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    Vor- und Nachteile der englischen Insolvenz

    Nach ihrer ursprünglichen Konzeption bot die Insolvenz in England (auch EU-Insolvenz, Insolvenz nach EU-Recht, Privatinsolvenz England genannt) Ihnen als Schuldner viele Vorteile. Dem lag das vorrangige Prinzip des englischen Insolvenzrechtes zugrunde, einem Schuldner so schnell wie möglich eine erneute Teilnahme am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Die wesentlichen Grundgedanken der EU-Insolvenz waren dabei:

    1. Restschuldbefreiung bereits nach 12 Monaten
    2. Teilweise auch Restschuldbefreiung bei unerlaubten Handlungen, die in Deutschland eine Restschuldbefreiung ausschließen
    3. Keine Erwerbsobliegenheit
    4. Vereinbarung über die Höhe monatlicher Zahlungen großzügiger

    Bedauerlicherweise werden diese Vorteile durch den bevorstehenden Brexit konterkariert. Lesen Sie hier mehr zu den einzelnen Vor- und Nachteilen der Insolvenz in England.

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    Ablauf und Dauer

    Das englische Insolvenzverfahren lässt sich in drei Phasen unterteilen:

    1. Die Vorlaufzeit vor Verfahrenseröffnung
    2. Die eigentliche Verfahrenslaufzeit nach Eröffnung des Verfahrens
    3. Die Zeit nach Erteilung der Restschuldbefreiung

    Lesen Sie hier mehr zu den drei Phasen einer Privatinsolvenz in England / EU-Insolvenz.

    Antragsberechtigung

    In England besteht keine Unterscheidung zwischen Regelinsolvenz und Privatinsolvenz. Deshalb sind sowohl

    • Privatpersonen / Verbraucher als auch
    • Unternehmer und Selbstständige

    antragsberechtigt. Für Sie spielt es deshalb keine Rolle, ob Sie beispielsweis ein Arbeitnehmer sind oder eine eigene Unternehmung haben.
    Neben Ihnen als Schuldner sind noch andere Personen berechtigt, einen Insolvenzantrag zu stellen. Lesen Sie hier mehr zum Kreis der antragsberechtigten Personen.

    Vorbereitung

    Grundbaustein für die Antragsannahme und somit auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in England ist die Erfüllung der Hauptbedingung, mindestens 6 Monate in England oder Wales seinen Lebensmittelpunkt (der sog. COMI) zu haben.

    Bild vom Big Ben in London mit Pferdestatur rechts

    Die englische Insolvenz wird auch EU-Insolvenz genannt

    Um später bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens darlegen zu können, dass der Lebensmittelpunkt seit mindestens 6 Monaten in England liegt, sollten Sie als Schuldner nach England umziehen. Die Frage, wo der Lebensmittelpunkt einer Person liegt, wird im Insolvenzverfahren, anders als beispielsweise im Steuerrecht, nicht allein aufgrund von Aufenthaltszeiten, sondern anhand der gesamten Lebensumstände beurteilt. Es werden also die familiäre Situation, die Erwerbstätigkeit und die Wohnsituation überprüft. Ein COMI ist nicht anzunehmen, wenn der Lebensmittelpunkt von vornherein nur für einen beschränkten Zeitraum begründet und danach wieder zurück nach Deutschland verlagert werden soll. Wer diesbezüglich falsche Angaben gegenüber dem Gericht tätigt, rechtfertigt bereits damit eine Annullierung des Insolvenzverfahrens und somit das Scheitern einer Entschuldung in England. Die englischen Gerichte kontrollieren und hinterfragen die Beweggründe der Antragsteller sehr genau. Insbesondere spricht gegen die Begründung eines COMI, wenn der Antragsteller sich bei der Anmietung einer Wohnung, der Zulassung eines Kfz und anderen, entsprechenden Angelegenheiten von einer Organisation unterstützen lässt, um einen COMI zu kreieren. Die Gerichte sehen darin deutliche Anhaltspunkte für ein Vortäuschen falscher Tatsachen (vgl. High Court, Case No 19421/2008)

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    Insolvenzeröffnung und Verfahren

    Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird in England von Ihnen persönlich gestellt. Bei diesem sogenannten „Hearing“ liegt ein wichtiger Beratungsschwerpunkt. Dabei gilt es, bestimmt Formalia strikt einzuhalten und die notwendigen Termine beim Insolvenzgericht, welche meistens persönlich wahrgenommen werden, einzuhalten.

    Die Insolvenzeröffnung in England hat für Sie eine wichtige Wirkung: Sie sind von nun an gegen Vollstreckungen und Gerichtsverfahren geschützt.

    Lesen Sie hier mehr zu den Besonderheiten des englischen Insolvenzeröffnungsverfahrens sowie den Wirkungen der England Privatinsolvenz / EU-Insolvenz.

    Restschuldbefreiung

    Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens dauert es ein bis drei Jahre, bis Sie von allen Schulden befreit werden. Dabei kommt es zur Beendigung des Verfahrens und der Erteilung der Restschuldbefreiung (Discharge). In seltenen Ausnahmefällen tritt sogar eine frühere Restschuldbefreiung – der sogenannte „Early Discharge“ – ein. Dabei ist im Gegensatz zum deutschen Recht die Restschuldbefreiung unabhängig von der Verwertung des jeweiligen Schuldnervermögens. Es spielt keine Rolle, ob und ggf. wie viel Vermögen vorhanden ist und wie lange dessen Verwertung dauert. Die Voraussetzungen für eine Versagung der Restschuldbefreiung sind nach englischem Insolvenzrecht strikter. Es besteht zudem eine zeitlich unbegrenzte Möglichkeit der Versagung einer bereits erteilten Restschuldbefreiung. Lesen Sie hier mehr zur Dauer bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung nach englischem Insolvenzrecht, den Wirkungen der Discharge und ihrem Umfang sowie Versagungsgründen.

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    Anerkennung in Deutschland

    Die englische Restschuldbefreiung (Discharge) wurde bislang nach höchstrichterlicher deutscher Rechtsprechung (BGH-Urteil vom 18.09.2001, Az. IX ZB 51/0) sowie nach EU-Recht (EU-Verordnung Nr. 1364/2000 vom 29.05.2000) deutschlandweit anerkannt. Sowohl englische, als auch deutsche Gericht vertreten mittlerweile eine deutlich härtere Linie und verweigern Schuldnern häufiger die Restschuldbefreiung nach englischem Recht. Daneben bedroht der bevorstehende Brexit ebenfalls die ehemals attraktive Entschuldungsmöglichkeit der englischen Insolvenz. Lesen Sie hier mehr zur Anerkennung der englischen Restschuldbefreiung (Discharge) in Deutschland.

    Kosten

    Die Kosten einer England Privatinsolvenz hängen von vielen individuellen Faktoren wie z.B. die Möglichkeit der Erwerbstätigkeit in England, Umfang der Beratungsleistungen oder Miethöhe ab. In der Regel nehmen sogenannte Relocation services eine Gebühr in Höhe von 5.000 – 10.000 €, je nach Umfang der Diensteistung. Neben den Umzugskosten sind hier die Kosten für Formalitäten wie die Abmeldung in Deutschland und die Anmeldung in England einzurechnen. Die Errichtung eines Wohnsitzes inkl. einer meistens halbjährigen Vorlaufzeit wird angesichts der höheren englischen Unterhaltskosten mit einem monatlichen Betrag ab etwa 1.500 € zu Buche schlagen – bei einer Dauer von 18 Monaten (6 Monate Vorbereitung und 12 Monate Verfahrenslaufzeit) fallen auf diese Weise auch bei einem bescheidenen Lebensstil 27.000 € an.

    Hinzu kommen die Verfahrenskosten. Hierbei handelt es sich um einen kleineren, aber fixen Posten. Die Gerichtskosten betragen 700 £, die sich aus Gerichtskosten in Höhe von 175 £ und weiteren Verfahrenskosten in Höhe von 525 £ zusammensetzen. Hinsichtlich der Gerichtskosten kann ggf. Prozesskostenhilfe gewährt werden. Die Möglichkeit einer Verfahrenskostenstundung wie in Deutschland gibt es in England nicht.

    Bei den Kosten für den Insolvenzverwalter gibt es einen großen Unterschied zwischen dem deutschen und englischen Recht. Während in Deutschland die Kosten für den Insolvenzverwalter abhängig sind von der Insolvenzmasse und dem Aufwand des Insolvenzverwalters, ist in England die Vergütung für den Insolvenzverwalter festgelegt auf 1.715 £.

    Insgesamt ist der Insolvenzplan angesichts der hohen notwendigen Investion und der mit der englischen Insolvenz für deutsche “Umsiedler” einhergehenden Unwägbarkeiten die zur Zeit preislich vorzugswürdige Alternative.

    Englische Insolvenz im Vergleich

    Für weitere Informationen lesen Sie auch unseren Artikel zum Thema Insolvenz in der EU anmelden – EU Insolvenz im Vergleich.

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