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    Vorinsolvenzliche Sanierung

    Wenn Ihr Unternehmen vorübergehend oder dauerhaft in finanzielle Schwierigkeiten gerät, kann das zahlreiche Ursachen haben. So kann es vorkommen, dass eine vorgesehene Finanzierungsrunde scheitert und damit schlagartig die Liquidität verloren geht. Oder die Kunden nehmen das Produkt schlichtweg nicht mehr so gut an, sei es weil ein Konkurrent Marktanteile streitig macht oder weil der Produktlebenszyklus einfach abgelaufen ist.

    Dieses Unternehmerrisiko trifft sowohl Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder UG, als auch Unternehmer und Selbstständige die mit ihrem Privatvermögen haften. Die Unternehmen geraten in diesen Situationen an den Rand ihrer Existenz.

    Unternehmenskrise meistern

    Ein Mittel, eine solche Krise des Unternehmens zu meistern, ohne dass der Weg durch das Insolvenzverfahren angetreten werden muss, ist eine vorinsolvenzliche Sanierung. Diese umfasst in der Regel eine Schuldenbereinigung durch eine außergerichtliche Einigung.

    Im Erfolgsfall führt diese Maßnahme zu einer Verbesserung der Vermögensverhältnisse, einer Abwendung der drohenden Insolvenz und somit dem dauerhaften Erhalt des Unternehmens. Das ganze geschieht schnell und leise, ohne den Verlust der Reputation gegenüber Kunden und Geschäftspartnern. Der Geschäftsführer muss zudem die drohenden Insolvenzstraftaten sowie die persönliche Haftung nicht fürchten.

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    Ziele

    Finanzielle Sanierung

    Ziel einer Sanierung im engeren Sinne ist es, die finanziellen Schwierigkeiten, also die Überschuldung und/oder die Zahlungsunfähigkeit, schnell zu beseitigen. Die finanzielle Sanierung ist die in der Praxis häufigste Art der Sanierung.

    Bei der finanziellen Sanierung kommt es darauf an, die Passivseite der Bilanz, auf der die Verbindlichkeiten des Unternehmens eingetragen werden, zu reduzieren. Hierfür werden die Gläubiger kontaktiert und von der bevorstehenden Sanierung in Kenntnis gesetzt. Bei den Gläubigern werden die aktuellen Schuldensalden abgefragt, da häufig das betriebliche Rechnungswesen nicht mehr auf dem neuesten Stand ist. Den Gläubigern wird mitgeteilt, dass der Fortbestand des Unternehmens angestrebt wird. Damit soll deren Bereitschaft, einen Schuldenschnitt hinzunehmen, erhöht werden. Eine ehrliche Kommunikation mit den Gläubigern ist wichtig, um Vertrauen aufzubauen und zu verhindern, dass durch einen Fremdinsolvenzantrag oder Kontopfändungen der Erfolg der Sanierung gefährdet wird.

    Um wieder finanziellen Handlungsspielraum zu gewinnen, müssen die Gläubiger davon überzeugt werden, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten oder zumindest eine Ratenreduzierung oder Stundung der Zahlungen zu akzeptieren. Dies ist dann erfolgreich, wenn die Gläubiger Vertrauen in den Erfolg der Sanierung haben und erkennen, dass sie dadurch besser gestellt sind, als bei einem Regelinsolvenzverfahren. Durch das Angebot muss die Zustimmung der Gläubiger erwirkt werden, ohne dabei den Fortbestand des Unternehmens unmöglich zu machen.

    Leistungswirtschaftliche Sanierung

    Daneben besteht die Möglichkeit, bei einer leistungswirtschaftlichen Sanierung das Unternehmen auf betriebswirtschaftlicher Ebene zu restrukturieren und so das Geschäftsmodell von Grund auf zu ändern. Hierfür kann beispielsweise die Profitabilität des Unternehmens gesteigert werden.

    Die Sanierung wird gewöhnlich erst in Betracht gezogen, wenn sich bereits Zahlungsstockungen bemerkbar machen. Wenn das geschieht, ist die wirtschaftliche Lage des Selbstständigen oder Unternehmens bereits kritisch. Somit haben diese schlichtweg nicht genug Kapital und wirtschaftlichen Spielraum, um eine leistungswirtschaftliche Sanierung durchzuführen. Daher ist in der Praxis zunächst die finanzielle Sanierung durch einen Gläubigervergleich notwendig. Dies kann jedoch von wirtschaftlichen Maßnahmen zur Profitsteigerung im Unternehmen begleitet werden.

    Vorteile

    Einige der Vorteile der Sanierung können auch durch andere Arten der Entschuldung wie der Regelinsolvenz oder dem außergerichtlichen Vergleich erzielt werden. Andere Vorteile können nur durch die Sanierung erreicht werden.

    Die wesentlichen Vorteile einer Sanierung sind:

    • Abbau von Verbindlichkeiten
    • Wiedergewinnung von finanziellem Handlungsspielraum
    • Möglichkeit zur Fortführung des Unternehmens
    • Vermeidung von persönlichen Haftungsrisiken
    • Das Vertrauen Ihrer Kunden und Lieferanten bleibt erhalten, im Gegensatz zur Regelinsolvenz
    • Es fallen keine Gerichtskosten an
    • Externe Berater bringen hohe Sachkenntnis mit
    • Vermeidung des Insolvenzverfahrens
    • Durch das Sanierungsprivileg (§ 39 Abs. 4 S. 2 InsO) können neue Darlehen gefahrlos aufgenommen werden
    • Sanierung ist deutlich schneller abgeschlossen als eine Regelinsolvenz

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    Zielgruppe

    Sinnvoll ist die Durchführung einer Sanierung, ggf. in Verbindung mit einem außergerichtlichen Vergleich, für Unternehmen wie die GmbH und UG, für Selbstständige und Gewerbetreibende sowie Privatpersonen mit außergewöhnlich hohen Verbindlichkeiten und einer hohen Anzahl an Gläubigern.

    Diese Gruppen sind häufig in komplexe Vertragsverhältnisse mit einer hohen Anzahl von Vertragspartnern verwickelt. In der Regel müssen sie das Vorgehen genau mit Behörden, dem Finanzamt und den Arbeitnehmern abstimmen. Die Anzahl der verschiedenen Arten der Gläubiger ist hoch, sie müssen daher sowohl im Unternehmen als auch nach außen vielen verschiedenen Interessen gerecht werden. Diese vielschichtigen Vertragsverhältnisse privat- und öffentlich-rechtlicher Natur sowie die komplexen unterschiedlichen Interessen sprechen für das Einschalten eines externen Beraters wie eines spezialisierten Rechtsanwalts. Dies erleichtert die Verhandlungen mit Gläubigern enorm, denn dadurch wird vermittelt, dass man die Sanierung ernsthaft anstrebt. Außerdem ist das Vertrauen der Gläubiger in einen externen Berater größer als in die alte Geschäftsführung.

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    Richtiger Zeitpunkt

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    Die Sanierung wird gewöhnlich erst in Betracht gezogen, wenn sich bereits Zahlungsstockungen bemerkbar machen.

    Häufig informieren sich Betroffene erst dann über ihre Möglichkeiten zur Schuldenbereinigung, wenn sie kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stehen. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner aus Mangel an Zahlungsmitteln nicht in der Lage ist, die fälligen Verbindlichkeiten der Gläubiger zu bedienen. Dies hat unterschiedliche Auswirkungen je nachdem ob eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH oder UG in dieser Situation steckt, oder eine Privatperson oder ein Unternehmer, der mit seinem eigenen Vermögen haftet. Hier gibt es unterschiedliche Gesichtspunkte, nach denen der Zeitpunkt für die Sanierung bzw. den außergerichtlichen Vergleich gewählt werden sollte.

    Richtiger Zeitpunkt einer Sanierung bei einer Kapitalgesellschaft

    Vor dem Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit gibt es in aller Regel bereits Anzeichen, die dafür sprechen, Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen. Spätestens dann, wenn Zahlungsstockungen auftreten, bleibt nicht mehr besonders viel Zeit. Wenn dies der Fall ist, haben sich oft bereits hohe Verbindlichkeiten angesammelt, die die Gesellschaft wegen der hohen Zinszahlungen finanziell lähmen.

    Antragspflicht Gemäß § 15a InsO

    Bei einer GmbH oder einer UG liegt außerdem eine rechtliche Verpflichtung vor, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen. Gemäß § 15a InsO hat der Geschäftsführer in dieser Situation unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen, einen Insolvenzantrag zu stellen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, macht er sich strafbar und haftet mit seinem Privatvermögen. Daher bleiben für die Vorbereitungen des Vergleichs dann höchstens drei Wochen Zeit.

    Vermeidung des Gläubigerantrages

    Außerdem besitzen Gläubiger das Recht, einen Insolvenzantrag über die Gesellschaft zu stellen (Fremdantrag). Dies erhöht den Druck auf den Geschäftsführer und die Gesellschaft weiter, wenn jederzeit ein Fremdantrag gestellt werden könnte. Darüber hinaus sind dann die finanziellen Reserven häufig so weit ausgeschöpft, dass der Spielraum für eine Sanierung nicht mehr ausreicht.

    Vertrauen der Gläubiger gewinnen

    Im Falle von Zahlungsstockungen ist es häufig gerade noch möglich, mittels einer Betrachtung aller Potentiale und stillen Reserven der Gesellschaft eine positive Fortbestehensprognose im Hinblick auf eine Sanierung zu erstellen. Wichtig ist dabei auch, das Vertrauen der Gläubiger nicht zu verlieren, denn diese müssen dem Vergleich schließlich zustimmen. Daher sollte die Prognose von externen Beratern gestellt werden, um Glaubwürdigkeit zu gewährleisten.

    Richtiger Zeitpunkt für eine Sanierung bei Privatpersonen und Selbstständigen

    Bei den Selbstständigen Unternehmern und Privatpersonen besteht nicht der gesetzliche Druck, einen Insolvenzantrag stellen zu müssen. Nichtsdestotrotz kann auch hier ein Gläubiger nach § 14 InsO selbst einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Schuldner stellen. Häufig stellen in der Praxis Behörden wie das Finanzamt oder die Kranken- und Sozialkassen diesen Fremdantrag für den Schuldner. Daher sollte man auch hier früh genug außergerichtliche Maßnahmen ergreifen, wenn noch finanzieller und zeitlicher Spielraum für einen erfolgreichen außergerichtlichen Vergleich vorhanden ist.

    Sanierung in der Insolvenz?

    Auch in einem Insolvenzverfahren besteht die Möglichkeit, eine Sanierung durchzuführen. Durch einen Schuldenvergleich im Insolvenzverfahren kann eine vorzeitige Restschuldbefreiung erreicht werden. Alternativ wird das sogenannte Insolvenzplanverfahren angewendet.

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    Ablauf

    Wenn die Einleitung des Vergleichs erfolgversprechend ist und die Geschäftsführung und die Belegschaft die Strategie mittragen, werden wir zunächst die Gläubiger kontaktieren. Diese werden über die bevorstehende Sanierung in Kenntnis gesetzt und wir erfragen die genaue, aktuelle Forderungshöhe.

    Zugleich erstellen wir einen Sanierungsplan. Teil davon ist eine Planrechnung, in der objektiv und möglichst genau berechnet wird, wie hoch die Verbindlichkeiten sind und welche liquiden Mittel des Schuldners dem entgegenstehen. Außerdem wird berücksichtigt, welche Einnahmen für den Schuldner in der nächsten Zeit zu erwarten sind. Diese Rechnung ist erforderlich, da erfahrungsgemäß in Zeiten der wirtschaftlichen Engpässe die innerbetriebliche Rechnungslegung nicht mehr genau genug ist. Aus den Angaben wird eine Vergleichsquote ermittelt. Diese besagt, auf welchen Anteil der Forderungen die Gläubiger verzichten müssen und wie viel ihnen als Rückzahlung angeboten werden kann. Die Quote muss eine Fortführung des entschuldeten Unternehmens ermöglichen. Danach hängt der Ablauf von weiteren Faktoren ab. Zum einen kommt es auf die Struktur und die Finanzen des Unternehmens an, zum anderen auf die Anzahl und die Art der Gläubiger.

    Maßnahmen zur Einleitung des außergerichtlichen Vergleichs

    Innerbetrieblich muss das Unternehmen so weit optimiert werden, dass die erwirtschafteten Einnahmen ausreichen, um die laufenden Kosten des Betriebs zu decken, ohne weitere Verbindlichkeiten eingehen zu müssen.

    Außerbetrieblich müssen die Gläubiger von ihrer Mitwirkung bei der Restrukturierung überzeugt werden. Dafür benötigt es eine besondere Kenntnis des Gläubigers und seiner Interessen. Der Grundstein dafür wird in einer offenen Kommunikationspolitik gelegt. Dabei wird dem Gläubiger aber auch zu verstehen gegeben, dass die Alternative in der Insolvenz oft bedeutet, dass seine Aussichten noch schlechter sein werden. Wir schneiden die Argumentationsstrategie individuell auf die einzelnen Gläubiger zu. Dabei nutzen wir unsere jahrelange Erfahrung in Verhandlungen mit den einschlägigen Gläubigergruppen. Gegenüber dem Finanzamt oder Behörden wird eine andere Art von Argumentation an den Tag gelegt, als gegenüber Lieferanten oder den Kreditinstituten.

    Vertrauen der Gläubiger gewinnen

    Externe Berater und Anwälte mit dem Schwerpunkt Insolvenzrecht besitzen die Expertise, die gefragt ist, um solche größeren und komplexen Sanierungsverfahren durchzuführen. Dabei kommt als verstärkender Faktor hinzu, dass diese Berater, anders als die Geschäftsführung, eine professionelle Distanz zum Unternehmen besitzen, was die Verhandlungen enorm erleichtert. Zudem muss das Vertrauen der Gläubiger wiederhergestellt werden, da das Unternehmen ja nach erfolgreicher Sanierung wieder auf die alten Geschäftskontakte angewiesen ist. Häufig entsteht die Bereitschaft der Gläubiger zur Beteiligung an der Sanierung erst, wenn sie aufgrund der anwaltlichen Begleitung erkennen, dass der Schuldner es ernst meint. Wir kennen die richtigen Argumentationsstrategien, um die Gläubiger zu einem Forderungsverzicht bzw. einer -reduzierung zu veranlassen. Somit wird die Weiterführung des Unternehmens sichergestellt.

    Verhalten nach erster Reaktion der Gläubiger

    Obwohl die Sanierung auch im Interesse der Gläubiger liegt, da sie im Zuge der Insolvenz wohl auf einen noch größeren Teil ihrer Forderungen verzichten müssten, reagiert ein Teil der Gläubiger oftmals zunächst zurückhaltend auf das Schreiben mit dem Sanierungsangebot. Manche Gläubiger verteidigen ihre Forderungen hartnäckiger als andere.

    persönliche Gespräche mit den Gläubigern

    Bereits zu Beginn der Verhandlungen steht der spezialisierte Anwalt daher als Ansprechpartner für die Gläubiger zur Verfügung. Er erklärt den Gläubigern in persönlichen Gesprächen am Telefon, dass eine Ablehnung des Vergleichs sicher zur Insolvenz führen wird, was zeitlich und vom finanziellen Ergebnis her ein schlechteres Resultat bedeuten wird. Darüber hinaus könnten sie bei erfolgreicher Sanierung einen Kunden behalten, den sie ansonsten verlieren würden.

    Staffelvergleiche

    Möglich sind auch sogenannte Staffelvergleiche, bei denen kleine Gläubiger voll entschädigt werden, größere Gläubiger dagegen einen niedrigeren Prozentsatz erhalten. Beispielsweise die ersten 1.500€ werden garantiert bezahlt, alles darüber hinaus nur zu 25%. Hier entsteht jedoch ein großer Kontrollaufwand, außerdem bestehen die großen Gläubiger häufig auf einer einheitlichen Quote. Es hängt also von der Anzahl und der Art der Gläubiger ab, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, schon in der ersten Verhandlungsrunde eine einigung über die Sanierung zu erzielen. Durch Expertise und eine gezielte, individuelle Ansprache lässt sich die Wahrscheinlichkeit jedoch signifikant erhöhen.

    Außergerichtlicher Vergleich muss auch für die Gläubiger attraktiv sein

    Zur erfolgreichen Durchführung der Sanierung müssen noch Mittel zur Verfügung stehen, die Sie den Gläubigern als Vergleich anbieten können. Der Vergleich wird nur gelingen, wenn wir den Gläubigern mehr als in einem möglichen Insolvenzverfahren anbieten können.

    Die 3-Wochen-Frist muss beachtet werden

    Der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft ohne natürliche Person als Vollhalter (z.B. einer GmbH & Co. KG) hat die gesetzliche Pflicht, den Insolvenzantrag innerhalb von 3 Wochen zu stellen. Die Missachtung dieser Pflicht wird Insolvenzverschleppung genannt. Dies gilt ab dem objektiven Vorliegen des Insolvenzgrundes, nicht erst, wenn er entdeckt wird. Im besten Fall streben Sie die Sanierung also schon vor dem Vorliegen eines Insolvenzgrundes an, damit diese Frist nicht bereits zu laufen beginnt.

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    Kosten

    Für den außergerichtlichen Vergleich entstehen ausschließlich anwaltliche Gebühren. Es fallen keine Gerichtskosten an.

    Bei der Durchführung einer Sanierung handelt es sich um eine Aufgabe mit hohem fachlichen Anspruch – es geht bei den Mandanten schließlich um die persönliche und unternehmerische finanzielle Existenz . Dabei setzen wir als spezialisierte Kanzlei unsere gesamte Expertise ein, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

    Die Gebührenstruktur wird von uns dabei so transparent wie möglich gestaltet.  Es kommt nicht nur auf die Anzahl der Gläubiger und die Höhe der Verbindlichkeiten an, sondern auf viele weitere Faktoren. Aufgrund der außergewöhnlich komplexen Vertragsverhältnisse, der unterschiedlichen Arten der der Gläubiger, Beteiligung der Arbeitnehmer, persönlichen Haftungsfragen der Geschäftsführer lässt sich der Arbeitsaufwand  nicht pauschal festlegen. Daher erfolgt die Preisgestaltung je nach Fall individuell, aber immer transparent nach vorheriger Absprache mit Ihnen.

    Als spezialisierte Kanzlei setzen wir unsere gesamte Expertise ein, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Der Wert einer erfolgreichen Sanierung übersteigt die Kosten bei weitem, etwa im Vergleich zur Beitreibung der Forderungen durch die Gläubiger.

    Alternativen

    Wenn eine Sanierung, der außergerichtliche Vergleich und eine Restrukturierung nicht in Frage kommen,weil z.B. ein Fremdantrag eines Gläubigers gestellt wurde, gibt es noch weitere Möglichkeiten für das weitere Vorgehen. Zum einen kann man im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ein sogenanntes Insolvenzplanverfahren anstreben. Zum anderen kann man das Unternehmen im Rahmen der Regelinsolvenz abwickeln.

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