Anerkennung in Deutschland
Die englische Restschuldbefreiung (Discharge) wurde bislang nach höchstrichterlicher deutscher Rechtsprechung (BGH-Urteil vom 18.09.2001, Az. IX ZB 51/0) sowie nach EU-Recht (EU-Verordnung Nr. 1364/2000 vom 29.05.2000) deutschlandweit anerkannt. Sowohl englische, als auch deutsche Gericht vertreten mittlerweile eine deutlich härtere Linie und verweigern Schuldnern häufiger die Restschuldbefreiung nach englischem Recht. Daneben bedroht der bevorstehende Brexit ebenfalls die ehemals attraktive Entschuldungsmöglichkeit der englischen Insolvenz. Lesen Sie hier mehr zur Anerkennung der englischen Restschuldbefreiung (Discharge) in Deutschland.
Kosten
Die Kosten einer England Privatinsolvenz hängen von vielen individuellen Faktoren wie z.B. die Möglichkeit der Erwerbstätigkeit in England, Umfang der Beratungsleistungen oder Miethöhe ab. In der Regel nehmen sogenannte Relocation services eine Gebühr in Höhe von 5.000 – 10.000 €, je nach Umfang der Diensteistung. Neben den Umzugskosten sind hier die Kosten für Formalitäten wie die Abmeldung in Deutschland und die Anmeldung in England einzurechnen. Die Errichtung eines Wohnsitzes inkl. einer meistens halbjährigen Vorlaufzeit wird angesichts der höheren englischen Unterhaltskosten mit einem monatlichen Betrag ab etwa 1.500 € zu Buche schlagen – bei einer Dauer von 18 Monaten (6 Monate Vorbereitung und 12 Monate Verfahrenslaufzeit) fallen auf diese Weise auch bei einem bescheidenen Lebensstil 27.000 € an.
Hinzu kommen die Verfahrenskosten. Hierbei handelt es sich um einen kleineren, aber fixen Posten. Die Gerichtskosten betragen 700 £, die sich aus Gerichtskosten in Höhe von 175 £ und weiteren Verfahrenskosten in Höhe von 525 £ zusammensetzen. Hinsichtlich der Gerichtskosten kann ggf. Prozesskostenhilfe gewährt werden. Die Möglichkeit einer Verfahrenskostenstundung wie in Deutschland gibt es in England nicht.
Bei den Kosten für den Insolvenzverwalter gibt es einen großen Unterschied zwischen dem deutschen und englischen Recht. Während in Deutschland die Kosten für den Insolvenzverwalter abhängig sind von der Insolvenzmasse und dem Aufwand des Insolvenzverwalters, ist in England die Vergütung für den Insolvenzverwalter festgelegt auf 1.715 £.
Insgesamt ist der Insolvenzplan angesichts der hohen notwendigen Investion und der mit der englischen Insolvenz für deutsche “Umsiedler” einhergehenden Unwägbarkeiten die zur Zeit preislich vorzugswürdige Alternative.
Englische Insolvenz im Vergleich
Für weitere Informationen lesen Sie auch unseren Artikel zum Thema Insolvenz in der EU anmelden – EU Insolvenz im Vergleich.
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