Die Sparkassen sind in vielen Bundesländern gesetzlich zur Kontoeröffnung verpflichtet
In vielen deutschen Bundesländern sind Sparkassen aufgrund der Sparkassengesetze und -verordnungen rechtlich verpflichtet, allen ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen. Dieser Kontrahierungszwang mit jedermann gilt in den folgenden Ländern: Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie in allen ostdeutschen Bundesländern (außer Berlin).
Die Selbstverpflichtung gilt nicht bei Unzumutbarkeit für die Bank
Die Selbstverpflichtung gilt nicht, wenn dies der Bank unzumutbar wäre – v. a., wenn Sie gegenüber der Bank bereits vertragsbrüchig waren. In der “Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft zum “Girokonto für Jedermann”” heißt es:
Das Kreditinstitut ist nicht verpflichtet, ein Girokonto für den Antragsteller zu führen, wenn dies unzumutbar ist. In diesem Fall darf die Bank auch ein bestehendes Konto kündigen. Unzumutbar ist die Eröffnung oder Fortführung einer Kontoverbindung insbesondere, wenn
- der Kunde die Leistungen des Kreditinstitutes missbraucht, insbesondere für gesetzwidrige Transaktionen, z. B. Betrug, Geldwäsche o. ä.
- der Kunde Falschangaben macht, die für das Vertragsverhältnis wesentlich sind
- der Kunde Mitarbeiter oder Kunden grob belästigt oder gefährdet
- die bezweckte Nutzung des Kontos zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht gegeben ist, weil z. B. das Konto durch Handlungen vollstreckender Gläubiger blockiert ist oder ein Jahr lang umsatzlos geführt wird
- nicht sichergestellt ist, dass das Institut die für die Kontoführung und -nutzung vereinbarten üblichen Entgelte erhält
- der Kunde auch im übrigen die Vereinbarungen nicht einhält.
Das gilt i. Ü. in seinen Grundzügen auch bei der gesetzlichen Verpflichtung.
Bei finanziellen Schwierigkeiten eröffnen Ihnen die Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken am bereitwilligsten ein Konto
Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken eröffnen Ihnen i. d. R. ein Konto. Auch online haben Sie eine gute Chance, ohne Hürden ein Konto eröffnet zu bekommen, weil die Korrespondenz schriftlich geht und man Sie nicht grundlos zurückweisen kann. Sollte man es Ihnen schriftlich verwehren, schreiben Sie zurück, dass Ihr Rechtsanwalt Ihnen empfohlen hat, ein neues Konto zu eröffnen und Sie aufgrund der freiwilligen Selbstverpflichtung der Kreditinstitute im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vom 20.06.1995 einen Anspruch darauf haben. Die meisten Banken werden daraufhin einlenken. Verfahren Sie ebenso, falls Sie persönlich am Schalter ein Konto eröffnen wollen.
Neues Konto bei einer völlig anderen Bankengruppe: Ansonsten droht Verlust des Geldeingangs
Bitte beachten Sie: Wenn Sie das Konto bei der Vorbereitung Ihrer Entschuldung als Teil der Privatinsolvenz eröffnen, darf das neue Konto nicht bei einer Bank eröffnet werden, die mit Ihrer alten Bank oder einem Ihrer Schuldner in Verbindung steht! Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie ein Konto bei der Comdirekt Bank eröffnen, dabei aber Kunde der Commerzbank waren oder Schulden bei dieser haben! Denn: die Comdirekt gehört zur Commerzbank. Dann besteht die Gefahr, dass die Bank Ihre Forderungen im Wege der Verrechnung zurückholt.
Ich habe eine Frage , mein Sohn befindet sich in Privatinsolvenz , sein Konto wurde gesperrt obwohl man uns glaubhaft versicherte er wird vom Lohn gepfändet , was auch passierte, darf mein Sohn sein Gehalt während einer Insolvenz auf mein Konto laufen lassen ???
Nette Grüße
Sehr geehrte Fragestellerin,
von diesem Vorgehen ist in einem Insolvenzverfahren abzuraten, da der pfändbare Vermögensteil zur Insolvenzmasse zählt und ein Umleiten von pfändbaren Vermögen zur Versagung der Restschuldbefreiung führen kann.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich im Regelinsolvenzverfahren. Das Verfahren ist eröffnet und soweit läuft alles zur Zufriedenheit des Insolvenzverwalters.
Ich führe ein P-Konto bei der comdirect Bank, bisher ohne Probleme, regelmäßiger Zahlungseingang, Konto immer ordnungsgemäß im Plus.
Heute habe ich die Kündigung erhalten, ohne Angabe von Gründen. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt das dies den AGB entspricht, Gründe wurden nicht benannt.
Habe ich eine Möglichkeit dagegen “vorzugehen”?
Mit freundlichen Grüßen,
Marcus B.
Sehr geehrter Herr B.,
sofern das genannte Konto Ihr einziges Bankkonto ist, können Sie versuchen der Kündigung mit dem Argument zu widersprechen, indem Sie sich auf § 31 Zahlungskontengesetz berufen. Darin werden Banken verpflichtet, jedem Verbraucher ein Basiskonto einzuräumen. Wenn also nach der Kündigung Sie wieder den Anspruch auf Einrichtung eines solchen Kontos haben, können Sie der Bank auch umgehend dazu anhalten, die Kündigung im Sinne Ihres Anspruchs zurückzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo , ich möchte auch in privater Insolvenz gehen. Leider suche ich eine Bank die mir ein Girokonto anbieten.
Was kann ich tun ?
Sehr geehrter Herr S.,
Girokonten anbietende Banken sind grundsätzlich verpflichtet, Ihnen ein Girokonto auf Guthabenbasis anzubieten, sofern Sie noch kein Girokonto haben. Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen wir für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55) oder können unser Online-Formular nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich bin im Insolvenzverfahren….
Ich habe den Antrag für meine Insolvenz am 25.6.2021 persönlich in den Briefkasten geworfen. Am 2.7.2021 habe ich mein bestehendes Konto bei der Postbank in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt.
Mir wurde gesagt, das der Antrag zur Eröffnung der Insolvenzverfahrens 4 Wochen dauert.
Leider war das nicht der Fall, der Antrag wurde am 30.6.2021 gleich eröffnet. Nach dem mein Insolvenzverwalter sich bei meiner Bank gemeldet hat, hat die Postbank innerhalb von Minuten meine Konto gelöscht und das darauf befindliche Geld an meinem Insolvenzverwalter ausgekehrt.
Der Grund für die Löschung war, das Konto war zur Eröffnung des insolvenzverfahrens kein Pfänungsschutzkonto.
Nun bekomme ich bei gar keiner Bank ein Konto . Was kann ich tun ?
Sehr geehrte Frau P.,
jeder hat das gesetzlich verbürgte Recht, ein Bankkonto führen zu dürfen. Daher können Sie ein Basiskonto bei allen Banken eröffnet verlangen, die Girokonten für Verbraucher anbieten und wenn Sie bislang kein Konto haben. Dies gilt auch grundsätzlich für Ihre bisherige Bank. Unser Artikel Basiskonto für Jedermann erläutert dies nochmal detaillierter.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
Ich bin seit diesem Monat in der Privatinsolvenz. Ich habe ein Guthabenkonto bei einer Tochterbank der Solarisbank. Da ich mein online banking durch die Insolvenz nicht mehr nutzen kann und Abbuchungen nicht mehr funktionierem möchte ich die Bank wechseln.
Ist ein Kontowechsel während der Insolvenz tatsächlich so einfach machbar? Die Sparkasse würde ich gerne meiden,da ich dort u. a. Schulden hatte.
Sehr geehrter Herr S.,
Sie dürfen auch in der Insolvenz grundsätzlich eine neue Bank wählen. Sie müssen hierüber jedoch den Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht informieren.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo, ich habe mein Hauptkonto bei der Sparkasse Regensburg. Dieses wurde mir heute in der Vorbereitung zur Privat Insolvenz aber von der Bank selbst geschlossen. Keine andere Bank möchte mir ein Konto aufmachen. Ich habe gelesen, man soll sich kein neues Konto bei einer Bank machen die in Verbindung mit der Bank steht bei der man Schulden hat. Aber wenn ich jetzt ein neues Konto bei der Sparkasse Schwandorf mache, sollte das doch kein Problem sein oder? Da die beiden Banken ja unabhängig voneinander sind.
Sehr geehrte Frau Peter,
sofern Sie kein anderes Konto mehr haben, ist die Bank verpflichtet, Ihnen ein Konto anzubieten. Das Eröffnen eines anderen Kontos dient dazu, ein Monatsgehalt vor Pfändungen zu schützen. Vermutlich wird aber die Sparkasse den Betrag oberhalb des Pfändungsfreibetrags sperren. In jedem Fall sollten Sie gleich bei Eröffnung des Kontos angeben, dass es sich um ein Pfändungsschutzkonto handeln soll.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich bin seit Jahren bei der Haspa. Als ich Insolvenz angemeldet hatte wurde mir alles gekündigt, ohne mich zu informieren.statt kostenlos muss ich nur für jede Transaktion zahlen.
Dies kann bis zu 18€ im Monat kosten.
Ich versuche ein neues Konto bei einer anderen Bank zu erlffnen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin im November 2017 mit dem Antrag in Privatinsolvenz gegangen, die im November 2018 bestätigt wurde. Ich habe im Oktober 2017 bei o2 Banking ein Konto eröffnet, dass sie mir jetzt auf Grund meiner Insolvenz zum 30.06.2019 kündigen. Ist dass gesetzlich möglich? und wenn ja wo bekomme ich ein neues Konto?
Mit freundlichen Grüßen Marlies Buchholz
Sehr geehrte Frau Buchholz,
eine Kündigung der Kontoverbindung ist grundsätzlich gem. § 115 Abs. 1 InsO (Insolvenzordnung) denkbar. Es bleibt Ihnen aber unbenommen bei einer fremden Bank ein Basiskonto zu errichten und dieses in einem nächsten Schritt in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Die Volksbank hat beleidigend eine Kontoeröffnung abgelehnt.
Die SPK hat mir rechtswidrig ,wegen persönlich Emotionen eines Mitarbeiters mein Konto gekuendigt.
Ich möchte Schmerzensgeld und mein Recht. Ich wohne in Boden-Baden.
Mfg
Nothhof
ich habe es jetzt bei Sparkasse, VB, Deutsche Bank, Postbank, Sparda, Targo und Commerzbank versucht. Extra um ein Guthabenkonto gebeten. Nicht eine hat mir dieses zur Verfügung gestellt. Folge, meine Jobzusage ist futsch, weil ohne Konto kein Gehalt ! Da ist man schon in der Schuldenfalle und will selber daraus und scheitert an einem Konto ? Armes Deutschland!!! Von wegen die müssen…..
Grüsß,Ihnen.Ich habe Schufa und meine Postbank Girokonto blokieren ist.Dann ich habe gekündigt von Post Bank (vor 3 woche Zeit…).Jetz habe ich KEINE Bankenkonto in der Deutschland ,aber habe ich gewohnen hier (4 Jahre seit) und muss bezahlen meine Rechnungen :Internet DSL 1&1 TELECOM ;PROKON REGENERATIVE ENERGIE (Strom..) ; 50 € Zahlungsaufschubs für eine Autounfall;Strafe…und alles anderes Ausgabe.Vorheriges monat habe ich zum beispiel 40€ mehr bezahlt (Banken gebühre..),weil habe ich keine Konto hier.Bis jetz nachfolgendes Banken haben sich mich eines Neues Bankkonto Absagen :Sparda Bank;COMDIRECT; Sparkasse hat mich noch am 10.11.2010 Jahr Absagen mich….Ich will zu fragen : WIE GETT DAS -IN DEUTSCHLAND ZU GEWOHNEN;ABER OHNE Eigene BANKENKONTO HIER ZU HABEN ???????????????? Mit Freundlichen Grüßen, Peev aus Nürnberg !!!