Ablauf
Wenn die Einleitung des Vergleichs erfolgversprechend ist und die Geschäftsführung und die Belegschaft die Strategie mittragen, werden wir zunächst die Gläubiger kontaktieren. Diese werden über die bevorstehende Sanierung in Kenntnis gesetzt und wir erfragen die genaue, aktuelle Forderungshöhe.
Zugleich erstellen wir einen Sanierungsplan. Teil davon ist eine Planrechnung, in der objektiv und möglichst genau berechnet wird, wie hoch die Verbindlichkeiten sind und welche liquiden Mittel des Schuldners dem entgegenstehen. Außerdem wird berücksichtigt, welche Einnahmen für den Schuldner in der nächsten Zeit zu erwarten sind. Diese Rechnung ist erforderlich, da erfahrungsgemäß in Zeiten der wirtschaftlichen Engpässe die innerbetriebliche Rechnungslegung nicht mehr genau genug ist. Aus den Angaben wird eine Vergleichsquote ermittelt. Diese besagt, auf welchen Anteil der Forderungen die Gläubiger verzichten müssen und wie viel ihnen als Rückzahlung angeboten werden kann. Die Quote muss eine Fortführung des entschuldeten Unternehmens ermöglichen. Danach hängt der Ablauf von weiteren Faktoren ab. Zum einen kommt es auf die Struktur und die Finanzen des Unternehmens an, zum anderen auf die Anzahl und die Art der Gläubiger.
Maßnahmen zur Einleitung des außergerichtlichen Vergleichs
Innerbetrieblich muss das Unternehmen so weit optimiert werden, dass die erwirtschafteten Einnahmen ausreichen, um die laufenden Kosten des Betriebs zu decken, ohne weitere Verbindlichkeiten eingehen zu müssen.
Außerbetrieblich müssen die Gläubiger von ihrer Mitwirkung bei der Restrukturierung überzeugt werden. Dafür benötigt es eine besondere Kenntnis des Gläubigers und seiner Interessen. Der Grundstein dafür wird in einer offenen Kommunikationspolitik gelegt. Dabei wird dem Gläubiger aber auch zu verstehen gegeben, dass die Alternative in der Insolvenz oft bedeutet, dass seine Aussichten noch schlechter sein werden. Wir schneiden die Argumentationsstrategie individuell auf die einzelnen Gläubiger zu. Dabei nutzen wir unsere jahrelange Erfahrung in Verhandlungen mit den einschlägigen Gläubigergruppen. Gegenüber dem Finanzamt oder Behörden wird eine andere Art von Argumentation an den Tag gelegt, als gegenüber Lieferanten oder den Kreditinstituten.
Vertrauen der Gläubiger gewinnen
Externe Berater und Anwälte mit dem Schwerpunkt Insolvenzrecht besitzen die Expertise, die gefragt ist, um solche größeren und komplexen Sanierungsverfahren durchzuführen. Dabei kommt als verstärkender Faktor hinzu, dass diese Berater, anders als die Geschäftsführung, eine professionelle Distanz zum Unternehmen besitzen, was die Verhandlungen enorm erleichtert. Zudem muss das Vertrauen der Gläubiger wiederhergestellt werden, da das Unternehmen ja nach erfolgreicher Sanierung wieder auf die alten Geschäftskontakte angewiesen ist. Häufig entsteht die Bereitschaft der Gläubiger zur Beteiligung an der Sanierung erst, wenn sie aufgrund der anwaltlichen Begleitung erkennen, dass der Schuldner es ernst meint. Wir kennen die richtigen Argumentationsstrategien, um die Gläubiger zu einem Forderungsverzicht bzw. einer -reduzierung zu veranlassen. Somit wird die Weiterführung des Unternehmens sichergestellt.
Verhalten nach erster Reaktion der Gläubiger
Obwohl die Sanierung auch im Interesse der Gläubiger liegt, da sie im Zuge der Insolvenz wohl auf einen noch größeren Teil ihrer Forderungen verzichten müssten, reagiert ein Teil der Gläubiger oftmals zunächst zurückhaltend auf das Schreiben mit dem Sanierungsangebot. Manche Gläubiger verteidigen ihre Forderungen hartnäckiger als andere.
persönliche Gespräche mit den Gläubigern
Bereits zu Beginn der Verhandlungen steht der spezialisierte Anwalt daher als Ansprechpartner für die Gläubiger zur Verfügung. Er erklärt den Gläubigern in persönlichen Gesprächen am Telefon, dass eine Ablehnung des Vergleichs sicher zur Insolvenz führen wird, was zeitlich und vom finanziellen Ergebnis her ein schlechteres Resultat bedeuten wird. Darüber hinaus könnten sie bei erfolgreicher Sanierung einen Kunden behalten, den sie ansonsten verlieren würden.
Staffelvergleiche
Möglich sind auch sogenannte Staffelvergleiche, bei denen kleine Gläubiger voll entschädigt werden, größere Gläubiger dagegen einen niedrigeren Prozentsatz erhalten. Beispielsweise die ersten 1.500€ werden garantiert bezahlt, alles darüber hinaus nur zu 25%. Hier entsteht jedoch ein großer Kontrollaufwand, außerdem bestehen die großen Gläubiger häufig auf einer einheitlichen Quote. Es hängt also von der Anzahl und der Art der Gläubiger ab, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, schon in der ersten Verhandlungsrunde eine einigung über die Sanierung zu erzielen. Durch Expertise und eine gezielte, individuelle Ansprache lässt sich die Wahrscheinlichkeit jedoch signifikant erhöhen.
Außergerichtlicher Vergleich muss auch für die Gläubiger attraktiv sein
Zur erfolgreichen Durchführung der Sanierung müssen noch Mittel zur Verfügung stehen, die Sie den Gläubigern als Vergleich anbieten können. Der Vergleich wird nur gelingen, wenn wir den Gläubigern mehr als in einem möglichen Insolvenzverfahren anbieten können.
Die 3-Wochen-Frist muss beachtet werden
Der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft ohne natürliche Person als Vollhalter (z.B. einer GmbH & Co. KG) hat die gesetzliche Pflicht, den Insolvenzantrag innerhalb von 3 Wochen zu stellen. Die Missachtung dieser Pflicht wird Insolvenzverschleppung genannt. Dies gilt ab dem objektiven Vorliegen des Insolvenzgrundes, nicht erst, wenn er entdeckt wird. Im besten Fall streben Sie die Sanierung also schon vor dem Vorliegen eines Insolvenzgrundes an, damit diese Frist nicht bereits zu laufen beginnt.