So gehen wir für Sie vor – Schritt für Schritt
Sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen und Freiberufler übernehmen wir die vollständige Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens – von der telefonischen, kostenfreien Erstberatung über die Kontaktaufnahme zu Ihren Gläubigern bis hin zur Ausarbeitung Ihres Insolvenzplans und der Vorbereitung und Begleitung im Abstimmungstermin. Unsere Dienstleistung erfolgt in der Regel auf der Grundlage eines pauschalen Festpreises, der für Sie von Beginn an transparent ist und kalkulierbar bleibt.
So gehen wir für Sie vor:
1. Persönlicher Betreuer und Kick-off Meeting
Jeder Mandant erhält zunächst einmal einen persönlichen Betreuer als Ansprechpartner für den Insolvenzplan. Danach wird ein Kick-off Meeting in unserer Kanzlei (oder auf Wunsch telefonisch oder per Skype-Konferenz) durchgeführt. Sie lernen unsere Kanzlei und Ihren persönlichen Betreuer kennen. Dabei wird gemeinsam Ihre individuelle Planstrategie festgelegt, um Ihre lückenlose Entschuldung zu gewährleisten.
Inhalt dieser Seite:
- So gehen wir vor – Schritt für Schritt
- Persönlicher Betreuer
- Ermittlung unbekannter Gläubiger
- Vermeidung von Vollstreckungen
- Feststellung Ihrer Schulden
- Einleitung des Insolvenzplanverfahrens wie einer Insolvenz
- Gerichtliche Beanstandungen und Termin mit dem Insolvenzverwalter
- Ausarbeitung des Insolvenzplans
- Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter und Gericht
- Einholung der Zustimmung
- Vorlage des Insolvenzplans
- Organisation der Terminvertretung
- Wahrnehmung des Abstimmungstermins
- Planergebnis und Abschlussberatung
- Ihre Fragen und unsere Antworten
Guten Tag,
wie berechnen sich die Kosten für das Insolvenzverfahren. Sie schreiben vom Eingang der ersten Rate…?
MfG
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Eine Übersicht über unser anwaltliches Honorar für die Einleitung eines Insolvenzverfahrens finden Sie hier: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/preise/.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo, meine Frau und ich haben einen Kredit bei zwei Banken, der erste Betrag beträgt 54.000 €, der zweite 12.000 €. Der Gesamtbetrag beträgt 66.000 €. Was sollen wir tun? Wir haben unsere Jobs verloren. Wir erhalten derzeit Arbeitslosengeld. Wir haben zwei Kinder. Was würden Sie uns raten? Danke im Voraus.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme und das Schildern Ihrer Situation.
Erst einmal würde ich Ihnen ein kostenloses Erstberatungsgespräch anbieten. Dies können Sie unter 0221 – 6777 0055 vereinbaren.
Wenn zu erwarten ist, dass sich Ihre Einkommenssituation in naher Zukunft wieder bessert, könnten Sie die Banken um eine Stundung bitten.
Wenn dies jedoch nicht zu erwarten ist, könnte es empfehlenswert sein, die Zahlungen einzustellen und eine Schuldenbereinigung anzustreben. Mit einem P-Konto hätten Sie die Möglichkeit, Ihr Einkommen bis zu einer bestimmten Höhe vor Pfändungen zu schützen. Aufgrund Ihrer Unterhaltspflichten könnte die Bank vermutlich nichts pfänden. Dies würde auch Ihre Verhandlungssituation für einen außergerichtlichen Vergleich verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo
Ich 25000 Euro Schulden muss ich privat Insolvenz beantragen oder kann ich es auch mit monatlicher raten abbezahlen
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich muss der Gläubiger keine Ratenzahlung akzeptieren. In der Regel wird er aber eine Ratenzahlung akzeptieren, wenn Sie den Betrag nicht in voller Höhe zahlen können.
Auch ein außergerichtlicher Vergleich mit einer deutlich reduzierten Gesamtsumme ist möglich, wenn der Gläubiger zustimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Mein Freund befindet sich in einer Privatinsolvenz und möchte mich heiraten. Trifft mich die Privatinsolvenz dann auch?
MfG Buscha, K.
Sehr geehrte Frau Buscha,
nein, die Insolvenz wird Sie in dem Fall nicht betreffen. Sie haben ja keine gemeinsamen Schulden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht