schritten Ihrer Entschuldung
    • erstellen wir Ihren Regelinsolvenzantrag und
    • führen im Anschluss eine Abschlussberatung durch, bei der Ihnen das weitere Vorgehen erläutert und auf Ihre Fragen eingegangen wird.

    Zusätzlich werden wir

    1. Ihren Antrag bei der Eingabe auf Unschlüssigkeiten überprüfen (Vier-Augen-Prinzip),
    2. für Sie Abfragen bei Ihren Gläubigern zwecks Überprüfung aller wichtigen Angaben wie Forderungsstände, Abretungen, Verzichtsanzeigen oder Vertreterwechsel durchführen und
    3. Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Schufa, Boniversum und ICD (§ 34 BDSG) durchführen, um ggf. vergessene Gläubiger zu ermitteln

    Wir helfen Ihnen, eine Versagung der Restschuldbefreiung zu vermeiden

    Vor allem bei der Regelinsolvenz empfehlen wir Ihnen, unter keinen Umständen einen Insolvenzantrag in Eigenregie zu stellen. Durch unsere fachanwaltlichen Zusatzleistungen vermeiden Sie unnötige Fehler in Ihrem Antrag. Diese kosten insbesondere im Regelinsolvenzverfahren die Schuldner regelmäßig Ihre Restschuldbefreiung (§ 290 InsO). Die Gläubiger werden die kleinsten formalen Fehler Ihres Antrags angreifen, um Ihre Restschuldbefreiung zu verhindern. Wenn Ihr Antrag von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht vorbereitet worden ist, werden sogar eventuelle Fehler nicht zur Versagung führen (AG Mönchengladbach NZI 2003, 221).

    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Kosten Regelinsolvenz”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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    2 Kommentare
    1. Adolf S.
      says:

      aber was kostet ein fachanwalt für die regelinsolvenz allgemein gibt es eine liste?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Scharf,

        da wir zu den Preisen unserer Konkurrenten keine Informationen besitzen, können wir Ihnen diese Frage nicht beantworten. Allerdings können Sie davon ausgehen, dass unsere Preise eher niedriger sind als die von anderen Anwälten, da wir auf das Vorgehen spezialisiert sind und dadurch in der Lage sind, Fälle schneller und effektiver zu bearbeiten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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